Rückerstattung von Konzerttickets wegen schlechter Sicht möglich?
Hallo,
am 11.6.2025 war ich mit 2 anderen Personen auf einem Konzert. Die Tickets zuvor online über Eventim gekauft. Sie waren nicht als Sitzplätze mit Eingeschränkter Sicht gekennzeichnet. Also sind wir davon ausgegangen das es um Sitzplätze mit kompletter Sicht auf Bühne, Leinwände usw. handelt. Dort angekommen mussten wir feststellen, das wir direkt auf die Seite der Bühne geguckt haben. Man konnte die Bühne absolut nicht sehen und hier befand sich der Sänger natürlich den Großteil der Zeit. Auch die Leinwände waren nicht sichtbar. Absolut garnicht, nichtmal ein kleines bisschen. Vor Ort haben wir zwei Mitarbeiter gefragt was man dagegen tun kann, die meinten nur, dass man nichts machen kann, da ja alle Plätze schon verkauft sind und dort jemand Sitz. Nun haben wir uns zunächst mit einer Beschwerde an Eventim gewendet. Die meinten die seien dafür nicht zuständig. Sie verkaufen die Tickets nur. Wir sollten uns aber an den Veranstalterwenden. Dieser ist Livenation. Nun haben wir an den eine Beschwerde geschrieben. Zurück kam folgende Email:
Nun frage ich mich, ob das so rechtens ist und was ich dagegen tun kann. Außerdem frage ich mich, woher man wissen soll, dass man sich schriftlich bestätigen lassen soll, dass man früher gegangen ist.
Dies war übrigens unsere Sicht:
Ich freue mich über jede Antwort.
Danke im Voraus !
Im Übrigen war die Bühne bei der Sitzplanbuchung weiter links dargestellt und nicht so, als würde man direkt vor der Bühne sitzen.
Das grüne ist das was wir eigentlich gebucht haben Block (20A). Am Ende war es allerdings eher so, als würden wir beim roten sitzen, also in Block 21A.
Wir hatten drei Sitzplätze.
Seid ihr denn früher gegangen?
Nein leider nicht. Wir wussten garnicht wie wir reagieren sollen oder was wir machen sollen.
4 Antworten
Ehrlich gesagt denke ich nicht, dass ihr noch groß etwas machen könnt. Ihr könnt zwar noch einmal darauf hinweisen, dass eure Sitzplätze nicht in dem Block waren, den ihr gebucht habt, und auf Kulanz vom Anbieter hoffen. Aber in der Mail wird ja schon gesagt, dass sie nichts machen werden, weil ihr die Leistung in Anspruch genommen habt.
Das ist wie im Restaurant. Wenn etwas nicht schmeckt kann man es zurück gehen lassen. Aber man kann es nicht komplett aufessen, dann sagen es hat nicht geschmeckt und eine Rückerstattung beanspruchen.
Ich bezweifle, daß es möglich ist, aber Du kannst es gerne versuchen :)
Kommt jetzt drauf an, ob ihr Einsicht in den Plan hattet. Was man meist bekommt, wenn man Ticket kauft. Dann hättet ihr gesehen, dass ihr nicht seht.
Wenn dem nicht so war, dann muss die Produktbeschreibung diesen Zusatz enthalten.
Anscheinend war aber der Plan irgendwo einzusehen. Und der Hinweis, dass ihr Euch nicht vor Ort beschwert habt, ist natürlich ein wichtiges Argument.
Ich hätte jetzt auch gesagt, dass Ihr den roten Platz bekommen habt.
Das würde ich nochmal anmerken. Aber ich denke, dass sie da eher nicht kooperativ sind. Eventim ist nicht gerade dafür bekannt, kundenfreundlich zu agieren/reagieren. Und ob es sich da lohnt, einen Rechtsstreit anzufangen ...
Hier sehe ich tatsächlich gute Aussichten auf eine Erstattung. Das ist keine Sichtbehinderung mehr, das ist ein sogenannter "Seatkill" - ein nicht nutzbarer Platz. In der Oper hieße der "Hörplatz".
Tatsächlich hatten wir Einsicht auf den Sitzplan, dort war die Bühne allerdings weiter links positioniert und nicht so, dass wir direkt vor der Bühne sitzen. Ich füge den Sitzplan nochmal in meinen Beitrag hinzu, dass ihr es sehen könnt.