Fahren ohne Drossel A2 neue regel?

3 Antworten

§ 21 StVG § 21 Fahren ohne Fahrerlaubnis

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1.

ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder

2.

als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.

(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen wird bestraft, wer

1.

eine Tat nach Absatz 1 fahrlässig begeht,

2.

vorsätzlich oder fahrlässig ein Kraftfahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist, oder

3.

vorsätzlich oder fahrlässig als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist.

(3) In den Fällen des Absatzes 1 kann das Kraftfahrzeug, auf das sich die Tat bezieht, eingezogen werden, wenn der Täter

1.

das Fahrzeug geführt hat, obwohl ihm die Fahrerlaubnis entzogen oder das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten war oder obwohl eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs gegen ihn angeordnet war,

2.

als Halter des Fahrzeugs angeordnet oder zugelassen hat, dass jemand das Fahrzeug führte, dem die Fahrerlaubnis entzogen oder das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten war oder gegen den eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs angeordnet war, oder

3.

in den letzten drei Jahren vor der Tat schon einmal wegen einer Tat nach Absatz 1 verurteilt worden ist.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Selberschrauber und -macher.
xJoshi123 
Fragesteller
 10.04.2020, 22:02

Und der Führerschein wie lang ist der Weg ?

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Gaskutscher  10.04.2020, 22:13
@xJoshi123

Da du keinen für die Klasse hast -> kann der erst einmal nicht weg sein.

Interessanter ist eher die Sperre welche du dann für den weiteren Erwerb zu erwarten hast - plus die nicht ganz unerhebliche Straftat mit der entsprechend hohen Anzahl von Tagessätzen.

Es geht nicht darum wie viel Geld du bezahlst sondern wie viele Tagessätze du bekommst. 180 Tagessätze sind kein Pappenstil - und das wäre nur bei Fahrlässigkeit!

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naja, also die Betriebserlaubnis würde auf jeden Fall erlischen

Woher ich das weiß:Hobby – liebe motoren
migebuff  10.04.2020, 22:18

Warum? L3e-A2 und L3e-A3 sind beides Unterklassen von L3e. Wie begründest du die Änderung der Fahrzeugart? Oder spielst du auf eine der anderen beiden Varianten an? Die können ebenfalls nicht erfüllt sein, wenn das Fahrzeug in den Originalzustand zurückgebaut wurde.

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migebuff  10.04.2020, 22:20
@ETSPlayer

Das ist keine Antwort auf meine Frage. §19 StVZO kennt drei Varianten, nach der die BE erlöschen kann. Die Aufzählung ist abschließend. Welche davon liegt vor?

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ETSPlayer  10.04.2020, 22:26
@BackupBone

außerdem gibt es fahrzeuge, die bereits gedrosselt das Werk verlassen

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migebuff  10.04.2020, 22:34
@BackupBone
Weil die eingetragen Leistung nicht mehr stimmt

Das ist keine Antwort auf meine Frage. §19 StVZO kennt drei Varianten, nach der die BE erlöschen kann. Die Aufzählung ist abschließend. Welche davon liegt vor?

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migebuff  10.04.2020, 22:36
@ETSPlayer
von welchem Land sprichst du jetzt?

Ich gehe von der Rechtslage in Deutschland aus. Scheinbar bist du aus Österreich. Aber auch bei euch ist die Typgenehmigung eines Fahrzeugs nicht von der "Lenkberechtigung" des Fahrers abhängig.

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migebuff  10.04.2020, 22:45
@BackupBone
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

Du bist also der Meinung, dass eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern vorliegt, wenn das Fahrzeug in den Serienzsutand zurückgebaut wird. Das Fahrzeug gefährdet im Serienzustand Verkehrsteilnehmer. Das ist somit deine Aussage, korrekt?
Weiterhin bist du der Meinung, dass das Abgas- und Geräuschverhalten verschlechtert wird, wenn das Fahrzeug in den Serienzsutand zurückgebaut wird. Das Fahrzeug schädigt im Serienzustand also die Umwelt über das zulässige Maß hinaus. Auch das willst du damit sagen, korrekt?
Wie kann das Fahrzeug somit im Serienzustand eine Betriebserlaubnis besitzen, wenn es Verkehrsteilnehmer gefährdet und die Umwelt erheblich schädigt? Wie ist eine Umschreibung auf Klasse A möglich, wenn weder eine Gefährdung, noch eine Verschlechterung des Abgas/Geräuschverhaltens eintragungsfähig sind?

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migebuff  11.04.2020, 11:26
@BackupBone

Du kannst also nicht begründen, warum eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist, wenn das Fahrzeug ohne Änderung der Fahrzeugpapiere in den Serienzsutand versetzt wird.

Weiterhin kannst du nicht begründen, warum sich das Abgas/Geräuschverhalten verschlechtert, wenn das Fahrzeug ohne Änderung der Papiere in den Serienzustand versetzt wird.

Du kannst ebenso nicht begründen, warum sowohl die angebliche Gefährdung, als auch die angebliche Verschlechterung des Abgas/Geräuschverhaltens, beides technische Eigenschaften, sich plötzlich in Luft auflösen, wenn eine Änderung der Fahrzeugpapiere erfolgt.

Und wie diese Eintragung erfolgen soll, kannst du auch nicht erklären, wo du doch behauptest, eine Verschlechterung des Abgas/Geräuschverhaltens oder gar eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern(!) wäre eintragungsfähig.

Was sollen wir nun also von deiner Aussage halten?

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BackupBone  11.04.2020, 13:55
@migebuff

Du verstehst es einach nicht. Und bei deiner Schreibweise frage ich mich was ich davon halten soll.

Ach. ...nicht "wir" sondern "du"

Mehr Leistung KANN z.b. ein anderes nicht den Papieren entsprechendes Abgasverhalten beideuten

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migebuff  11.04.2020, 14:05
@BackupBone

Also wieder keine Begründungen, Nachweise, Zitate oder irgendeine andere Form der Erklärung, warum sich der Gesetzgeber irrt und du mehr zu sagen hast. Dann viel Spaß noch mit deinen Theorien.

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BackupBone  13.04.2020, 16:12
@migebuff

Doch ICH habe begründet und erklärt. Du dagegen kommst immer mit dem gleichen Mist

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migebuff  13.04.2020, 17:00
@BackupBone

Ich sehe weder Zitate von Gesetzestexten noch von Urteilen, lediglich deine Behauptung, dass ein Rückbau in den Serienzustand eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern darstellt. Du kannst nicht begründen, warum ein Fahrzeug, das im Originalzustand eine Gefährdung darstellt, im Originalzustand eine Betriebserlaubnis besitzt. Nimm es mir nicht übel, dass ich die Benachrichtigungen für Antworten hier jetzt abgestellt habe.

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Neben den Folgen, die Gaskutscher schon genannt hat, kann es für dich auch berufliche Konsequenzen haben.

Als z. B. (angehender) Beamter biste weg vom Fenster.