Welche Straftat wäre das?

10 Antworten

Bei einem 5-6 Jahre alten Kind kann man erwarten dass es den Unterschied zwischen Tabletten und Bonbons erkennt. Bei 4 Jahren finde ich persönlich sollten sie es auch schon wissen. Eher so ab 3 - und bei einem 3 jährigen kann ich mir vorstellen dass auch nicht viel passiert strafmäßig...es kann nunmal immer etwas passieren,an sollte keine Angst haben als Mutter mal eben schnell auf die Toilette zu gehen.


lxilly19 
Beitragsersteller
 28.07.2025, 08:01

Ja okay, ich denke du hast völlig recht. Aber es kann ja immer mal was passieren. Ich habe einfach manchmal wirre Gedanken und Fragen. Sachen gibt's.

5 oder 6 Jähriges Kind und ist gerade von der Apotheke nachhause gekommen. Sie legt die Abgdholten Medikamente auf den Tisch der nicht wirklich für das Kind zu erreichen ist. 

Naja in dem Alter ist ein Tisch kein Hindernis mehr....

Was mit der Mutter passiert? Eine Abmahnung wegen Unachtsamkeit. Ich arbeite in einer Kita und da sind auch schon kuriosere Dinge passiert und die Polizei hat nichts gemacht und das Jugendamt auch nicht.

Ich hatte da mal ein Kind, das wurde mir übergeben von der Polizei, Morgens um 6 zum Frühdienst. Im Schlafanzug war das Kind. Die Polizei hat es aufgegriffen morgens um halb 5 als es hell wurde. Es wollte zum Spielplatz. Es ist von daheim abgehauen, die Eltern hatten den Schlüssel zwar hoch ans Schlüsselbrett gehangen, aber das Kind war nicht dumm. Es kam da via Stuhl locker dran.

Das Kind wusste nur seinen Vornamen und den Namen der Kita. Seinen Nachnamen aber nicht. Daher brachten sie das Kind zu uns. Den Eltern ist nichts passiert, die Polizei meinte wohl nur zu denen, den Schlüssel abends wo anders hin zu legen, wo das Kind wirklich nicht dran kommt. Es hätte sonstwas passieren können.... das JA wurde nicht informiert.

Bei Medis ist das etwas anders. Ähnlich wie bei Waffen. Da wirds schon ermittelt. Die Mutter hätte das Medikament sicher zuerst weglegen sollen anstelle andere Dinge.

Allerdings, mit 5 oder 6 Jahren sollte ein Kind schon wissen wie Bonbons aussehen und wie Medikamente aussehen und wo sie herkommen. Normale Bonbons kommen eher nicht aus einem Blister. Und das kann und sollte ein Kind in dem Alter schon wissen.


lxilly19 
Beitragsersteller
 28.07.2025, 07:59

Ja du hast natürlich völlig recht. Ich habe auch in der Kita gearbeitet eine Zeit lang und da sind auch kuriose Dinge passiert. Ne da mir die Situation und sonst niemandem in meinem Umfeld passiert ist war das mit den Bonbons natürlich nur so ein Beispiel was jetzt villeicht nicht die Beste Idee war. Hätte ja jeder Grund sein können, allerdings gab es in meiner Kindheit auch Bonbons und Kaugummis in Blistern also alles möglich

Das ist „nur“ Fahrlässigkeit. Das Jugendamt würde sich aber sehr genau und länger mit dem zusammenleben beschäftigen.


lxilly19 
Beitragsersteller
 28.07.2025, 05:53

Okay danke für die Antwort. Kann jetzt bestimmt beruhigt weiter schlafen

Als Mutter würde ich mir Sorgen um das Kind machen aber nicht um das Strafrecht. Tatsächlich wird dir auch strafrechtlich nur was drohen, wenn sie dir einen Vorsatz dabei unterstellen können.

Bei mir hat eine Tochter auch mal was "genommen", aber flüßig und eigentlich zum Inhalieren gedacht. Es bescherte Mutter und Kind eine Nacht auf der Überwachungsstation, strafrechtlich und Jugendamt war nichts. Ich war beim Ereignis auf Arbeit und kam dann vorzeitig zur Betreuung der andere Kinder heim. Zwischenzeitlich musste eine Oma aushelfen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – 5 Kinder

lxilly19 
Beitragsersteller
 28.07.2025, 08:16

Okay also erstmal bin ich froh das deine Tochter das ganze gut überstanden hat. Und Zweitens warst du ja auf der Arbeit. Ich denke das dass nochmal einen Unterschied macht. Aber ja ums Kind macht sich die Mama sowieso Sorgen egal wann. Habe keine Kinder also kann ich es leider nicht so nachempfinden.

Nicht strafbar. Eher ein Missgeschick.


lxilly19 
Beitragsersteller
 28.07.2025, 05:38

Okay. Hab mir das anders vorgestellt aber anscheinend wird man dann doch nicht so hart bestraft

NadjaX1970  28.07.2025, 06:39
@lxilly19

1951 war mein Vater 5 Jahre alt und spielte draußen mit seinem 4-jährigen Bruder. Nicht weit ab von einem Kanal. Ohne jegliche Aufsicht. Seine Mutter war zuhause und kümmerte sich um den jüngsten Spross der Familie, der Opa war zu dem Zeitpunkt in der Kneipe.

Sie spielten Fußball, der Fußball rollte weg, mein Vater hinter ihm her. Als er den Ball hatte und sich zu seinem Bruder umgedreht hat, war dieser plötzlich verschwunden.

Dreimal darfst du raten, was passiert ist. Er ist ausgerechnet in den Kanal gefallen, konnte noch nicht Schwimmen und ertrank. 30 Minuten später holte die Feuerwehr den Bruder meines Vaters leblos aus dem Kanal.

Auch da ist meine Oma oder mein Opa nicht strafrechtlich belangt worden für. Es war eben ein tragischer Unfall.