Rechte während der Ausbildung?

6 Antworten

Nein, das darf man nicht.

Du hast einen Fehler begangen und die Schule geschwänzt. Dafür hast Du eine Abmahnung erhalten und das wars.

Es gibt keine rechtliche Grundlage für den Abzug von Urlaubstagen.

Dein AG soll Dir mal nachweisen, dass sein Handeln gesetzeskonform ist. Da bin ich ja mal gespannt

Elias2801 
Fragesteller
 29.11.2022, 10:16

Danke das sehe ich genauso, mir würde es begründet mit. Die Abmahnung ist ja nur ein Schriftstück aber das es dir vom Urlaub abgezogen wird ist weil du draus lernen soll’s. Was ich sofort in Frage gestellt hab

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Hexle2  29.11.2022, 10:21
@Elias2801

Dass Du etwas "daraus lernen" sollst, finde ich auch. Allerdings geht Urlaubsabzug rechtlich nicht.

Dein AG darf Dir aber die Ausbildungsvergütung für unentschuldigte Fehltage kürzen.

Er muss dazu Deine Ausbildungsvergütung durch 30 teilen. Hast Du einen Tag unentschuldigt gefehlt, darf er 1/30 der Monatsvergütung abziehen.

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Hallo Elias2801,

darüber kannst du noch froh sein, sie könnten dich auch für den Tag unbezahlt freistellen.

Dann bekommst du für den Tag gar keine Ausbildungsvergütung!

So wird dir der Tag sogar noch bezahlt.

emesvau

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – HR-Manager, Ausbilder
Lamanini  29.11.2022, 10:19

Also ich denke, ein Tag Urlaub ist für die meisten wichtiger als 15€.

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emesvau  29.11.2022, 10:32
@Lamanini

In Zeiten von Inflation und während der Ausbildung wäre ich mir da nicht so sicher. Frei hatte er ja so oder so..

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Schulzeit ist Arbeitszeit!
Wenn du nicht zur Schule gehst, hast du im Betrieb zu erscheinen.
Nimmst du dir eigenmächtig den Tag frei, indem du einfach nicht zur Schule gehst, ist die logische Folge, dass dir der Tag vom Urlaubsanspruch abgezogen wird (oder als unbezahlter Urlaub gewertet wird) und du dafür eine Abmahnung erhalten kannst. Immerhin ist das ein nicht genehmigter Urlaubstag und zudem kommst du deiner Schulpflicht nicht nach.

Im Wiederholungsfall kannst du dafür nicht nur eine Abmahung, sondern eine Kündigung erhalten.

Meine Einschätzung: ja, das ist korrekt.

LuClRa  29.11.2022, 11:18

Deine einschätzung ist falsch. Wenn man es nicht sicher weiss, besser nis schreiben.

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Schaue bitte mal nach, wie viele Fehltage du insgesamt haben darfst! Das sind je nach Ausbildung nur eine bestimmte Anzahl und wenn man die überschreitet, wird man nicht zur Prüfung zugelassen oder muss nach der Prüfung nacharbeiten mit Ausbildungsgehalt!

Von daher würde ich NICHT die Schule schwänzen! Zwinge dich, immer hinzugehen, wenn es irgendwie geht. Sobald du anfängst, mal einen Tag frei zu machen, schleicht sich das ein und dann ist man schnell mit den Fehltagen am Anschlag. Vor allem, weil bei vielen Ausbildungen ALLE Fehltage als solche gelten, nicht nur die unentschuldigten! Wenn du dann mal wirklich einen Unfall oder einen Infekt haben solltest, wird es immer kritischer mit der Zulassung zur Prüfung!