Reißverschlussverfahren oder nicht? Falsch gehandelt?


21.05.2025, 12:14

Danke für die Antworten. Gezeigt hat sich nun das trotz stop&Go, kein Reißverschluss Verfahren anzuwenden ist, und ich somit falsch gehandelt habe. jedoch stellt sich weiterhin die Frage über das Strafmaß bzw. wie ich angeklagt werden könnte. Der hupende Fahrer der mir das Auffahren nicht gestatten wollte, hatte eine dashcam. Da ich trozdem gefahren bin und mich vor ihn eingereiht, habe obwohl er schon auf Fahrer Tür Höhe war und mich nicht einlassen wollte, stellt sich nun die Frage was rechtlich passieren könnte. Laut Definition der Nötigung habe ich, meines Wissens nach, nicht drohend oder gewaltvoll agiert sondern lediglich in Gedanken versunken seine „Vorfahrt“ genommen und die Fahrt weitergeführt.?!

11 Antworten

In diesem Fall hätte der andere Vorfahrt gehabt. Da bei Stau der Fahrer der von Rechts kommt, gar keine Chance hätte auf die Linke Spur zu kommen, ist es jedoch schon üblich, dass man mal nett ist und den anderen rüber lässt. Bei einem Unfall hättest du trotzdem Schuld gehabt.

Was habe ich zu befürchten?

Gar nichts hast du zu befürchten. Es ist ja nichts passiert. Und ich nehme mal an, dass dir das auch nicht in der Fahrprüfung passiert ist.


verreisterNutzer  21.05.2025, 10:13

Aus der Probezeit bin ich raus und einen Unfall gab es auch nicht. Jedoch musste er ja bremsen da ich Trozdem gefahren bin. Da frage ich mich was eine Strafe sein könnte. Ist das schon Nötigung ?

chillipalmer89  21.05.2025, 11:24
@verreisterNutzer

Müsste Vorfahrt missachtet ohne/mit Behinderung sein, je nachdem. Strafe zwischen 25€/100€. Dafür müsste es aber erst jemand mal melden. Wird nicht passieren, daher Glück gehabt.

KevinHP  21.05.2025, 14:03
@chillipalmer89
Wird nicht passieren

Abgesehen davon, dass sowas eher ungern verfolgt wird, wie kommst du zu der Annahme?

Notfalls musst du anhalten und auf eine Lücke warten.

Allerdings fällt mir persönlich kein Zacken aus der Krone jemanden aus dem Einfädelungsstreifen vorzulassen.

Hab kein Verständnis für so ein egoistisches Verhalten.


Venus345  21.05.2025, 12:40

Du bist lustig, bei einem Stau auf eine Lücke warten, das ging dann erst, wann sich der Stau aufgelöst hat, das kann dauern,

KevinHP  21.05.2025, 14:04
@Venus345

Quatsch, bei stockendem Verkehr hat man genauso Abstand zu halten. Da ist genug Platz und Zeit zum Reinlassen.

Venus345  21.05.2025, 15:09
@KevinHP

das macht anscheinend da nicht jeder, sonst hätte er nicht gefragt, ob er was falsch gemacht hätte,

KevinHP  21.05.2025, 16:56
@Venus345

Ich habe auf dich geantwortet und nicht auf die ursprüngliche Frage. :)

Du siehst doch wohl hoffentlich das Verkehrszeichen "Vorfahrt gewähren" ? Oder? Ich wüßte nicht, daß es in der StVO ein "Reißverschlußverfahren" gibt. Du mußt warten, bis eine Lücke entsteht, die Dir das gefahrlose Einfädeln ermöglicht oder bis Dir ein vorfahrtberechtigter Autofahrer zu verstehen gibt, daß er auf sein Vorfahrtrecht verzichtet und Dich reinläßt. So die rechtliche Lage aus meiner Sicht.


KevinHP  21.05.2025, 14:06
 Ich wüßte nicht, daß es in der StVO ein "Reißverschlußverfahren" gibt. 

§ 7 Absatz 4 StVO. Gilt aber in diesem Fall nicht.

Venus345  21.05.2025, 12:41

Du bist auch lustig, in einem Stau warten bis eine lücke entsteht, da kannst lange warten,

Jo3591  21.05.2025, 12:41
@Venus345

So ist es aber rechtlich, das Leben ist nicht immer lustig.

Venus345  21.05.2025, 12:43
@Jo3591

ich finde es von den andern unverschämt, da sind die Autofahrer bei uns toleranter bei Stau, da wird auch mal jemand rein gelassen,

Jo3591  21.05.2025, 12:54
@Venus345

Da gebe ich Dir Recht, aber das war ja nicht das Thema.

Venus345  21.05.2025, 15:05
@Jo3591

das eine geht nicht ohne das andere, danke schön, wie hätte ich deiner Meinung nach antworten sollen?

Theoretisch musst du die Vorfahrt beachten. Der Verkehr steht ja nicht.

Praktisch ist aber das Beharren auf Vorfahrt in einer Situation, wo beide Streifen sich im Schritttempo fortbewegen, albern.

Bleibt nur noch die Frage, ob genug Platz war oder du dich "reingedrängelt" hast.

Wenn genug Platz war sehe ich kein ernsthaftes Problem.


Venus345  21.05.2025, 12:41

bei einem Stau eher schon, sonst gäbe es den nicht,

Mitscher45  21.05.2025, 12:47
@Venus345

Gelten die Vorfahrtsregeln auch bei einem Stau auf der Autobahn? | Recht | Haufe

Bei absolut stehendem Verkehr liegt kein Verstoß gegen die Vorfahrts-Regelung vor

Wie schon die Formulierung im Gesetz „Vorfahrt“ zeige, muss ein Mindestmaß an Bewegung im Verkehr auf der durchgehenden Fahrbahn der Autobahn herrschen. Ansonsten könne nicht von „Fahrt“ gesprochen werden.

  • Steht der Verkehr auf der durchgehenden Fahrbahn, so gibt es keine „Vorfahrt“, die Vorrang haben könnte.
  • Bei stehendem Verkehr auf der durchgehenden Fahrbahn würde es auch keinen Sinn ergeben,
  • den Auffahrenden dazu zwingen zu wollen, eine hinreichend große Lücke zwischen zwei Fahrzeugen nicht zu nutzen.

Das bedeute aber nicht, dass schon bei jeglichem verkehrsbedingten Halt auf der durchgehenden Fahrbahn die Vorfahrtsregelung der § 18 Abs. 3 StVO nicht mehr gelte. Erst wenn der Verkehr auf der durchgehenden Fahrbahn in einer Weise zum Stehen gekommen sei, dass mit einer erneuten Fahrbewegung in kürzerer Frist nicht zu rechnen sei, sei das der Fall.

Bei Stop-and-go-Vekehr gilt dagegen die Vorfahrtsregelung

Für Stop-and-go-Verkehr bestätigte der Senat allerdings ausdrücklich die Rechtsprechung, dass § 18 Abs. 3 StVO gelte.

Venus345  21.05.2025, 12:49
@Mitscher45

von Rücksichtnahme hast Du auch noch nie was gehört, lieber hinter den Vorschriften verschanzen, wünsche das es dir auch mal so geht und dich keiner in die Schlange reinläst,

Mitscher45  21.05.2025, 12:49
@Venus345

Ich schrieb

Praktisch ist aber das Beharren auf Vorfahrt in einer Situation, wo beide Streifen sich im Schritttempo fortbewegen, albern.

Venus345  21.05.2025, 15:00
@Mitscher45

stimmt, da ist es doch logisch, im Reisverschlussverfahren zu handeln,

Von Experte KevinHP bestätigt

Der Zubringer ist kein Fahrstreifen der Bundesstraße, deshalb gilt da keine Reißverschluss-Pflicht nach § 7 Abs. 4 StVO. Folgende Bedingung liegt da NICHT vor:

"(4) Ist auf Straßen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung das durchgehende Befahren eines Fahrstreifens nicht möglich oder endet ein Fahrstreifen, ..."

Es könnte aber ein Verstoß gegen §1 Abs. 2 StVO vorliegen, wenn der Durchgangsverkehr zumacht, niemanden reinlässt und ein langer Stau auf dem Zubringer steht während der Durchgangsverkehr flüssig fährt.