Ohne Abblendlicht bei Regen?
Hallo!
Heute ist mir für ein paar Kilometer, erst innerorts dann Außerorts, bei Regen und ganz ganz leichtem Graupel ein Polizei Streifenwagen hinterhergefahren. Ich bin ganz bürgerlich gefahren und habe alle Verkehrsregeln eingehalten. Angehalten haben Sie mich auch nicht.
Außerorts bin ich 100 gefahren und sie nur etwa 80, also waren sie irgendwann nicht mehr zu sehen. (Ja, weit genug sehen konnte man definitiv)
Zuhause habe ich mich dann gefragt ob ich irgendetwas falsch gemacht habe. Ich bin tatsächlich ohne Abblendlicht und ohne Tagfahrlicht gefahren.
Habe dann mal kurz recherchiert und erfahren dass bei „erheblicher Sichtbehinderung“ Abblendlicht auch am Tag Pflicht ist. Ich habe den Paragraphen gelesen. Jetzt frage ich mich was das denn genau bedeutet. Eigentlich konnte man alles sehr gut sehen. Scheibenwischer liefen auch nur auf niedriger Stufe.
Hat da jemand schonmal Erfahrung mit gemacht? Können die mich anzeigen? Bekomme ich Post? Oder hätten die mich anhalten müssen um mich da zu belangen?
Habe Bange.
Danke für die Hilfe im Voraus.
2 Antworten
Da war nichts und die können von hinten nicht sehen, was für Licht du anhast.
Du hättest Tagfahrlicht anhaben können und sie können nichts nachweisen.
Sie hätten dich sicherlich mit der Lichthupe angeblinkt wenn sie da ein Problem gesehen hätten.
Okay. Beruhigen tut mich das auf jeden Fall.
Aber auch hier: § 17 StVO besagt doch, dass es zwingend ABBLENDLICHT sein müsste. Da würden ja die Schlussleuchten auch leuchten. Tagfahrlicht würde ja hier anscheinend nicht ausreichen.
Vielleicht mache ich mir zu viele Sorgen.
Wäre es rechtlich denn ÜBERHAUPT zulässig dass die mir einfach einen Brief schreiben wo sie ohne feste Beweise sagen „am xx.xx.2024 haben wir sie aus dem Streifenwagen gesehen wie sie bei schlechter Sicht ohne Abblendlicht fuhren. Gemäß § 17 StVO wird deswegen Strafe X fällig.“
?
Im Sreifenwagen sind genug Spiegel, sodass Fahrer und Beifahrer sehen können, was hinter ihnen passiert...
Aber der Streifenwagen fuhr ja hinter dir und von dort aus kann man nicht sehen, ob/welche Scheinwerfer du eingeschaltet hattest - also alles gut.
LG
Aber § 17 StVO besagt doch, dass es zwingend ABBLENDLICHT sein müsste. Da würden ja die Schlussleuchten auch leuchten. Tagfahrlicht würde ja hier anscheinend nicht ausreichen. Es kann außerdem sein dass die Polizisten mich für wenige Augenblicke von vorn sehen konnten, bevor sie auf die Straße einbogen und mir hinterherfuhren.
Ich will Ihre Antwort nicht weiter in Frage stellen, ich mache mir nur Sorgen.
Könnte man mich denn überhaupt Belangen für „haben wir aus unserem Streifenwagen für einen Augenblick gesehen.“? Oder ist das quasi sowieso gar nicht genug „Beweismaterial“.
Es war hell und leicht sonnig, du fährst, nach eigenem Bekunden, 100km/h und die Kollegen mit geschätzten 80km/h hinter dir und du verlierst sie außer Sicht.
Du bist keine Schlangenlinien gefahren oder hast andere Auffälligkeiten gezeigt, denn sonst hätten sie dich sicherlich angehalten....
Ich hoffe sehr, dass ich dich nun beruhigen konnte und wünsche noch einen schönen Tag.
Naja. Die können von hinten ja auf jeden Fall sehen ob ich Abblendlicht anhabe oder nicht. Bei mir waren alle Leuchten aus. Können die Polizisten mich nun belangen indem sie behaupten, dass die Sichtverhältnisse schlecht gewesen seien und ich ja ohne Abblendlicht gefahren bin?
Können die GENERELL überhaupt jemanden belangen ohne ihn angehalten zu haben oder irgendwie vernünftig dokumentiert zu haben?
Ich denke mir persönlich dass „schlechte Sichtverhältnisse“ total subjektiv sind. Es war hell und leicht sonnig, der Regen/Graupel nicht zu stark. (MEINER Meinung nach)