Motorrad Papiere nicht ganz korrekt?
Hi, ich habe gerade ein Motorrad für den Straßenverkehr angemeldet. Ich darf mit meinem A2 Führerschein 35 kW bzw. 48 PS fahren. Diese wurden auch korrekt in den Fahrzeugschein eingetragen, da ich nachweisen konnte, dass das Motorrad von 75 auf 48 PS gedrosselt wurde.
Jedoch ist mir aufgefallen, dass sowohl im Fahrzeugbrief und im Schein steht, dass man das Fahrzeug nur mit dem großem A Schein fahren darf (Änderung hat der Aussteller wohl übersehen)
Könnte das in einer Polizeikontrolle problematisch werden oder kann ich das so lassen?
(wie gesagt, sind die Drossel und die 48 PS eingetragen)
danke :)
8 Antworten
Ich habe gerade nagesehen, das kannst Du hier inm Leitfaden zum Ausfüllen der Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 nachlesen auf Seite 30. Der Eintrag hat nichts mit der Fahrerlaubnis zu tun.
Gibt mal das bei Google ein:
Zulassung Feld 17 Bedeutung
dann vom ersten Eintrag des Suchergebnisses das PDF öffnen.
Wie soll bitteschön die Formulierung lauten "darf nur mit A geführt werden" aussehen?
Kannst du ein Foto hochladen oder die entsprechende Passage zitieren?
A = abweichend von der Typgenehmigung sind Veränderungen vorgenommen wurden
https://forum.wordreference.com/threads/merkmale-zur-betriebserlaubnis.3125052/
passt, alles gut
Wenn ein "A" drin steht, dann bedeutet dies "abweichend von der Typgenehmigung". Dann sind Änderungen vorgenommen worden, welche im Fahrzeugschein vermerkt wurden. Beispielsweise die Drosselung - wie bei dir. ;)
Ein "K" wäre "konform". Das Fahrzeug entspricht also vollständig der Typgenehmigung.
Ein "E" steht für "Einzelabnahme". Das kann entweder sein weil sich jemand seinen Streetfighter auf Suzuki-Basis mit einer Triumphschwinge und Gabel von Honda umgebaut hat oder wenn das Fahrzeug vor dem 1. März 2007 längere Zeit abgemeldet war. Die maximale Stillegungsfrist betrug damals 18 Monate. Wurde die überschritten war eine Einzelabnahme notwendig.
Ein "Z" ist dann vorhanden, wenn das Fahrzeug früher im Ausland zugelassen war und dann nach Deutschland importiert und zugelassen wurde.
... ich durfte noch nie solche Papiere sehen, in denen die nötige Fahrerlaubnis dokumentiert wurde.
Ich habe noch niemals gesehen, das in der Zulassungsbescheinigung die Klasse der erforderlichen Fahrerlaubnis eingetragen wird. Beides ist vollkommen unabhängig voneinander. Ich benötige zum Kauf, und auch für die Zulassung noch nicht mal eine Fahrerlaubis.
seit wann wird die erforderliche Führerscheinklasse in den Zulassungsbescheinigungen eingetragen? muss ich sehen :)
Im Fahrzeugschein unter Punkt 17 (Merkmal zur Betriebserlaubnis) steht einfach der Buchstabe „A“. Ich denke mal, dass damit der Führerschein gemeint ist.
Nein!
A bedeutet Abweichend (weil gedrosselt nehme ich an)
K bedeutet Konform (EU Zulassung)
E bedeutet Einzelzulassung
Hart nix mit Führerscheinklasse zu tun.
Denken: Es heißt "Betriebs"erlaubnis - nicht "Fahr"erlaubnis.
Im Fahrzeugschein steht in Feld 17 (Merkmal zur Betriebserlaubnis) einfach der Buchstabe „A“. Ich denke mal, da sollte aufgrund der Drossel jetzt eigentlich „A2“ stehen.