PayPal Freunde als Verkäufer bei eBay Kleinanzeigen nutzen?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein - lass es lieber.

Ich hatte viele Jahre ein Paypal - Konto und habe es immer benutzt, um meine Einkäufe zu bezahlen. Bis vor einiger Zeit war es auch möglich, bei Privatverkäufen sich das Geld auf dieses Nicht-Geschäftskonto zu überweisen. Das geht anscheinend jetzt nicht mehr. Leider habe ich das nicht gewusst. Man muss jetzt wenn man den Paypal-Dienst für Verkäufe nutzen will, ein Geschäftskonto haben.

Mir wurde wegen eines Buchverkaufs für 6,57 EUR das Paypal-Konto gesperrt. Das ging folgendermaßen.

Man hat mir an dem Tag, wo der Geldeingang war, wohl eine E-mail geschickt mit dem Betreff "Ihr Paypal-Konto wird gesperrt." Da ich diese Mail für einen schlechten Scherz bzw. eine Phishing – Mail hielt, habe ich diese Mail ungeöffnet gelöscht.

Als ich vor ein paar Tagen mal wieder einen Einkauf bezahlen wollte, erhielt ich die Meldung – Konto gesperrt. Ein Grund hierfür wurde nicht genannt.

Nun rief ich den Support an. Die Dame am Kundendiensttelefon war übrigens sehr nett. Sie hat die alte Email herausgesucht und mir noch einmal zugeschickt. Das Ergebnis war: Konto gesperrt wegen Regelverstoß. Aber in der Mail stand nicht drin, was ich denn nun falsch gemacht hatte. Also habe ich mir die zahlreichen Seiten der AGB durchgelesen und dort gefunden, dass man ein privates PP-Konto nicht für Verkäufe nutzen darf.

Das Ganze hat wahrscheinlich den Hintergrund, dass PP von den gewerblichen Verkäufern ja Transfergebühren bekommt und von den privaten wohl nicht. Ich persönlich wäre gerne bereit, diese Gebühren / Provision zu zahlen. Aber PP hat das so nicht vorgesehen. Da ich mir für den Umsatz 100 bis 200 EUR für privat Verkäufe im Jahr kein Geschäftskonto zulegen will, habe ich es einfach bei der Löschung belassen.

Ich verstehe die Hintergründe von PP zwar – entgangene Provision und der Käuferschutz z.B., finde es dennoch bedauerlich und eine ausgesprochen schlechte Kundenbehandlung.

Dieser Beitrag darf gerne geteilt werden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
maria38000  04.07.2023, 22:41

Danke für den Stern.

0
Ich hab gehört dass PayPal einem das Konto sperren kann, weil man sie um die Gebühren betrügt.

Richtig.

Lässt Du Dir Waren oder Dienstleistungen per PayPal Family & Friends bezahlen und PayPal bekommt das mit, dann sieht PayPal das zu Recht als Gebührenumgehung an und kann Dich deswegen auch rausschmeißen.

So wie bei diesem Kollegen hier:

Klicken: PayPal hat mich gesperrt.

 

Also ich habe ja auch schon mal was bei ebay Kleinanzeigen verkauft und der Käufer hat mit Paypal bezahlt, manche nutzen Paypal Freunde und manche Waren und Dienstleistungen. Ich denke wenn dann wird der Käufer gesperrt, der Verkäufer hat ja keinen Einfluß drauf wie jemand bezahlt.

Nicht nur manchmal, sondern auch beim ersten mal.

Es ist klipp und klar Verboten!

Du verstößt gegen die AGBs und betrügst PayPal um Ihre Gebühren.

Spätestens bei der nächsten Routinenüberprüfung, wirst du als Person für immer gesperrt.

Benutzer953 
Fragesteller
 12.03.2023, 17:25

Routineüberprüfung? Wie machen die das?

0
Gespenstchen  12.03.2023, 17:27
@Benutzer953

Das wird PayPal ganz bestimmt nicht offen legen. Das kommt einfach so, ganz unverhofft.
Freunde & Family ist NICHT für den Verkauf.

2
maria38000  04.07.2023, 22:14
@Benutzer953

Geldeingänge kann man ja einfach feststellen und der Software den Auftrag geben, diese auszuwerfen. in meinem Beitrag habe ich geschrieben, wie es mir ergangen ist.

1
maria38000  04.07.2023, 22:40

Dass Paypal nicht in der Lage oder willens ist, die Gebühren abzubuchen, ist in meinen Augen noch keine Betrug. Viele Leute wissen es gar nicht, dass man private Verkäufe nicht mehr auf ein privates Konto überweisen kann. Früher war das nämlich möglich und ebay hat sogar damit geworben.

Lies mal meine Geschichte hier.

0

Machen würde ich das an deiner stelle so oder so nicht weil mam im zweifel bei einem kauf zum beispiel sein geld sonst nicht wieder bekommen könnte

DDIRK99  12.03.2023, 17:28

Genau, weder Käufer- noch Verkäuferschutz.

1