Schnitt bei Gipsentfernung?
Mir wurde diese Woche ein Gips am Bein entfernt. Dabei wurde mir mit der elektrischen Säge ins Bein geschnitten. Ich habe eine 10 cm lange, ca 2 mm tiefe Wunde, die kurz geblutet hat und verkrustet ist. Ich habe Diabetes.
Kann ich dafür Schmerzensgeld verlangen? Ich schreibe aus der Schweiz. Es gelten nur CH Gesetze.
5 Antworten
Sorry aber ist nicht möglich
Die Säge die für ein Gips benutzt wird vibriert und schneidet nicht. Daher ist es nicht möglich, dass sie dich geschnitten hat
Genau, das hätte ich jetzt auch geantwortet
Wenn das Sägeblatt bei nicht korrekter Handhabung heiß wird könnten evtl. leichte Verbrennungen entstehen aber einschneiden wohl eher nicht
Das ist sehr wohl möglich, ist mir auch schon passiert und ich hab richtig geschrien.
Wenn das passiert ist die Maschine heiss gelaufen und hat die Haut verbrannt. Hinterlässt eine Wunde wie ein Schnitt .
Zudem fehlt im Gips die Filzeinlage, die man normalerweise da einlegt, wo der Gips aufgeschnitten wird.
Eine Klage wegen Schmerzensgeld lohnt sich schlicht nicht.
Das ist Schwachsinn. Eine Säge die dafür benutzt wird, schneidet nicht.
Es ist nachgewiesen. Also hör auf irgendwas zu behaupten
Ich behaupte nicht irgendwas. Ich sage nur Fakten. Und Fakt ist, dass eine Gibs Säge einen nicht schneiden kann
🤦♀️ Komm lass. Kapierst es eh nicht wenn ich sage, dass ich Zeugen habe, Fotos habe und meine Ärztin den Vorfall bestätigt hat.
Hast recht. Es heißt Gips und nicht Gibs. Blöde Autokorrektur. Danke das du mich darauf hingewiesen hast. Trotzdem ist das Schwachsinn was du behauptest, da es nicht möglich ist. Die Säge vibriert und schneidet nicht.
Aber die Schnittwunde ist da. End of story
Sie wird doch wohl selber wissen wer sie wann und wie verletzt hat!
Hallo 🍌Banane130128, 👋
Mir wurde diese Woche ein Gips am Bein entfernt. Dabei wurde mir mit der elektrischen Säge ins Bein geschnitten. Ich habe eine 10 cm lange, ca 2 mm tiefe Wunde, die kurz geblutet hat und verkrustet ist. Ich habe Diabetes.
Welche der 12 verschiedenen
Diabetes-Erkrankungen hast du denn?
Kann ich dafür Schmerzensgeld verlangen? Ich schreibe aus der Schweiz. Es gelten nur CH Gesetze.
K A ….. aber warum möchtest du deshalb
denn Schmerzensgeld? An deiner Stelle wäre
ich froh, wenn die Wunde schnell & gut verheilt.
Du solltest du also besonders darauf achten,
dass du seeeeehr gute BZ - Werte hast!🥳👍
Also am besten vermeidest du jetzt Stress
und Ärger, denn durch Adrenalin (Antagonist
von Insulin) steigt der BZ❗️✈️🩸⬆️ 😱 😩
~~~~~~~
LG 🙋🏻♀️🪶
Ich bin schwerbehindert und hatte bisher 19 OPs. Dann kam der Diabetes 2. Keine Sorge. Ich gehe mit Stress mittlerweile lockerer um. Danke für Deinen Input 🫶
Bei Gips wird eine säge verwendet welche nicht schneidet.
Sie dreht sich also nicht, sondern Vibriert. Sie dreht sich in kleinen abständen worin sich die Haut bewegen kann. Aber festes Material bewegt sich nicht und daher schneidet es.
Aber auch wenn es so passiert wäre. Sorry aber sie haben geholfen und nach Schmerzensgeld anfordern. Weiß ja nicht.
Mir ist es ziemlich egal, wie das Teil funktioniert. Ich habe jetzt einen Schnitt im Bein, und das darf nicht sein. Wie auch immer. Das klärt jetzt meine Rechtsschutz Versicherung.
Du hättest als Patient da aber auch durchaus eine gewisse Mitwirkungspflicht dahingehend gehabt, etwas unangenehmes auf Deiner Haut zu spüren.
Stimmt. Ich habe geschrien als es passiert ist. Wie sonst willst Du da mitwirken?
Dann wäre zumindest ein Anritzen der Haut durchaus auch möglich mit einem Gipsschneider bei falscher Handhabung des Gerätes. Die runde Klinge schwingt zwar wirklich nur in hoher Frequenz < 1-2 mm hin und her, aber wenn man die Klinge viel zu tief und dann auch noch mit zu hohem Druck durch den Gips über die Haut zieht, kann es durchaus auch zu einer Hautschädigung kommen.
Sie hat das Gerät richtig fest reingedrückt. Erst recht, als der erste Spalt da war. Vermutlich war sie sich mega sicher, dass eh nichts passiert. Ich hatte mittlerweile Kontakt mit einem Rechtsmediziner. Er sagte, dass das eine Anfängerin sei, und dass sowas einfach nicht passieren darf.
Nur als Hinweis: das was DU machst ist strafbar (Verleumdung).
mit der elektrischen Säge ins Bein geschnitten. Ich habe eine 10 cm lange, ca 2 mm tiefe Wunde
oder war es dein Kumpel, der dir den Gips entfernt hat? Den könntest du natürlich verklagen.
Das ist keine Verleumdung sondern Fakt und von meiner Ärzin in den Akten festgehalten. Gemacht hat es eine Pflegefachfrau
Ja, da könnt Ihr noch so viele Dislikes drücken. Es sind Fakten
Doch. Ist es. Ich habe zwei Zeugen und Fotos. Zudem hat meine Ärztin den Vorfall in den Akten dokumentiert