Nur laut Gesetz und TüV darf ich in Deutschland das gesamte Jahr über Winterreifen fahren, die weniger als 8 Jahre alt sind?

Das Ergebnis basiert auf 9 Abstimmungen

Ja 89%
Nein 11%

13 Antworten

Ja

Es gibt keine gesetzliche Regelung, was das Alter von Reifen betrifft. Ein Bußgeld bekommst Du nur, wenn Dein Profil die gesetzlich festgelegte Mindestprofiltiefe unterschreitet, das hat mit dem Alter der Reifen nichts zu tun.

Der TÜV wird die Reifen nur bemängeln, wenn zu wenig Profil drauf ist, sie ungleichmäßig abgefahren sind, sie deutlich sichtbare Beschädigungen oder Porösität aufweisen, oder nicht zum Fahrzeug passen.

Sämtliche von dir als gesetzliche Normen bezeichneten Sachverhalte sind nur Empfehlungen, keinesfalls Vorschriften. r

Aus welcher Quelle Du die 60 Euro Strafe hast würde ich noch gerne wissen.

Ja

in Deutschland ist es gesetzlich nicht verboten, mit Winterreifen das ganze Jahr zu fahren, wenn die Mindestprofiltiefe nicht unterschritten wird. Wobei sich natürlich Winterreifen deutlich schneller abnutzen bei höheren Temperaturen da die Gummimischung weicher ist und dadurch steigt dann auch der Benzin verbrauch merklich.

Aber, sollte es zu einem Unfall kommen, kann die Versicherung eventuell sich querstellen, da nicht angepasste Reifen gefahren wurden, sollte es die Vermutung geben dass der Unfall mit Sommerreifen nicht passiert wäre.


BackupBone  04.01.2023, 09:16
Aber, sollte es zu einem Unfall kommen, kann die Versicherung eventuell sich querstellen

Was die Vollkasko betrifft. Und im Extremfall die 5000euro Regressgrenze der Haftpflicht.

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nobodyathome  04.01.2023, 12:17
@BackupBone

ausgemachter Blödsinn solange die Reifen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen kann die Versicherung mit dem Ofenrohr ins Gebirge schauen

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Ja

Die Reifen werden in §36 StVZO geregelt:

Luftreifen an Kraftfahrzeugen und Anhängern müssen am ganzen Umfang und auf der ganzen Breite der Lauffläche mit Profilrillen oder Einschnitten versehen sein. Das Hauptprofil muss am ganzen Umfang eine Profiltiefe von mindestens 1,6 mm aufweisen; als Hauptprofil gelten dabei die breiten Profilrillen im mittleren Bereich der Lauffläche, der etwa 3/4 der Laufflächenbreite einnimmt.

Über das Alter wird nichts gesagt und es gibt auch kein Sommerverbot für Winterreifen. Lediglich bei winterlichen Straßenverhältnissen darf nur mit Reifen efahren werden, die den Straßenverhältnissen angepasst sind (Winterreifen als M+S oder mit dem Schneeflockensymbol).

Und hier kannst du nachlesen, für welche Verfehlungen es welches Bußgeld gibt:

https://www.bussgeldkatalog.net/strassenverkehrszulassungsordnung/36-stvzo/

Ich möchte nur das Gesetz kennen.

Ich auch, denn ein solches Gesetz ist mir bezüglich des Reifenalters nicht bekannt. Ich kenne dazu lediglich § 36 StVZO im Bezug auf die Mindestprofiltiefe:

https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__36.html

Abs. 3.

Ja

Solange die Reifen nicht spröde oder abgefahren sind, dürfen sie sogar älter als 8 Jahre sein.