Rent-to-Rent WG-Modell in Hamburg – rechtlich möglich oder Zweckentfremdung?

2 Antworten

Hängt wohl vom Bundesland ab, aber wenn man nicht an Privatpersonen Wohnraum vermietet, sondern an Firmen (egal ob das ein Arbeitgeber ist der nur was für seine Angestellten suchen oder sonst irgendwie weitervermietet) kann sich für den Eigentümer die Grundsteuer erhöhen.

Das gehört aber eigentl. in die Kategorie Steuer.

notting

Woher ich das weiß:Hobby

Ich sehe keinen vernünftigen Grund dafür, das als Eigentümer mitzumachen.


Fridayyy359 
Beitragsersteller
 11.04.2025, 19:01

Einen Langfristigen Mieter und keinen Mehraufwand.
Außerdem könnte man definitiv über eine Mindestmietdauer sprechen oder über eine leicht erhöhte Miete.

Isuzu189  11.04.2025, 19:04
@Fridayyy359

Wir haben einen Vermietermarkt. Langfristige Mieter kriegt er so oder so.

Kein Mehraufwand aber auch keinerlei Mehrwert.