Erbe/ Haus?

8 Antworten

1.)   Kann ich verlangen, dass die Gegenpartei meine Erbschaftssteuer übernimmt?

Nein, kannst du nicht, besonders, da du überhaupt keine Erbschaftssteuer bezahlen wirst.

2.)   Kann ich aus den vergangen 10 Jahren irgendwelche Ansprüche geltend machen?

Könnest du, wenn Einnahmen geflossen wären. Die würden aber mit deinem Anteil an Ausgaben verrechnet werden, die angefallen sind. Daher würde da wohl nicht viel rauskommen, besonders, da ja wahrscheinlich deine Mutter in dem Haus gewohnt hat und gar keinen Einnahmen gekommen sind, sondern nur Ausgaben angefallen sind.

Und ja, du dürftest deinen Anteil an Augaben der letzten 10 Jahre durchaus bezahlen.

3.)   Kann ich verlangen wie die hoch die Bank das Haus geschätzt hat?

Ja, das könntest du.

Allerdings, warum solltest du es tun? Ich denke, mit 30.000 bist du, da du jetzt 10 Jahre keinen Kontakt zu deiner Familie hattest gut du bedient.

Und dann bist du befreit von allem, weil du nicht mehr wegen der Erbschaft deiner Mutter belästigt würdest.

Deine Rechnung stimmt so nicht: wenn die Hälfte des Hauses deiner Mutter gehört, dann erbt sie von der Hälfte deines verstorbenen Vaters ebenfalls die Hälfte und die andere Hälfte teilt ihr vier Kinder unter euch auf. Das wäre dann nur 1/16 pro Kind.

Ob du noch Ansprüche geltend machen kannst, hängt davon ab, wann du vom Tod deines Vaters erfahren hast. Weißt du das seit 10 Jahren, hast du keinen Anspruch mehr. Ansprüche muss man innerhalb von 3 Jahren nach Kenntnis des Todesfalls geltend machen.

Erbschaftssteuer dürfte nicht anfallen, da der Freibetrag für Kinder bei 400T€ liegt.

Ja, du kannst Einsicht in das Wertgutachten verlangen. Und du kannst auch eine Übersicht sämtlicher Vermögenswerte verlangen.

falsch, wenn es kein Testament gibt, ist er Teil der Erbengemeinschaft geworden

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Informierst Du Dich nicht nach dem Tode Deines Vaters ob es da was zu erben gibt?

Nach 10 Jahren hast Du keinen Anrecht mehr drauf. Selbst Schuld!

Woher ich das weiß:Recherche
  1. Erbschaftssteuer fällt bei diesem Betrag nicht an.
  2. nein, du hast dich doch 10 Jahre nicht gekümmert, oder?
  3. nein, wie soll denn jetzt das Haus noch geschätzt werden?

130000 erscheinen mir sehr wenig für ein Haus

Verlangen kannst du was du willst, bekommen ist etwas anderes.

Als Kind fällt keine Erbschaftssteuer bei dem Betrag an.

Eventuell mal vom Anwalt beraten lassen auch wegen Verjährung und was mit anderen Werten ist sollte auch geklärt werden