Also Täter sein bedeutet an einem Verbrechen oder Vergehen beteiligt gewesen zu sein. Nun sind Kriegshandlungen im eigentlichen Sinn ja erstmal für die einzelnen Soldaten kein Verbrechen.
Meine Opas waren beide im Krieg, der eine an der Ostfront als Wehrmachsoldat. Ihn konnte ich leider nicht mehr kennen lernen, er starb kurz bevor ich auf die Welt kam.
Mein Opa mütterlicher Seite aus war bei der Kriegsmarine.
Beide haben sicherlich auch getötet, aber im Krieg ist das nun mal so. Dort tut man seine Pflicht, egal für welches Regime, oder welche Staatsform man kämpft.
Daher finde ich die Frage etwas unpräzise gestellt.
Wenn es um Täter und Täterschaft geht müsste die Frage lautet,
"War oder waren deine Verwanden an Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit im 2. Weltkrieg beteiligt ?"
Diese Frage lässt sich für mich von beiden Opas nicht 100-% ig beantworten.
Es gibt SS-Angehörige die nachweislich nie an Kriegsverbrechen beteiligt gewesen sind, und es gibt "einfache" Soldaten die dabei mitgemacht haben oder sogar mussten. So kann man auch keine Beteiligung anhand der Truppenzugehörigkeit fest machen. Anders schaut es wohl bei den Polizeieinheiten der SD, der Gestapo und der SS-Totenkopfverbände etc. aus. Die waren sicherlich an dem einen oder anderen Verbrechen mittelbar oder unmittelbar beteiligt. Allerdings denke ich dass die wenigsten die über die Nachkriegszeit ohne Strafe davon kamen, so etwas an die große Glocke hängen.
Auch muss man unterscheiden aus welchem rechtlichen Kontext man Kriegsverbrechen oder Verbrechen allgemein im 2. WK betrachtet.
Nach heutigen Standards sind sicherlich viele Dinge die damals passiert sind strafrechtlich oder sogar völkerstrafrechtlich von Belange, waren es aber zu dieser Zeit keineswegs.
Damals stand halt Desertation bzw. Fahnenflucht unter (Todes)-Strafe. Nach heutigen Gesichtspunkten sicherlich nicht mit dem Tode bedroht ist Fahnenflucht trotzdem weiterhin strafbar
Auch machen wir die damals Fahnenflüchtigen heutzutage zu "Helden" da sie sich dem Krieg verweigert haben sollen. Dabei gab es für den einen oder anderen auch andere gute Gründe zu desertieren. Bei ihren Kameraden zu der Zeit waren diese Leute oftmals eher verabscheut und gehasst, Auch zwei unterschiedliche Sichtweisen heutzutage und damals !
Befehlsverweigerung wäre hier auch als Beispiel zu nennen. Wenn wir den Kommissar Befehl betrachten, ohne Zweifel auch schon damals ein Kriegsverbrechen, wären bei Soldaten, die sich geweigert hätten diesen Befehl nachzukommen, der Befehls- oder Gehorsamsverweigerung angeklagt worden. Dies gilt vor allem für Abschnitte wo die verantwortlichen Dienststellen und Generäle diesen Befehl zur Ausführung weiter gegeben haben. Dafür gibt es auch einige Gegenbeispiele von Generälen die sich diesen Befehl verweigert haben.
Aus heutiger Sicht dürfte nach aktuellem Wehstrafrecht der Soldat diesen Befehl gar nicht ausführen, der er eine Straftat beinhaltet.
So unterschiedlich sind ist halt die Rechtslage anzunehmen. Was heute nach gültigen Recht strafbar ist, war es zur Kriegszeit vielleicht gar nicht.
Daher finde ich die Fragestellung etwas unpräzise, was ich sicherlich nicht böse meine, aber das ganze ist halt nicht so einfach zu beantworten wie ich finde.
Außerdem welcher Opa hat den seinen Enkeln wirklich die Wahrheit erzählt was die damals alles erlebt haben und tun mussten ?