Paketlieferung – Was macht man im beschriebenen Fall?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Habt ihr denn die Genehmigung erteilt, dass das Paket einfach beim Nachbarn vor die Tür gestellt werden darf? Bei Amazon, Hermes, DHL...???

https://www.amazon.de/gp/help/customer/display.html?ref_=hp_left_v4_sib&nodeId=GXACUMY87XBGQ8FZ

Wenn nicht, ist die Sendung NICHT zugestellt, sondern lediglich vom Paketdienst irgendwo "entsorgt" worden...

Bevor ihr deswegen ber Theater macht, gebt der Sache bitte noch eine Chance und sprecht erst mal mit dem Nachbarn. Wenn ihr ihn nicht antrefft, werft ihm einen Zettel in den Briefkasten. Wäre ja durchaus möglich, dass er das Paket bei sich untergestellt hat und euch kontaktiert, sobald ihr zufällig mal alle zuhause seid.


frostfeuer85 
Fragesteller
 22.11.2023, 08:19

Nein, wir haben keine solche Genehmigung erteilt. Da hat sich der Zusteller wohl einfach Zeit sparen wollen (verstehe ich auch, jetzt in der stressigen Zeit, aber ist halt trotzdem nicht so gut wie man sieht). Werden den Nachbarn heute Abend nochmal freundlich zu kontaktieren versuchen.

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Dann bei Amazon den Kontakt beim Kundensupport suchen! Der Verkäufer ist in der Bringschuld. Fordert die erneute Zusendung der bestellten Ware oder die Gutschrift der Belastung.

Ich gehe dabei davon aus, dass ihr keine Ablagegenehmigung bei DHL oder Amazon erteilt habt.

Amazon kann dann den Betrag vom Zusteller einfordern...DHL oder wer auch immer beauftragt wurde.


frostfeuer85 
Fragesteller
 22.11.2023, 08:14

Nein, haben keine Ablagegenehmigung erteilt. Werden es so machen wie du sagst, falls der Nachbar heute auch nicht anzutreffen ist.

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IchDirk  22.11.2023, 08:55
@frostfeuer85

Ganz genau wie Dea2019 schon schreibt.

Es kann und ist nicht Dein Verschulden sein, wenn der "Auslieferer" das Paket einfach irgendwo anders abstellt und dann so versucht, eine Zustellung zu erreichen.

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Hast du einer Abstellung oder Abgabe bei Nachbarn irgendwann mal zugestimmt? Wenn ja, hast du jetzt ein Problem.

Ansonsten: Wenn der Paketbote die Sendung ohne explizite Erlaubnis deinerseits irgendwo abstellt oder abgibt, bleibt das Versandrisiko (beim B2C-Geschäften) bis zum tatsächlichen Erhalt der Ware beim Verkäufer (§ 446 BGB; § 447 Abs. 1 BGB ist auf Verbrauchsgüterkäufe nicht anwendbar (§ 475 Abs. 2 BGB)).

Also reklamiere die nicht erfolgte Zustellung beim Versender. Der kann dir wahlweise die Ware erneut zusenden oder den Kaufpreis (inkl. Versandkosten!) erstatten.

Woher ich das weiß:Hobby – Interessierter Laie; Grundwissen, garniert mit Recherche

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Du findest ihn ganz unten auf jeder Amazon-Seite unter dem Link „Kundenservice“

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung