Pfändung?

2 Antworten

habe gesehen, dass ich jetzt ein pfändungskonto habe

Hast Du den Pfänungsschutz beantragt?

Falls Nein, dringend nachholen, da Du andernfalls nicht an Geld innert des Freibetrages kommt.

Sache mit der Krankenkasse klären.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Verbraucherberatung (KEINE RECHTSBERATUNG!) seit 1991.

wandle dein Konto in ein P (Pfändungskonto ) um denn so kann die aok nur bis zum monatlichen existenzminimum pfänden und über den Rest kannst du frei verfügen, wenn du dass nicht machst kannst du das Geld zwar zurückklagen aber das ist mit Aufwand verbunden


Mungukun  27.08.2025, 15:17
so kann die aok nur bis zum monatlichen existenzminimum pfänden und über den Rest kannst du frei verfügen

Umgekehrt. Bis zum Existenzminimum kann er frei verfügen und darüber wird an den Pfändungsgläubiger abgeführt.

Einpckaeufer  27.08.2025, 15:18
@Mungukun

Bis zum Minimum können sie pfänden und mehr nicht. Aber es war wahrscheinlich etwas missverständlich formuliert

Mungukun  27.08.2025, 15:21
@Einpckaeufer
Bis zum Minimum können sie pfänden und mehr nicht.

Nein eben gerade nicht. Bis zum Existenzminimum kann NICHT gepfändet werden, denn es sichert ja gerade die (Über-)Lebensgrundlage des Schuldners.

Alles was über die Existenzgrundlage heraus geht, kann unbegrenzt gepfändet werden.