Roller nur mit anderer CDI Entdrosseln?

1 Antwort

Ein Roller kann über z. B. über die CDI, Vergaserdurchmesser, Gasschieberanschlag, Auspuffanlage, Distanzring in der Variomatic oder eine Kombination der Möglichkeiten gedrosselt sein.

Das "Entdrosseln" und Fahren mit diesem Fahrzeug im Geltungsbereich der StVO, ist keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat mit entsprechenden Konsequenzen - angefangen mit Sozialstunden bis hin zu Geld-/Freiheitsstrafen.

Außerdem kann/wird die Führerscheinstelle eine Sperre verhängen, in der kein Führerschein gemacht werden darf.

Die Höchsstrafe liegt übrigens bei 360 Tagessätzen und eine Freiheitsstrafe darf nicht mehr als ein Jahr betragen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Langjähriger Motorradfahrer und "Schrauber"