Pflichtteil erbe?

5 Antworten

Totale Enterbung geht nur, wenn die enterbte Person, der verstorbenen Person nach dem Leben trachtete, ihr böswillig Schaden zufügte. (Gesetz/Schweiz)

In eurem Fall bekäme die Schwester einen viertel vom Gesamtvermögen und die Witwe und du drei/viertel, die auf euch zur Hälfte aufgeteilt würden.

Die spannende Frage ist: In welchem Verhältnis standen Du und Deine Schwestern zum Erblasser?

Als Kinder/Enkel könnten Deine Schwestern einen Pflichtteil einklagen, sonst nicht.

Futurejumpe 
Fragesteller
 10.09.2022, 09:27

Ich bin die tochter und die witwe ist nicht meine mutter.... wie hoch ist der pgflichtteil denn sie einklagen könnten

0
HugoHustensaft  10.09.2022, 13:09
@Futurejumpe

Und Deine Schwestern sind ebenfalls Kinder des Erblassers (ggf. adoptiert) oder solche der Witwe?

0

Ich empfehle bei solchen Angelegenheiten einen Anwalt, der auf Erbrecht spezialisiert ist.

Der Pflichtteil beträgt 50 Prozent des gesetzlichen Erbteils (25 Prozent), also die Hälfte von 25 Prozent. Bei drei Kindern wären das 12,5 Prozent je Kind. Berücksichtigt würde das gesamte Erbe, also auch der Anteil der Witwe.

Aber auch bei Enterbung stellt sich die Sache nicht immer so klar dar.

https://www.finanztip.de/enterbung-pflichtteil/

Wie hoch wäre der Pflichtteil denn ich zahlen müßte an eine schwester die enterbt ist.

Pflichtteil ist die Hälfte des Gesetzlichen Erbteils. Erbteil wäre 1/6, sie bekommt also 1/12 des gesamten Erbes. Die Forderung (in Geld) richtet sich dann gegen die gesamte Erbengemeinschaft also die Witwe und dich, davon ausgehend, dass du Kind des Erblassers bist.

Futurejumpe 
Fragesteller
 10.09.2022, 09:27

ich dachte immer von der witwe kann man nichts einklagen ? da diese 50 % immer unberührt bleiben ?

0
BeviBaby  10.09.2022, 09:29
@Futurejumpe

Die Forderung richtet sich TROTZDEM gegen den Erben bzw. die Erbengemeinschaft.

0
Futurejumpe 
Fragesteller
 10.09.2022, 09:35
@BeviBaby

also auch gegen die witwe ich dachte immer ( die ehefrau ) mus dann nicht auch einen teil zum pflichtteil beitragen ?

0

In welchem Verhältnis standen die einzelnen Personen zu Erblasser?

Sind Du und die genannten Geschwister die Kinder des Erblassers?

Inwieweit sollen die Geschwister des Verstorben erben? War der Verstorbene nach Grundbuch der alleinige Immobilieninhaber?

Lebten die Eheleute in einer Zugewinngemeinschaft?

Was wurde testamentarisch verfügt?

Futurejumpe 
Fragesteller
 10.09.2022, 09:37

alle 3 sind wir töchter ja wir sind die kinder... ja der alleinige immobilien inhaber. grundbuch änderung steht noch bevor. ja zugewinngemeinschaft. im testament steht ich und die witwe erben zur hälfte heißt.. die immobilie gehört mir zu 50 % und der witwe zu 50 % dort steht auch das meine 2 schwestern enterbt sind..

0