Obdachlose und Geld?

7 Antworten

was denkt ihr darüber

Ich denke, dass ich ohne die Gesamtsituation zu kennen kein sinnvolles Urteil fällen kann, ob das gerechtfertigt war oder nicht - und, dass ich ein YouTube-Video nicht unbedingt für bare Münze nehmen würde.

Schwierig das mit der Rechtsgrundlage!

Ich würde sagen, wenn der Obdachlose wirklich VIEL geld dabei hatte, kann man hier von einem Bettelbetrug ausgehen, und dem entsprechend das Geld als Beweismittel zumindest vorrübergehend konfiszieren und ggf. bei einer Verurteilung durch das Gericht auch einzihen lassen.

Bevor hier jemand sagt: "Bettelbetrug, den Tatbestand gibt es doch garnicht" JA! das ist mir bekannt. genauso wie es den Tatbestand des Versicherungsbetruges nicht (mehr) gibt. das ist offiziell alles schlicht Beturg.

Gehen tut das u.U. schon, da Betteln in der Öffentlichkeit nicht gerne gesehen ist.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin Laie und erteile KEINE RECHTSBERATUNG..

Niko8989 
Beitragsersteller
 17.11.2024, 11:05

Ich bin schockiert von deiner Aussage mach das mal 1 Tag was die obdachlosen jeden Tag durchmachen müssen dann würdest du nicht mehr so reden

Niko8989 
Beitragsersteller
 17.11.2024, 11:10
@suumcuique5786

Da sieht man das du 0 Ahnung hast

Ich wünsche die das du obdachlos wirst und man dich wie dreck behandelt

Ich würde es dir wünschen

Dann würdest du nicht mehr einen auf starken Max machen

NackterGerd  17.11.2024, 11:11
@Niko8989

Was ist daran schockierend

Normales, sogenanntes stilles Betteln – auch „Demutsbettelei“ genannt – ist außerhalb der Fußgängerzone in München erlaubt.

Wer in der Altstadt-Fußgängerzone bettelt, dem droht ein Bußgeld. Auf dem Oktoberfestgelände ist Betteln ebenfalls generell verboten.

Auch Bettler müssen sich an Regeln halten

suumcuique5786  17.11.2024, 11:13
@Niko8989

ich hab Ahnung von der Materie und ganz klar niemand muss obdachlos sein, da jeder Bürger Anspruch auf ALG2/ Bürgergeld hat und damit verbunden auch Anspruch auf eine Wohnung. Wer dennoch Obdachlos ist, ist dies freiwillig

Niko8989 
Beitragsersteller
 17.11.2024, 11:14
@suumcuique5786

Jaja du mit deinen 15 Jahren im Hotel Mama alter du hast 0 Ahnug was abgeht da draußen

suumcuique5786  17.11.2024, 11:16
@Niko8989

ich mit meinen 70+ Jahren, hab schon so einiges gesehen und erlebt speziell da ich fast mein gesamtes Berufsleben im sozialem Bereich verbracht habe. Und wenn du weiter provozieren willst gibt es ne Meldung und du landest simpel auf der igno

Niko8989 
Beitragsersteller
 17.11.2024, 11:17
@suumcuique5786

Okay dies ist eine Meldung setzt nich auf igno oder was das sein soll

DasOrakel  17.11.2024, 11:22
@suumcuique5786
ich hab Ahnung von der Materie

Offensichtlich nicht.

jeder Bürger Anspruch auf ALG2/ Bürgergeld hat und damit verbunden auch Anspruch auf eine Wohnung.

Beides nicht zutreffend.

Wer dennoch Obdachlos ist, ist dies freiwillig

Mit Sicherheit nicht.

DasOrakel  17.11.2024, 11:24
@Niko8989
mach das mal 1 Tag was die obdachlosen jeden Tag durchmachen müssen dann würdest du nicht mehr so reden

Auch Obdachlose müssen sich an Regeln halten.

DasOrakel  17.11.2024, 11:25
@suumcuique5786

Man muß grundsätzlich deutscher Staatsbürger sein, über eine Meldeadresse verfügen und arbeitsfähig sein.

Das trifft in dieser Kombination weitaus nicht auf jeden Obdachlosen zu.

Mal angesehen davon, daß manche nichts mit Behörden zu tun haben sollen oder schlicht mit der Antragstellung nicht zurechtkommen.

suumcuique5786  17.11.2024, 11:31
@DasOrakel

dann ließ man was ich schrieb Zitat "jeder Bürger hat Anspruch"

eine Meldeadrese hingegen benötigt man nicht aber dann muss man täglich oder wöchentlich sich beim zuständigen Bearbeiter ich melden, schwankt von BL zu BL je nach Auslastung des Amtes.

Und wer nicht arbeitfähig ist erhält dann leistungen übers Sozialamt bleibt aber im grunde beim Bürgergeldsatz, je nach Behinderung und zuätzlichem Bedarf ggf auch etwas mehr.

Wer Ausländer ist und einen gültigen Aufenthaltstitel hat oder anerkannter Flüchtling ist bekommt ebenso Unterstützungsleistungen, auch ohne Bürger zu sein. Wer sich natürlich widerrechtlich hier aufhält, dem steht auch nichts zu - ist aber auch kein Bürger also meine Aussage bleibt korrekt

Rechtslage in Deutschland:

Betteln ist in Deutschland grundsätzlich erlaubt, doch Vortäuschung falscher Verhältnisse (zum Beispiel „bin obdachlos“, „Geldbörse gestohlen“) kann einen Bettelbetrug darstellen und aufdringliches Betteln kann in Deutschland als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Wir wissen ja nicht was dort wirklich war.

Ein oder mehrere Tatbestände könnten ja gegeben sein

Ja, ja, YT, TikTok und Co. Schlimm wie viele Menschen so verbl**** sind dass sie das für real halten....