Schlechte Pflegefamilie , was kann ich machen?

4 Antworten

Dokumentiere alle Ereignisse möglichst genau, mit Datum, Uhrzeit und den betroffenen Personen und suche dir dann rechtliche Beratung (kriegst du mit einer entsprechenden Versicherung unverbindlich und auch gratis) oder gehe in Kontakt mit Hilfsorganisationen. Ansonsten bestehe auf einen offenen Austausch mit dem Jugendamt und lass dir die Namen und Adressen des "großen Netzwerks" mal geben. Zudem solltest du einen konkreten Rückführungsplan einfordern.

Auch die Forderung nach Umzug solltest du hinterfragen, da 20min eine zumutbare Zeit ist.

Schreib das Jugendamt an und teile mit, dass du zum 31.07.2025 deine Zustimmung für die stationäre Maßnahme zurückziehst und dein Kind wieder bei dir einziehen wird.

Das späte Datum deshalb, dass sich dein Kind überall noch ordentlich verabschieden kann. Evtl kannst du auch den letzten Tag nach dem Kita- bzw. Schuljahr nehmen.

Dann kann das Jugendamt dem entweder Folge leisten oder sie wenden sich ans Familiengericht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sozialer Dienst (Jugendamt)

lillylose 
Beitragsersteller
 06.07.2025, 21:15

Mein Kind hat seit dem 27.6 Sommerferien. Seitdem ist sie auch bei mir , das Jugendamt sagt ( ich war erst vor 2 Wochen dort um nochmal nachzufragen wann mein Kind nachhause kommt und mich über den Mann zu beschweren bei dem mein Kind ist ) und die sagen , wenn ich Umgezogen bin und der Förderbedarf geklärt ist, können wir nochmal drüber reden , sie wollen nicht dass ich es überstürze. Ich hab aber das Gefühl dass sie das mit dem Umzug nur sagen , weil sie wissen dass ich so schnell gar keine Wohnung kriege da der Wohnungsmarkt furchtbar ist , als würden sie damit Zeit gewinnen wollen um sich neue Sachen einfallen zu lassen .

Solange du das Sorgerecht hast kannst du die Inobhutnahme (doch es ist eine) bei der Pflegefamilie jederzeit beenden und dein Kind wieder bei dir aufnehmen.

Sinnvoller wäre es aber natürlich beim Jugendamt klar zu sagen das du dein Kind innerhalb der nächsten 3 Monate wieder zurück zu dir ziehen lassen willst, so dass es zu einer geordneten Rückführung kommt.

Wenn du auf eine Rückführung bestehst könnte es natürlich sein dass das Jugendamt deinen Fall vor ein Familiengericht bringt. Dort würde dann über den weiteren Verlauf entschieden werden.

Hi,

selbst wenn ich mit schreiben vom Arzt komme , heißt es ich würde den Arzt bestechen.

Das geht in Richtung übler Nachrede, auch dem Arzt gegenüber. Da werden 2 Personen beschuldigt. Das allein ist heftig, erzähl es mal dem Arzt! Es gibt ja auch Amtsärzte.

Wenn die Krankheiten nachweisbar sind, könnte die Ombudsstelle der Stadt vielleicht helfen.

Ansonsten schau, ob ein Anwalt helfen kann. Der Kinderschutzbund weiß vielleicht auch noch mehr.

Es gibt in vielen Städten Kinderschutzzentren.

www.bkw-Elternberatung.de könnte Ideen haben.