Strafen für das entdrosseln eines mopedautos?

2 Antworten

Sobald das Fahrzeug schneller als 45km/h fährt, ist zum Führen im Straßenverkehr eine Fahrerlaubnis der Klasse B notwendig.

Fehlt diese, liegt die Straftat "Fahren ohne Fahrerlaubnis" nach §21 StVO vor. Strafrahmen: Geldstrafe bis 1 Jahr Freiheitsstrafe.

Einen Verstoß gegen §6 PflVersG sehe ich hier hingegen nicht - für das Mopedauto besteht ja eine Haftpflichtversicherung, und die erlischt durch das Entdrosseln erst einmal nicht. Dafür müsst ihr bei einem Unfall mit bis zu 5.000€ Regress von der Versicherung rechnen.

Wesentlich interessanter ist die Frage, ob hier ggfs der Straftatbestand der Steuerhinterziehung erfüllt ist - für Kleinkrafträder fällt ja bekanntlich keine Kfz-Steuer an, während für größere Fahrzeuge durchaus Kfz-Steuer zu entrichten ist.

Sollte bis hierhin kein Straftatbestand erfüllt sein, bleibt als letztes die Inbetriebnahme eine Fahrzeugs ohne Betriebserlaubnis. Das ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von 50€ belegt ist. Sollte eine Gefährdung des Straßenverkehrs vorliegen, so erhöht sich das auf 90€ und 1 Punkt im FAER.

Ihr beiden könnt das Entdrosseln wie ihr lustig seid und dann damit fahren. Aber dann nur auf einem Privatgrundstück.

Ansonsten wäre das, vorausgesetzt dein Vater hätte eine Fahrerlaubnis, zumindest für Fahren ohne Fahrerlaubnis. Für euch beiden dann wieder fahren ohne Versicherungsschutz, fahren ohne Betriebserlaubnis.

Dafür gibt es unter anderem das was du oben beschrieben hast.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – berufl. Hintergrund, 2Rad, Autoverm., Maintenance, Leasing