Post vom Amtsgericht wegen Sterbefall, Testament?

5 Antworten

Also es handelt sich hier um ein Berliner Testament mit Vor- und Nacherbschaft. Der Ehemann ist Vorerbe und ihre Frau Nacherbe.

Grundsätzlich gibt es hier 2 Möglichkeiten. Ihre Frau kann die Nacherbschaft ausschlagen und dann den Pflichtteil verlangen. Alternativ kann Sie den Eintritt der Nacherbschaft abwarten.

Interessant ist die Nachlasserbschaft inbesondere in Bezug auf Grundstücke. Denn https://dejure.org/gesetze/BGB/2113.html gibt den Nacherben eine recht sichere Rechtsposition.

Woher ich das weiß:Recherche

mKcAtzepeng84 
Beitragsersteller
 24.05.2025, 20:41

Danke für diese Information 👌🏻. Gibt es auch noch Unterschiede zwischen Testamenten. Weil das Wort Berliner oft vor kommt.

Was genau kann man denn daran nicht verstehen? Dort steht die Erbfolge - sogar namentlich benannt - drin.


mKcAtzepeng84 
Beitragsersteller
 24.05.2025, 19:02

Ja schon, aber da der Ehemann noch lebt, ist er Aktuell Alleinerbe, aber wie sieht das nun mit dem Anteil meine Frau aus? Hat sein Sohn nach seinem Tot das komplette Erbe, oder wird dann verteilt, verhandelt etc.?

alarm67  24.05.2025, 19:05
@mKcAtzepeng84

Das Grundstück bzw. die Grundstücksanteile sind hiervon aber ausdrücklich ausgenommen!

mKcAtzepeng84 
Beitragsersteller
 24.05.2025, 19:07
@alarm67

ergo heißt das, eigentlich bleibt alles beim alten, das 1 Teil sein Sohn bekommt, und 1 Teil meine Frau. Auch nach seinem Tod (Schwiegervater) und das Erbe desbezüglich nach seinem Tod an den 2 Kindern aufgeteilt wird?

Es wurde ein Testament eröffnet und deine Frau ist Nacherbin nach ihrer Mutter. Wenn also der Stiefvater (Vorerbe) stirbt, erbt sie den Teil ihrer Mutter. Faktisch betrifft das aber nur Grundstücke, da der Vorerbe am Rest ein Vorausvermächtnis hat.

Nach dem Tod des Stiefvaters wird sie Miterbe nach ihm zur Hälfte.

macht einen Termin bei dem Amtsgericht die erklären euch das auch . Zumindest war es bei mir der Fall.


mKcAtzepeng84 
Beitragsersteller
 24.05.2025, 19:23

Das kann man einfach so machen?

Bei vielen Versicherern ist der Rechtschutz für Erbfälle/Erbstreitigkeiten ausgenommen, ist nicht versichert.

Es gibt ausnahmen, dann wird aber meist ein Pauschalbetrag festgesetzt, bei meiner RS sind es glaube ich höchstens 800 Euro