Müssen wir bei einer AfD-Machtergreifung in Deutschland mit Zuständen wie unter Diktator Trump rechnen?

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Das kann man nicht mit Gewissheit beantworten. Das Grundgesetz (GG) für die Bundesrepublik Deutschland (BRD), enthält zum Glück und das meine ich ganz im Allgemeinen und nicht explizit wegen der AfD so, einige Sicherungsmechanismen, die eine Zentrierung der Macht effektiv verhindern sollen. So ist an der Gesetzgebung des Bundes grundsätzlich der Bundesrat, also die Länder, die Bundesländer, beteiligt, wobei man allerdings zwischen den sogenannten Zustimmungsgesetzen (konkurrierende Gesetzgebungskompetenz zwischen Bund und Ländern) und Einspruchsgesetzen (alleinige Gesetzgebungskompetenz des Bundes), unterscheidet. Bei Zustimmungsgesetzen, muss der Bundesrat dem Gesetz aktiv seine Zustimmung erteilen, bei Einspruchsgesetzen, kann er hingegen "lediglich" Einspruch gegen das vom Bundestag beschlossene Gesetz einlegen. Dieser Einspruch, kann allerdings vom Bundestag in einer weiteren Sitzung überstimmt werden, was dann wiederum gewisse Mehrheiten dort erfordert. Als Beispiel kann man sagen, dass das Strafrecht in den Bereich der Zustimmungsgesetze gehört, das Staatsangehörigkeitsrecht allerdings in den Bereich der Einspruchsgesetze.

Die Polizeien der Länder und auch die Gerichte der Länder, sind von organisatorischen Weisungen des Bundes vollkommen frei. Sie unterstehen der Organisationshoheit der einzelnen Bundesländer. Ein Einsatz der Bundeswehr im Inland, ist grundsätzlich nur zur Unterstützung der zivilen Behörden bei Katastrophensereignissen wie Naturkatastrophen zulässig. Ein bewaffneter Einsatz, darf nicht erfolgen. Die einzige Ausnahme hiervon, sind militärisch bewaffnete Aufständische, da die Polizei logischerweise gegen Aufständische, die mit einem Panzer anrücken, relativ wenig ausrichten könnte.

Die Position des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfGE) mit Sitz in Karlsruhe, ist erst kürzlich nocheinmal gestärkt worden. Seine Entscheidungen, binden alle Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden. Allerdings, hat auch das BVerfGE keine Möglichkeit, seine Entscheidungen notfalls "gewaltsam" durchzusetzen, da es keine direkte Weisungsbefugnis gegenüber der Polizei hat. Die Polizei, muss zwar als Behörde seine Entscheidungen akzeptieren und befolgen, es kann allerdings nicht direkt anordnen, dass zum Beispiel Politiker festgenommen werden sollen. Allerdings, ist es den Gerichten und den Behörden verboten, ein für verfassungswidrig und damit für nichtig erklärtes Gesetz anzuwenden, selbst, wenn es der Gesetzgeber nicht ändert.

Zusammengefasst kann man also sagen, dass die Sicherungsmechanismen des Grundgesetzes schon sehr gut sind, es aber 100%ige Sicherheit nicht geben kann. Die größte Sicherheit, sind die freien Wahlen. Diese, können nicht abgeschafft werden, da sie in Artikel 20 GG verankert sind und somit dem Schutze der sogenannten "Ewigkeitsklausel" nach Artikel 79 Absatz 3 GG unterliegen.

Mfg


Rollerfreake  23.04.2025, 13:13

Hinzu kommt auch noch, das möchte ich noch ergänzen, das in Deutschland jedes Bundesgesetz abschließend noch vom Bundespräsidenten gegengezeichnet, ausgefertigt und im Bundesgesetzblatt verkündet werden muss. Davor, prüft der Bundespräsident, ob das jeweilige Gesetz verfassungskonform beschlossen worden ist und aber auch, ob es nicht offenkundig inhaltlich gegen das Grundgesetz verstößt. Das stellt eine weitere Sicherheit dar.

Auch, kann ein deutscher Bundeskanzler keine Dekrete mit dem Charakter eines Gesetzes bzw. einer Rechtsverordnung erlassen. Es ist zwar möglich, dass ein einzler Bundesminister oder die Bundesregierung als Ganze zum Erlass von Rechtsverordnungen ermächtigt wird aber dies bedarf ausnahmslos immer einer entsprechenden Verordnungsermächtigung in einem Bundesgesetz, welcher der Bundestag beschlossen haben muss und die Rechte des Bundesrates gewahrt sind. Dabei muss das Gesetz auch den Inhalt und das Ausmaß der erteilten Ermächtigung regeln. Es läuft also nicht so wie mit den Dekreten in den USA.

Mfg

bei einer AfD-Machtergreifung in Deutschland

Die wird es so nicht geben.

Entweder sie kommen legal durch demokratische Wahlen an die Regierung und regieren dann auch im Rahmen der geltenden Gesetze oder gar nicht. Denn dafür gibt es immer noch Artikel 20 im Grundgesetz.

Wenn sie irgendwie unrechtmäßig die Macht "ergreifen" würden, unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung beseitigen würden oder Ähnliches, dann würde sie gewaltsam niedergeschlagen werden. Durch die staatlichen Ordnungsmächte wie Polizei etc. und sogar durch den normalen Bürger. Und das zu Recht.

Siehe Artikel 20 Absatz 4 Grundgesetz:

"Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung [Demokratie] zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist."

Zu Details und wann er anzuwenden ist siehe: 

Deutscher Bundestag - Das Recht auf Widerstand zum Schutz der Verfassung

  

Hallöchen gesagt.

Mit Trump ist das zwar nicht zu vergleichen, denn dafür gibt es hier zum Glück immer noch Sicherungssysteme, die dies verhindern können.

Ganz sicher würde die AFD es aber versuchen.

Momentan fühle ich mich, trotz aller Schwierigkeiten, hier in Deutschland besser aufgehoben als in den USA.

Meine Meinung dazu.

Gruß aus Berlin

Man könnte die Verfassung abschaffen und eine neue einsetzen, das ginge aber aufgrund des BVerG nur durch physische Gewalt.

Eine Veränderung des Staates wäre anders wie 1933 nicht durch das System selbst möglich, sondern durch einen gewaltsamen Putsch.

Dieses Szenario ist höchst unwahrscheinlich.

In allen anderen Fällen haben die anderen Kommentatoren bereits gezeigt, wie robust das GG ist

Die Demokratie ist im Grundgesetz, Art. 20, fest verankert da diser Artikel nicht veränderbar ist, Art. 79 Abs. 3. Somit geht die Gesetzgebung geht allein vom Bundestag aus. Gesetze die dort beschlossen werden können vom Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt werden, wenn sie gegen die Verfassung verstossen, was in der Verganheit schon vorgekommen ist. Bundestagsbeschlüsse welche gegen die Demokratie laufen haben somit keine Chance.


Aliha  23.04.2025, 17:33

Solange nicht das BVG mit AfD genehmen Richtern besetzt ist.

Artus01  23.04.2025, 19:36
@Aliha

Und eben genau das ist mittlerweile fast unmöglich. Mach Dich im Grundgesetz mal schlau wie Richter am Bundesverfassungsgericht berufen werden.

Artus01  23.04.2025, 19:40
@Aliha

In letzter Konequenz ist fast nichts unmöglich. Davon um auf die Berufung von Verfassungsrichtern Einfluss zu nehmen ist die Afd noch Jahrzehnte entfernt, selbst wenn sie die Mehrheit bei der nächsten Bundestagswahl erreichen würde.