Rechtliche Lage bei Privatverkauf über ebaykleinanzeigen?

2 Antworten

.schließlich ist es nicht mein Veschulden wenn der Käufer trotz Zusendung der Sendungsverfolgung mehrfach nicht anwesend ist.

Klar, ist es auch nicht.

Aber du kannst ihm die Sendung jetzt ja nicht nochmal zuschicken lassen.

Spar dir den Stress und überweis das Geld zurück.

Kohlenstoff7 
Fragesteller
 03.01.2024, 18:42

Vielen Dank für die Antwort. Ja das scheint die sinnvollste Lösung zu sein, allerdings sehe ich es nicht für gerechtfertigt etwaige Kosten für die Einlagerung zu tragen.

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Jurafuchs  03.01.2024, 18:45
@Kohlenstoff7

Naja, so doof das jetzt klingt, aber das mit der Einlagerung haste ja selbst verursacht.

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Hast Du keine Möglichkeit, die Retoure von jemandem abholen zu lassen?
Du könntest doch eine Vollmacht für eine Person Deines Vertrauens ausstellen. Dann würdest Du dir die Lagerkosten sparen.

Kohlenstoff7 
Fragesteller
 03.01.2024, 23:06

Das wäre die ultima ratio - wenn auch sehr umständlich, danke für den Tipp :-)

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