Nebenjob in der Ausbildung?

4 Antworten

Da Du ja wohl volljährig bist, kannst Du einen Nebenjob ausüben - i. d. R. sollte der Ausbildungsbetrieb informiert werden (meist vertraglich oder tarifvertraglich geregelt) - einfach verbieten kann er das nicht, solange die Ausbildung darunter nicht leidet.

Die beiden Tätigkeiten zusammengerechnet dürfen die max. wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden, wenn der Nebenjob als Arbeitnehmerin ausgeübt wird, nicht überschreiten

i. d. R. sollte der Ausbildungsbetrieb informiert werden

Im Ausbildungsverhältnis besteht aber wegen der besonderen Fürsorgepflicht des Arbeitgebers der Auszubildenden gegenüber eine generelle Verpflichtung zur Information - auch ohne vertragliche Regelung.

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Solange der Betrieb nichts dagegen hat, ist das kein Problem, als volljährige Person darfst Du in der Woche auf Dauer max. 48 Stunden in der Woche arbeiten und solange Du im Monat nicht mehr als 450 € Brutto nebenbei verdienst, ist das auch kein Problem.

Selbst wenn Du angenommen noch BAB - und Kindergeld ( unter 25 Kindergeld ) bekommen würdest, wobei beim Kindergeld das Einkommen seit 2012 gar keine Rolle mehr spielt, da hat man die Einkommensgrenze abgeschafft.

solange Du im Monat nicht mehr als 450 € Brutto nebenbei verdienst

Wieso meinst Du, dass es diese Beschränkung gäbe?!?

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@Familiengerd

Die ist auf evtl. BAB - bezogen, da man ohne Anrechnung wie beim Bafög - nur monatlich 450 € Brutto verdienen kann, oder beim Bafög - im Bewilligungszeitraum von in der Regel 12 Monaten 5400 €.

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@Familiengerd

Und wenn es so wäre, steht doch in meiner Antwort und eine zusätzliche Antwort habe ich auch noch gegeben, sollte eigentlich ein Kommentar auf deinen werden.

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Warum, steht doch in meiner Antwort und sogar der Hinweis auf Kindergeld und das Entfallen der Einkommensgrenze seit 2012 ?

Außerdem wird man in einer Vollzeitausbildung wohl kaum über 450 € Brutto im Monat kommen, oder ggf.ab Oktober auf 520 € sollte die Änderung kommen, wenn man in der Woche nur 8 Stunden nebenbei arbeiten kann, selbst mit dann evtl. Mindestlohn von 12 € Brutto die Stunde nicht.

Wenn du volljährig bist ist das kein Problem. Einen Nebenjob musst du allerdings bei deinem Hauptarbeitgeber anmelden. Bis 450€ ist das in der Regel gar kein Problem solange kein Interessenkonflikt mit deinem AG besteht.

Bis 450€ ist das in der Regel gar kein Problem

Wieso meinst Du, dass es diese Beschränkung gäbe?!?

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@Familiengerd

Darüber hinaus wäre das ganze dann Lohnsteuermäßig nicht mehr lustig, da da dann Steuerklasse 6 greifen würde. Desweiteren sind Jobs mit mehr Verdienst in der Regel auch keine Nebenjobs mehr und die wöchentlichen maximal Arbeitszeit wird da dann an ihre Grenzen kommen.

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@DerBayer80

Zu viel gezahlte Lohnsteuer erhält man gegebenenfalls über die Einkommensteuererklärungund zurück.

Und der Nebenjob hat zunächst einmal nichts mit dem dabei erzielten Entgelt zu tun.

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