Roller (50ccm) entdrosseln auf 60-75km/h?

8 Antworten

Welche ,,worst-case'' Strafe würde man hierfür bekommen??

Ganz einfach, du fährst mit einer 125er, ohne eine Fahrerlaubnis für eine 125er zu haben und ohne diese 125er korrekt versichert zu haben. Das ist

  • Fahren ohne Fahrerlaubnis
  • Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz

Das sind keine Ordnungswidrigkeiten, die jeweils pauschale Strafsätze haben. Sondern das sind Straftaten, die vor einem Gericht landen! Diese Straftaten sehen jeweils Strafmaße von max. 180 Tagessätzen (d.h. 6 Monatsgehälter) oder max. 1 Jahr Freiheitsstrafe vor.

Was genau die Strafe dann sein wird, entscheidet natürlich der Richter.

migebuff  14.02.2023, 12:27
Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz

Gegen welchen Paragraphen des PflVG verstößt er? Vorbeugend: Ein Verstoß gegen §6 PflVG setzt voraus, dass kein Vertrag abgeschlossen wurde, anstatt wie hier lediglich eine Gefahrerhöhung zu verschweigen.

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Die Folgen hängen in erster Linie davon ab, ob Erwachsenen- oder Jugendstrafrecht zur Anwendung kommt.

Im Jugendstrafrecht kannst du als Ersttäter mit einer Verfahrenseinstellung gegen Auflagen (i.d.R. Sozialstunden) rechnen. Im Erwachsenenstrafrecht drohen dir bis 360 Tagessätze Geldstrafe oder bis ein Jahr Haft. Auch hier bewegst du dich als Ersttäter im unteren Bereich des Strafmaßes, d.h. ca ein bis drei Monatslöhne, zudem wird wohl eher darauf verzichtet, die Verfahrenskosten (Gutachter, Abschlepper, Gericht) der Staatskasse aufzuerlegen.

Durch den Umbau wird dein Kleinkraftrad zum Leichtkraftrad, für das du mindestens Klasse A1 benötigst, somit Fahren ohne Fahrerlaubnis. §21 StVG:

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder
2. als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.

Zudem ist mindestens eine der der Möglichkeiten erfüllt, die zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen. Die Fahrzeugart wird geändert, wahrscheinlich auch das Abgas/Geräuschverhalten verschlechtert. §19 StVZO:

(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

"Fahren ohne Versicherungsschutz" und ähnliche Internermärchen, die regelmäßig bei derartigen Fragestellungen in den Raum geworfen werden, liegen nicht vor. §6 PflVG setzt voraus, dass nie ein Vertrag abgeschlossen wurde:

(1) Wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug der nach § 1 erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Ein Haftpflichtversicherungsvertrag wurde abgeschlossen, durch den nicht gemeldeten Umbau verstößt du gegen dessen Vertragsbedingungen. Es liegt eine Gefahrerhöhung vor, da aus dem Fahrzeug jetzt ein Leicht- statt ein Kleinkraftrad ist.

Im Schadensfall gilt somit §5 KfzPflVV:

(3) Bei Verletzung einer nach Absatz 1 vereinbarten Obliegenheit oder wegen Gefahrerhöhung ist die Leistungsfreiheit des Versicherers gegenüber dem Versicherungsnehmer und den mitversicherten Personen auf den Betrag von höchstens je 5 000 Euro beschränkt. Satz 1 gilt nicht gegenüber einem Fahrer, der das Fahrzeug durch eine strafbare Handlung erlangt hat.

Das Unfallopfer wird voll entschädigt, §117 VVG.

(1) Ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung dem Versicherungsnehmer gegenüber ganz oder teilweise frei, so bleibt gleichwohl seine Verpflichtung in Ansehung des Dritten bestehen.

Gute Frage. Warum sollte man sich denn an Regeln halten; die gelten nur für andere.

Dein Ansinnen muss man ebenso unterstützen wie eine Anleitung zur Steuerhinterziehung oder Fragen nach Erwerb von Waffen ohne entsprechende Erlaubnis.

Nobbe54  14.02.2023, 11:40

Und ohne Versicherung.

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sumpfbub  14.02.2023, 11:53
@Nobbe54

Naja, bei einem kleinen Roller kann ja kaum was passieren. Das könnte er dann sicher auch aus der eigenen Tasche zahlen...

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Wenn dein Roller entdrosselt ist, erfüllt er nicht mehr die Voraussetzungen, um ihn mit Klasse B oder besser gesagt mit AM fahren zu dürfen.

Daher begehst du eine Straftat. Die Strafe lässt (anders als bei Verkehrsordnungswidrigkeiten) sich dann nicht mehr einfach so in einer Tabelle ablesen, sondern wird vom Gericht festgelegt.

Man kann nur sagen, was üblicherweise passiert. Aber wie die Staatsanwaltschaft und das Gericht in deinem Fall drauf ist, lässt sich nicht vorhersagen.

Worst case wäre theoretisch eine Haftstrafe.

sumpfbub  14.02.2023, 11:37

Und erschwerend kommt hinzu, dass er sich mindestens hier vorab über etwaige Folgen informiert. Da kann er nicht den dummen Buben vorgaukeln, der ja überhaupt nix wusste.

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