Neugeborene baby in österreich welchen Aufenthaltstitel bekommen sie?

1 Antwort

ich hätte eine Frage: Erhalten neugeborene Kinder in Österreich automatisch einen Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt EU“, wenn ein Elternteil bereits im Besitz dieses Titels ist?

Ja, der AT, den Neugeborene bekommen richtet sich nach dem Titel, den die Eltern haben.

https://immigration-guide.workinaustria.com/de/nicht-eu-ewr/bleiben/aufenthaltstitel-fuer-mein-neugeborenes-beantragen/

Er muss beantragt werden.

Und ist das vergleichbar mit der österreichischen Staatsbürgerschaft, bei der das Kind automatisch den österreichischen Pass erhält, wenn ein Elternteil die Staatsbürgerschaft besitzt?

Nein, denn das Kind erhält trotzdem die Staatsbürgerschaft der Eltern. Diese muss nicht beantragt werden.
Ein Aufenthaltstitel ist etwas anders als eine Staatsbürgerschaft.


Realfan510 
Beitragsersteller
 26.05.2025, 17:38

Mir geht es darum zu klären, ob man beim Erstantrag für ein neugeborenes Baby sofort den Aufenthaltstitel "Daueraufenthalt EU" beantragen kann, wenn ein Elternteil bereits im Besitz dieses Titels ist.

Normalerweise setzt der Daueraufenthalt EU einen rechtmäßigen Aufenthalt von mindestens fünf Jahren in Österreich voraus – das gilt jedenfalls für Erwachsene. Ich frage mich aber, ob diese Regelung auch für Babys gilt.

In der Praxis wird bei Neugeborenen meist nur ein befristeter Aufenthaltstitel (z. B. "Familienangehöriger" oder "Rot-Weiß-Rot – Karte Plus") für ein Jahr ausgestellt. Ein möglicher Grund dafür ist, dass sich das Aussehen eines Babys in kurzer Zeit stark verändert und daher regelmäßig neue Lichtbilder nötig sind.

Daher stellt sich die Frage: Ist es überhaupt möglich, bei einem neugeborenen Kind direkt "Daueraufenthalt EU" zu beantragen, oder muss man zuerst einen anderen Aufenthaltstitel wählen und nach fünf Jahren Aufenthalt erst auf "Daueraufenthalt EU" umsteigen – wie bei Erwachsenen