Noten ausgleichen?

1 Antwort

Entgegen den Regelungen in anderen Bundesländern ist der Notenausgleich in Bayern eine Kannbestimmung. Siehe § 52 Abs. (4) Bayrisches Schulgesetz.

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayEUG-52

Auch der § 53 macht dazu keine näheren Angaben. Man müsste in die entsprechende Rechtsverordnung schauen, die im Gesetz aber nicht näher benannt ist.

Gruß Matti