Post vom Amtsgericht wegen Sterbefall, Testament?
Hallo Community, meine Frau hat heute Post bekommen vom Amtsgericht wo es um das Testament geht Ihrer vor kurzen verstorbenen Mutter.
Leider werden wir überhaupt nicht schlau, was die uns genau sagen wollen zum Thema Testament, Erbe etc.
Aktuell lebt der Mann noch (Stiefvater) bevor wir zu einen Anwalt gehen (Rechtschutz) und unnötig Leute Wild machen, hätte Sie eine Frage bevor wir dahin gehen, was nun genau der Standpunkt ist. Zum Thema, wer hat oder bekommt was etc. oder ab wann.
Ich hoffe einer kann uns helfen, um es grob zu verstehen.
Info: Der Schwiegervater hat noch einen Sohn aus erste Ehe, und meine Frau ist die alleinige Tochter aber nicht von der Ehe.
Bilder vom schrieb im Anhang.
Vielen Dank
5 Antworten
Also es handelt sich hier um ein Berliner Testament mit Vor- und Nacherbschaft. Der Ehemann ist Vorerbe und ihre Frau Nacherbe.
Grundsätzlich gibt es hier 2 Möglichkeiten. Ihre Frau kann die Nacherbschaft ausschlagen und dann den Pflichtteil verlangen. Alternativ kann Sie den Eintritt der Nacherbschaft abwarten.
Interessant ist die Nachlasserbschaft inbesondere in Bezug auf Grundstücke. Denn https://dejure.org/gesetze/BGB/2113.html gibt den Nacherben eine recht sichere Rechtsposition.
Danke für diese Information 👌🏻. Gibt es auch noch Unterschiede zwischen Testamenten. Weil das Wort Berliner oft vor kommt.
Was genau kann man denn daran nicht verstehen? Dort steht die Erbfolge - sogar namentlich benannt - drin.
Das Grundstück bzw. die Grundstücksanteile sind hiervon aber ausdrücklich ausgenommen!
ergo heißt das, eigentlich bleibt alles beim alten, das 1 Teil sein Sohn bekommt, und 1 Teil meine Frau. Auch nach seinem Tod (Schwiegervater) und das Erbe desbezüglich nach seinem Tod an den 2 Kindern aufgeteilt wird?
Bitte richtig lesen. Es steht wirklich eindeutig im Dokument.
Es wurde ein Testament eröffnet und deine Frau ist Nacherbin nach ihrer Mutter. Wenn also der Stiefvater (Vorerbe) stirbt, erbt sie den Teil ihrer Mutter. Faktisch betrifft das aber nur Grundstücke, da der Vorerbe am Rest ein Vorausvermächtnis hat.
Nach dem Tod des Stiefvaters wird sie Miterbe nach ihm zur Hälfte.
macht einen Termin bei dem Amtsgericht die erklären euch das auch . Zumindest war es bei mir der Fall.
Bei vielen Versicherern ist der Rechtschutz für Erbfälle/Erbstreitigkeiten ausgenommen, ist nicht versichert.
Es gibt ausnahmen, dann wird aber meist ein Pauschalbetrag festgesetzt, bei meiner RS sind es glaube ich höchstens 800 Euro
Ja schon, aber da der Ehemann noch lebt, ist er Aktuell Alleinerbe, aber wie sieht das nun mit dem Anteil meine Frau aus? Hat sein Sohn nach seinem Tot das komplette Erbe, oder wird dann verteilt, verhandelt etc.?