Neues Selbstbestimmungsgesetz: Weiblicher und männlicher Vorname gleichzeitig möglich?
An alle Expertinnen und Experten: Das neue Selbstbestimmungsgesetz lässt ja auch nicht-binär als Geschlechtseintrag oder die komplette Streichung desselben zu. Wird es dann auch möglich sein, dass eine biologisch mit weiblichem Geschlecht geborene Person, sagen wir mal, sie heißt von Geburt an Lisa, sich zusätzlich einen männlichen Vornamen, sagen wir mal Patrick, eintragen lässt und dann z.B. Lisa Patrick Müller heißt?
Dankeschön für eure Antworten
2 Antworten
Du kannst heute schon geschlechtsneutrale Namen verwenden. Eine Freundin von mir heißt Sascha, in den USA ein Frauenname, hier eher für Jungs, sie muss dafür halt einen zweiten, eindeutigen Namen haben, der sie als weiblich deklariert.
Sie heißt Sascha Luisa, verwendet Luisa aber nie.
Danke, aber mir geht es nicht um geschlechtsneutrale Namen.
Das geht heute schon.
Wegen christlich und Taufpaten.
Als 2. Namen, den Namen des Taufpaten.
Irgendwo war mal eine, Mädchen, Mädchennamen, 2. Vorname männlicher Name.
Nein danke. Und Sinn macht das trotzdem nicht - denn man kann seiner Tochter einen männlichen 2. Vornamen geben, OBWOHL das nicht der Name irgendeines Taufpaten ist.
Bin ich nicht, aber okay lol. Aber behaupte doch bitte nicht irgendwas, wenn du nur rätst und es gar nicht weißt
Das ändert nichts daran, dass man nicht irgendwas behaupten sollte, wenn man keine Ahnung hat?
Danke, aber meines Wissens geht genau das derzeit (noch) nicht, außer bei Jungs und dem Zweitnamen Maria.
Man kann seiner Tochter auch ohne christlichen Hintergrund einen männlichen 2. Vornamen geben