Noch Unterhaltspflichtig?

5 Antworten

Deine Eltern sind bis nach der ersten Ausbildung oder bis du 25 bist Unterhaltspflichtig, je nachdem was zuerst eintrifft.

Nach dem 18 Geburtstag aber nur, wenn du was machst(Ausbildung/Studium/Schule).

Lebst du bei deinen Eltern besteht die Unterhaltspflicht aus Naturalien. D.h. Unterkunft und Versorgung mit dem täglich nötigen.

Barunterhaltspflichtig werden deine Eltern, wenn du ausziehst und der Auszug nötig ist. Der Auszug ist nötig wenn: Deine Eltern dich rauswerfen oder das JA feststellt, das du dort nicht mehr wohnen kannst oder wenn deine Ausbildungsstätte weiter weg ist und sich der Ausbildungsweg durch den Umzug stark verkürzt.

Verdienen deine Eltern zu wenig hast du Anspruch auf BAB oder Bafög je nach Situation.

ALG2 steht dir bei Arbeitslosigkeit ohne jemals Versicherungspflichtig gearbeitet zu haben(Ausbildung ist eine Versicherungspflichtige Arbeit) nicht zu. Ausnahme, das Amt hat deinen Auszug zugestimmt

Wende dich ans JA um deine Möglichkeiten mit denen durchzusprechen.


Kessie1  28.07.2024, 22:57

Soweit richtig, aber:

oder bis du 25 bist

Es gibt im Unterhaltsrecht keine Altersbegrenzung. Die magische 25 betrifft nur das Sozial Gesetz und das Kindergeld.

Deine Eltern sind bis zum Ende Deiner ersten Ausbildung Dir gegenüber unterhaltspflichtig. Allerdings müsstest Du Dich auch um eine Ausbildung bemühen und diese durchziehen.

Deine Eltern müssen dir weiterhin Unterhalt zahlen

Ja sie sind bis 25 für dich zuständig

Sie können nicht einfach verlangen dass du ausziehst.

Magst du nicht arbeiten oder Ausbildung beginnen??


mondfaenger  28.07.2024, 13:26

Eltern sind unterhaltspflichtig bis zum Ende einer Erstausbildung. Falls sie weder eine schulische noch eine berufliche Ausbildung macht, endet die Unterhaltspflicht mit Volljährigkeit.

Wenn du noch in einer Erstausbildung bist und deinen Bedarf nicht selbst decken kannst mit der Ausbildungsvergütung und dem Kindergeld, dann wären deine Eltern dir auch weiterhin zum Unterhalt verpflichtet. Es sei denn, es gäbe vorrangige Leistungen wie BAföG (für eine schulische Ausbildung) oder BAB (für eine berufliche Ausbildung).

Im Unterhaltsrecht gibt es übrigens KEINE Altersbeschränkung.

In der Theorie stehen die 930 EUR inkl. Kindergeld derzeit zu (Stand 2024). Aber dafür müsste dein Bedarf nicht selbst von dir gedeckt werden können und deine Eltern müssten leistungsfähig sein.

Von einer Ausbildungsvergütung würden 100 EUR als ausbildungsbedingter Mehrbedarf abgezogen werden. Hättest du also eine Ausbildungsvergütung in Höhe von 900 EUR und deine Eltern leiten dir das Kindergeld weiter, dann sind sie aus dem Unterhalt raus! Rechnung: 900-100+250 (Kindergeld derzeit) = 1050 EUR.

Wenn du einen Rauswurf mit 18 befürchtest, dann solltest du dich jetzt schon mal ans Jugendamt wenden. Denn das Jobcenter würde unter engen Vorgaben auch eine Wohnung für junge Leute unter 25 finanzieren, wenn es unmöglich ist Zuhause zu bleiben. Und da wäre eine Befürwortung des Jugendamtes, die dann deinen Fall schon kennen recht hilfreich.

Solltest du aber rausfliegen und nichts an Ausbildung machen, dann sind dir deine Eltern nicht zum Unterhalt verpflichtet. Denn nach dem Gesetz bist du in erster Linie verpflichtet dich selbst zu unterhalten.

Woher ich das weiß:Hobby – Persönliche Erfahrung, Recherche + frei zugängliche Quellen