Rechtsfolge fehlerhafter Umsetzung von Richtlinien?

2 Antworten

Grüß Dich Vajapan711

Es gibt eine Ermahnung mit Fristsetzung. Ansonsten muss Strafe bezahlt werden und die ist saftig!

Schwieriger wird es, wenn nicht bezahlt wird und sich auch sonst geweigert wird, dem in der EU Beschlossenen zu widersetzen. Rausschmeißen kann man Länder nicht. Man kann sanktionieren wie z.B. Ungarn. Aber andere dringend notwendige Beschlüsse die einstimmig in der EU zu erfolgen haben, könnten dann aus Rache mit einem Veto blockiert werden, so wie das Ungarn macht.

Parteimitglied bei Bündnis90/Die Grünen