Rent-to-Rent WG-Modell in Hamburg – rechtlich möglich oder Zweckentfremdung?
Ich plane, in Hamburg ein gewerbliches WG-Vermietungsmodell aufzubauen: Ich würde Wohnungen mit Zustimmung der Eigentümer anmieten, in Wohngemeinschaften umgestalten und an 3-5 Personen weitervermieten – also klassisches „Rent-to-Rent“, aber als Dauerwohnraum, keine Ferienvermietung. Ich wohne selbst nicht in den Wohnungen, sondern vermiete sie als WG weiter.
Meine Frage: Ist das in Hamburg rechtlich überhaupt zulässig oder fällt das schon unter Zweckentfremdung? Hat jemand damit Erfahrung oder weiß, ob man so etwas im Vorfeld bei der Stadt genehmigen lassen kann?
2 Antworten
Hängt wohl vom Bundesland ab, aber wenn man nicht an Privatpersonen Wohnraum vermietet, sondern an Firmen (egal ob das ein Arbeitgeber ist der nur was für seine Angestellten suchen oder sonst irgendwie weitervermietet) kann sich für den Eigentümer die Grundsteuer erhöhen.
Das gehört aber eigentl. in die Kategorie Steuer.
notting
Ich sehe keinen vernünftigen Grund dafür, das als Eigentümer mitzumachen.
Wir haben einen Vermietermarkt. Langfristige Mieter kriegt er so oder so.
Kein Mehraufwand aber auch keinerlei Mehrwert.
Einen Langfristigen Mieter und keinen Mehraufwand.
Außerdem könnte man definitiv über eine Mindestmietdauer sprechen oder über eine leicht erhöhte Miete.