Schule auf Toilette gehen?

4 Antworten

Also ich hatte mal vor einiger Zeit (1-3 Jahre) im Internet geschaut und nichts gefunden, was der Aussage der Lehrer wirklich entgegen steht. Auch wenn sich das Gerücht hartnäckig hält.

Was sicher nicht erlaubt ist, ist Toilette unter allen Umständen zu verbieten.

Die "korrekte" Formulierung wäre: Einem normalen, gesunden Schüler ist es zumutbar, bis zur nächsten Pause zu warten.

Liegt ein medizinischer Grund vor, ist das was anderes...

Es gab schon Anzeigen, weil sich z.B. Schüler durch ein Verbot in die Hose gemacht haben... aber das wurde -soweit in Zeitungs-Artikeln erwähnt - gegen eine Entschuldigung... eingestellt.

Auf der anderen Seite denke ich, dass Disziplinarmaßnahmen (Tadel...) auch keine Chance hätten, wenn z.B. wirklich ein Ausnahmefall/dringender Fall vorliegt.

In Deutschland zählt der Zugang zu Toiletten als Teil der Menschenwürde und ist unter dem Recht auf körperliche Unversehrtheit geschützt. Schulen müssen einen vernünftigen Zugang zu sanitären Anlagen während der Schulzeit gewährleisten. Gleichzeitig dürfen Schulen Regeln aufstellen, um den Unterrichtsablauf zu gewährleisten, aber diese dürfen nicht das grundlegende Recht auf Toilettennutzung verletzen. Wenn eine Schule das Toilettengehen komplett verbietet, könnte das rechtlich problematisch sein. Es ist immer gut, im Konfliktfall erst das Gespräch mit der Schulleitung zu suchen und bei Bedarf rechtliche Beratung einzuholen.

Es ist kein Grundrecht. Die Grundrechte sind im Grundgesetz bzw. in der Menschenrechts-Charta der Vereinten Nationen festgeschrieben. allerdings kann das Verbot die sanitären Anlagen aufzusuchen ggf. eine unterlassene Hilfeleistung sein, wozu aber eine objektive Notlage erforderlich ist, die abgesehen von einer akuten Blasenentzündung oder einem penetranten Brechdurchfall bei einer 45 Minutentaktung der Pausen eher selten zu beobachten ist.

Fortnite421  06.03.2024, 21:22

Es ist aber ein Grundbedürfniss

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Es ist ein Grundbedürfniss und ein Grundrecht. Da sollte sich der Verfasser der Mail doch bitte mal informieren.

Solange aber in den Pausen der Klorecht gewahrt wird, kann man den Schüler dau anhalten ausschließlich in den Pausen zu gehen (außer in Sonderfällen).