Privatsphäre?
Hallo,
ich habe eine Frage zur Privatsphäre.Ich wohne im zweiten Stock eines Mehrfamilienhauses in einem Zimmer.Vor meinem Fenster ist eine Wendeltreppe und ein Mitbewohner was schon dreimal mit seiner Freundin vor meinem Fenster.Ich habe das der zuständigen Frau vom Haus mitgeteilt und die sagte,sie nimmt meine Anfragen nicht mehr ernst.Was kann ich rechtlich dagegen tun.Das ist eine etnst gemeinte Frage.
Sind auf der Straße vor deinem Haus etwa auch Menschen?
DIE Wendeltreppe ist 1,5 Meter neben meinem Fenster.Das sind mal wieder typisch deutsche Antworten.
Ich verstehe nicht was du sagen willst .. wenn Mitbewohner die Treppe benutzen müssen um in ihre Wohnung zu gelangen, wie sollen sie vermeiden an deinem Fenster vorbei zu gehen ?
Es gibt einen Eingang.Der Nachbar gegenüber mir sitzt ständig mit seiner Begleitung vor meinem Fenster auf der besagten Wendeltreppe und die reden natürlich etwas laut miteinander.
4 Antworten
Ist das deine Weldeltreppe? Falls nicht, kannst du rechtlich nichts machen.
Wenn dich das stört, dass jemand durch das Fenster 'reinschaut, mach einen Vorhang davor. Wirkt sehr zuverlässig. Wenn dir deine Privatsphäre wichtig ist, was ja dein gutes Recht ist, dann schaue erst einmal, was du selber tun kannst. Und das ist in dieser Situation ja nicht so schwer.
Ich verstehe die Frage so nicht.
Ich wohne im zweiten Stock eines Mehrfamilienhauses in einem Zimmer.Vor meinem Fenster ist eine Wendeltreppe und ein Mitbewohner was schon dreimal mit seiner Freundin vor meinem Fenster.
Die Frage wäre, um was für eine Treppe es sich hier außerhalb deiner Mietsache handelt. Wenn das ein herkömmlicher Zugang zum OG ist, dann ist die Nutzung durch Dritte regulär möglich, und kann auch nicht eingeschränkt werden. In diesem Fall wäre es an dir selbst, durch entsprechende Maßnahmen den Sichtschutz herzustellen (Vorhang, Rollo, Milchglasfolie usw.). Das kostet keine € 10.-- je nach Bauart.
Ein Anspruch auf Abhilfe des Verweilens auf besagter Treppe durch den Eigentümer / Vermieter wäre nur dann ggfs. vorhanden, wenn es sich bei der Treppe zum Beispiel um einen Notausgang / Fluchtweg handelt - dann wäre es Sache des Eigentümers, sicherzustellen, das Dritte ohne Notfall diesen nicht begehen bzw. nutzen. Nur - den Sichtschutz in deiner Mietsache musst du dann trotzdem selbst herstellen.
Einen Rechtsanspruch darauf, dass niemand durch dein Fenster in deine Wohnung blickt, gibt es nicht. Lässt man mal die Treppe außer Acht, unterscheidet sich das Problem ja auch nicht von jedem x-beliebigen anderen Objekt, dem andere Häuser gegenüberstehen, und deren Bewohner von ihren Räumen aus in dein Fenster schauen können.
Gibt es denn außer der "Wendetreppe" noch andere Möglichkeiten in die oberen Etagen des Hauses zu gelangen? Ist die Wendeltreppe ein Fluchtweg wie in Hotels, Pensionen, Wohnheimen etc.?
Fluchtwege snd nur im Notfall zu benutzen, daher sind sie nicht von außen zu öffnen sondern nur von innen. Sag deiknem Wendeltreppenbestzer, er möge sich ins reguläre Treppenhaus mit seinem Besuch setzen oder eine Etage tiefer. Zugang zum Haus hat er ja ohnehin nicht über diese Wendeltreppe.
Die Hausordnung wird das wohl ausweisen, wenn nicht, dann muss der Eigentümer da eine Ergänzung schaffen, damit der Hausfrieden erhalten bleibt.
Um über die Angelegenheit besser urteilen zu können,schreibe ich die genauen Fakten.Ich möchte diesbezüglich gerne Klarheit haben.Ich wohne in einer Einrichtung mit Anbindung zu den Arbeitsplätzen.Die Wendeltreppe ist wie gesagt neben meinem Fenster.Hier haben Sozialarbeiter ihren Dienst.Ich hatte den Störenfried einen Zettel an die Tür geheftet,mit der Bitte, das er seine Gespräche wo anders führen möchte.Das hat er dann heute seiner Sozialarbeiterin gemeldet.Meine Sozialarbeiterin ist dann etwas aufgebracht zu mir gekommen und hat mich zur Rede gestellt.Sie sagte,das der Herr auch weiterhin an der Wendeltreppe mit seinem Besuch stehen darf.Ich denke nicht,das in unserer Hausordnung darüber etwas steht.
Die Wendeltreppe ist nicht der direkte Zugang zur Wohnung des Diskutierers und gehört schon gar nicht zu dessen Mietwohnung, sie ist auch kein öffentliches Terrain. Deine Sozialarbeiterin ist im Mietrecht wenig beschlagen , dem Nachbarmieter kann durchaus der Aufenthalt auf der Wendeltreppe durch den Eigentümer verboten werden.
Das weiß meine Sozialarbeiterin genau.Du musst nur wissen,das es so wie einem Mieter nicht gibt.Lediglich ist der Bezirk Oberbayern ( die Löhne bekommen die Sozis vom Bezirk ) der alleinige Kostenträger.Das ganze hat mit Mietwohnungen nichts zu tun.
Gibt es noch ein Feedback auf meinen letzten Post ? Leute,ich habe kein Problem wenn mir jemand zurückschreibt und meint, das er mir in dieser Hinsicht nicht weiter helfen kann.Zumindest hätte ich dann Klarheit.Man sollte eine Diskussion auch zu Ende führen.
Dann wohnst du also in einem Heim für Behinderte ohne Mietvertrag?
Ich würde da nicht wohnen wollen wo die Privatsphäre derart gestört ist.
Das einzige was du machen kannst wäre eine blickdichte Gardine innen vor deinem Fenster anzubringen. Sollte doch machbar sein oder ?
M / 19
Danke für den Vorschlag.Da werde ich am Montag kucken.Schönes Wochenende.
Da mich die meisten Kommentare nicht glücklich stimmen, möchte ich gerne auf deine Frage eingehen.Der normale Weg führt durch die Eingangstür im Erdgeschoss.Die Wendeltreppen sind als Fluchtweg gedacht, falls ein Feuer ausbricht.Persönlich kann da wahrscheinlich nichts machen.