nasenkorrektur durch krankenkasse bezahlen?

7 Antworten

Du benötigst eine Rhinomanomatrie, die beweist, dass die Nasenatmung massiv behindert ist. Dann einen fachärztlichen Bericht und beides reichst du bei der Krankenkasse ein.

Allerdings Frage: wann wurde die erfolglose Operation durchgeführt? Denn das Ziel einer Nasenscheideneandoperation ist genau jenes, welches du jetzt erneut erreichen willst. Ggf. wären hier Nachbesserungen des Operateuers erforderlich. Sprich hierzu mit deiner Krankenkasse. Ggf. gibt es hier Rückforderungsansprüche, wenn die Operation unsachgemäß durchgeführt wurde und die KK jetzt eine gleiche noch einmal bezahlen soll.

Geht es dir um den "Höcker" ist es rein kosmetisch, das zahlt die Krankenkasse nicht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Sternkaos 
Fragesteller
 12.08.2019, 10:13

Naja der Höcker ist das Problem. Dadurch dass der Höcler umformt wird, ist es auch gleichzeitig kosmetisch. Der behindert jedoch auch gleichzeitig die Nasenatmung. Nasenscheidewand ist jetzt in Ordnung.

Wie sind da die Möglichkeiten?

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sassenach4u  12.08.2019, 10:23
@Sternkaos

Wie oben geschildert- den Weg zum HNO und das geschilderte erledigen.

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sassenach4u  12.08.2019, 16:53
@Barbdoc

Denke ich auch nicht, aber die Rhinomanometrie wird es bringen. Eine gerichtete Nasenscheidewand ist das Maß für eine gute Atmung. Ich kann es mir auch nicht erklären- denke es ist eher psychosomatisch.

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Wenn ich das richtig verstehe, ist das keine Schönheitsoperation, sondern ein medizinisch notwendiger Eingriff.

Wenn dir das ein HNO-Arzt bestätigt, dann wird das die Kasse sicher übernehmen.

Sternkaos 
Fragesteller
 12.08.2019, 10:02

Ja doch es wäre auch eine Schönheitsoperation. Denn letztendlich muss der Knochen umgeformt werden und begradigt werden, was auch äußerlich sichtbar ist.

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eggenberg1  12.08.2019, 16:16
@Sternkaos

deshalb ist es doch nicht automatisch eine schönheits op ,wenn diese korrektur für deine atmung notwendig ist.

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Ja.. Kann sie durchaus

Kommt auf den Gutachter der Kasse und den Sachbearbeiter an

Und welche Kasse du bist

Kannst bei Ablehnung auch Rechtsmittel einlegen.. Spezielle Anwälte

Wenn eine Korrektur aus medizinischer Hinsicht notwenig ist, muss DER ARZT das deiner Krankenkasse gegenüber begründen. Dass er das für notwendig hält liegt nur daran, dass er ja seine Rechnung bezahlt haben will.

Aber wieso soll die Allgemeinheit dafür zahlen, dass du einen guten "Verkäufer" aber weniger guten Arzt hast? Wieso hat er das denn nicht bei der ersten OP erledigt?

Lass dir die medizinische Notwendigkeit von deinem Arzt bestätigen und geh damit zur Krankenkasse.