Rechtsfolge fehlerhafter Umsetzung von Richtlinien?
Wenn wir eine Richtlinie haben von der EU die umgesetzt werden soll, passiert dies ja wohl meistens auch. Was aber wenn sie 1) fehlerhaft umgesetzt wird oder 2) garnicht umgesetzt wird?
Kann man dann wegen Vertragsverletzung ein Verfahren einleiten? Oder was sind da die Schritte?
2 Antworten
Grüß Dich Vajapan711
Es gibt eine Ermahnung mit Fristsetzung. Ansonsten muss Strafe bezahlt werden und die ist saftig!
Schwieriger wird es, wenn nicht bezahlt wird und sich auch sonst geweigert wird, dem in der EU Beschlossenen zu widersetzen. Rausschmeißen kann man Länder nicht. Man kann sanktionieren wie z.B. Ungarn. Aber andere dringend notwendige Beschlüsse die einstimmig in der EU zu erfolgen haben, könnten dann aus Rache mit einem Veto blockiert werden, so wie das Ungarn macht.
Parteimitglied bei Bündnis90/Die Grünen
Zuerst gibts ne Untersuchung der Kommission, klappt das nicht gehts vor den EuGH.