Pflichtteil akzeptieren oder Testament anfechten? Bin chronisch krank.?Habe keine Enkel produziert, das ist der offizielle Grund?


23.04.2024, 09:40

Es geht um es geht um 1 Mio für Haus und Grundstück. Ich bin aufgrund meiner Erkrankung völlig verarmt. Misshandlung als Kind.

3 Antworten

Also eine Enterbung gibt es in dem Fall gar nicht, dir steht ein Pflichtteil zu und dieses Anrecht setzt du besser mit einem Anwalt durch.

was hast denn angestellt um "enterbt" zu werden

Enterben heißt du bekommst nicht einen Cent vom Erbe. du gehst leer aus

oder man ist auf den Pflichtteil gesetzt, das ist die Hälfte dessen was einem zustehen würde. da kannst nix machen

Annablume5757 
Fragesteller
 23.04.2024, 09:45

Pflichtteil bekommen heißt enterbt sein. Man könnte das Testament anfechten.

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peterobm  23.04.2024, 09:47
@Annablume5757

nicht wirklich wird aber vielfach so umschrieben.

man könnte, klar, man kann da auch verlieren. ist nur per Testament möglich

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Eclair89  23.04.2024, 10:17
@peterobm

Doch wirklich. Nach einer Enterbung hast du immer noch Anspruch auf deinen Pflichtteil. Soll der Pflichtteil ebenso nicht an die Person gehen, muss ein Pflichtteilentzug im Testament angeordnet werden.

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peterobm  23.04.2024, 10:19
@Eclair89

was soll der Quatsch nun wieder

Enterbung - ist nur unter bestimmten Angelegenheiten möglich

du hast dem Erblasser nach dem Tode getrachtet, man ist Erbunwürdig

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Ich persönlich würde akzeptieren, wenn wenig oder nichts außer Schulden zu holen wären... oder wenn ich es mir gut leisten kann, auf den Pflichtteil zu verzichten.

Gorkon193  23.04.2024, 12:55

Auf einen Pflichtteil verzichtet man nicht und auf ein Erbteil nur gegen einen Verzicht auf Leistungen.

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Allyluna  23.04.2024, 12:57
@Gorkon193

Warum macht "man" das nicht? Wenn ich nur Schulden erben würde, verzichte ich lieber.

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Gorkon193  23.04.2024, 13:06
@Allyluna

Es ist aber hier nicht von Schulden die Rede, sondern vom Aufteilen eines Erbes unter Geschwistern.

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Allyluna  23.04.2024, 13:16
@Gorkon193

Und du kanntest den Verstorbenen und seine Vermögensverhältnisse? Und daher weißt du ja auch, dass es nach Abzug der ganzen Kosten für Beerdigung (falls keine Versicherung vorliegt), etc. mehr als Schulden zu verteilen gibt. Gut, konnte ich ja nicht wissen.

Ändert aber tatsächlich nichts an meiner ursprünglichen Antwort.

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Allyluna  23.04.2024, 13:53
@Gorkon193

Tja, nur das meine Antwort bereits nach zwei Minuten geschrieben war. Mit den zu diesem Zeitpunkt zur Verfügung stehenden Infos als Grundlage.

Und dein 1. Kommentar zu meiner Antwort ergibt - im Hinblick auf die dir da bereits zur Verfügung stehenden Zusatzinfos - so pauschal sogar noch weniger Sinn als ohnehin schon. Tja nun....

Meine ursprüngliche Antwort bleibt daher weiter bestehen, verliert auch durch die Zusatzinfo nichts.

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