Pflicht Schwangeren und älteren in der Bahn den Platz anzubieten?

Das Ergebnis basiert auf 35 Abstimmungen

Ja 60%
Nein 40%

21 Antworten

Ja

Wenn sie Dich auffordert musst Du mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit Platz machen. Das kannst Du in den Beförderungsbedingungen Deines Verkehrsunternehmens nachlesen.

Rücksicht und Höflichkeit gebieten es aber allemal. Sogar es proaktiv zu tun.

Ja

Gesellschaftlich gesehen: ja

rechtlich: nein

wichtig: die Bahn kennzeichnet Plätze, welche zum Beispiel Schwangeren oder körperlich beeinträchtigen Personen immer angeboten werden sollen,

entscheidest du Dich dagegen wirst du nicht nur durch die bösen Blicke der Umwelt gestraft, sondern kannst auch noch der Bahn verwiesen werden.

-> wer mitfahren will muss sich an die Spielregeln halten

Zusammenfassend:

Man sollte körperlich beeinträchtigten und Schwangeren IMMER den eigenen Platz anbieten!

Doch. Man ist dazu auch rechtlich verpflichtet. Siehe oben.

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@simonpeters1979

Genau genommen, erfüllt das nicht anbieten des Platzes keinen Straftatbestand und keine Ordnungswidrigkeit.

Wie in meiner Antwort erwähnt, hat der Hausherr“, bspw. die DB, das Recht die Person, die sich nicht an die „Hausordnung“ hält, der Fahrt zu verweisen.

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@xXsuperJennyXx

Wieso denken alle nur ein Gesetz könne etwas verbieten?

Anspruch auf einen Sitzplatz besteht nicht. Sitzplätze sind für schwerbehinderte Menschen, in der Gehfähigkeit beeinträchtigte, ältere oder gebrechliche Personen, werdende Mütter und für Fahrgäste mit kleinen Kindern freizugeben.

Das sagt doch alles. Diese Beförderungsbedingungen (in diesem oder ähnlichen Wortlaut - je nach Verkehrsunternehmen) hat er akzeptiert und an die hat er sich zu halten. Ist doch völlig egal ob "Ordnungswidrigkeit" oder "Straftat". Die Frage war doch nicht: "Mache ich mich strafbar..." sondern "ist man verpflichtet..."

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@simonpeters1979

“Die Bahn“(wahlweise Anbieter) schreibt Gott sei dank nicht unsere Gesetzte!

Also erneut: RECHTLICH ist man nicht verpflichtet.

Dass „die Bahn“ ihr Hausrecht sowie Hausordnung ausüben darf ist vollkommen richtig.

Aber auch das habe ich bereits versucht anschaulich zu erläutern.

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@xXsuperJennyXx
Also erneut: RECHTLICH ist man nicht verpflichtet.

Hat keiner behauptet und war nicht Teil der Frage.

Aber selbst das bist Du: Du bist rechtlich verpflichtet! §305a BGB

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@xXsuperJennyXx
Also erneut: RECHTLICH ist man nicht verpflichtet.

Die Beförderungsbedinungen sind Vertragsbestandteil des Beförderungsvertrags. Hältst du dich nicht daran wirst du vertragsbrüchig.

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@simonpeters1979

welcome to Zivilrecht!

305a kannst du dir tatsächlich hinter die Ohren schreiben!Glückwunsch!

das Resultat ist und bleibt der mögliche Verweis der Fahrt als Konsequenz des Vertragsbruches.

Korrektur meinerseits:

strafrechtlich hat das nicht aufstehen keine Konsequenz.

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@xXsuperJennyXx

Natürlich ist man nicht "rechtlich" dazu verpflichtet. Jedoch kann die Konzequenz sein dass der mit dir geschlossene Vertrag zur Beförderung als gegenstandslos betrachtet werden kann und du an Ort und Stelle vor die Tür gesetzt werden kannst. Denn du hast somit gegen den geschlossenen Vertrag verstoßen.

Die Frage ist was schlimmer für dich ist, eine Anzeige gegen ein Gesetz verstoßen zu haben oder während der Zugfahrt an die Luft gesetzt zu werden weil du gegen das Hausrecht verstoßen hast und zusehen zu müssen wo man bleibt.

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Nein

Gesetzlich nicht.

Es wäre höflich wenn du es tun würdest aber du musst nicht. (Sitte/Moral)

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Studium der Rechtswissenschaften / 4. Semester
Ja

Ob man jetzt dazu verpflichtet ist ist jetzt mal was ganz anderes. Aber der Anstand sollte es gebieten für Personen die den Sitzplatz nötiger haben als man selbst Platz zu machen.

Als ich vor ein paar Jahren mit Krücken aus der Notaufnahme kam und dann mit der Straßenbahn fahren musste habe ich mich auch ganz gefreut, dass jemand aufgestanden ist. Ich bin sicher noch nicht im entsprechenden Alter, dass man mir Platz macht.

Hier in Berlin ist es außerdem auch in den Beförderungsbedingungen geregelt, dass man den entsprechenden Personengruppen Platz machen muss.