Darf man ein Motorrad für A2 auch mit einem DZB drosseln?
Hallo Community, Ich habe mich mit der Drosselung für die Führerscheinklasse A2 befasst und mich gefragt ob die Maschine auch via Drehzahlbegrenzer gedrosselt werden darf. Bei einem Gaswegbegrenzer ist nämlich die Drossel auch bei niedrigen Drehzahlen aktiv. Ich freue mich sehr über eine Antwort, MfG Tobi
3 Antworten
Es wird nur die Leistung gedrosselt nicht die Drehzahl das kann tödlich enden wen man stark beschleunigen und der Motor macht dann nichts mehr .
Und nur für Euro 4 Bikes gibt es so was wie hier allen anderen gibt es mechanische Drosseln über Anschlag , Ansaugstutzen ,Blenden im Stutzen usw.
Elektronische Drosselungen - MCR NEUENTWICKLUNG 2016 - Leistungsreduzierung für „Euro-4“ Fahrzeugealpha Technik hat für Sie und Ihre Kunden ein komplett neues Produkt entwickelt, das den neuesten Anforderungen für Fahrzeuge, die unter der Rahmenrichtlinie EU Homologation 168/2013 in den Verkehr gebracht werden, vollumfänglich entspricht. Ein einfaches Erkennungsmerkmal dieser Fahrzeuge (welche auch als „Euro-4“ Fahrzeuge bekannt sind), ist die Beschreibung im Mittelteil der Genehmigungsnummer e13*168/2013*00003* auf dem Typenschild, hier z.B. für die Yamaha XSR700.
Gemäß dieser europaweit gültigen Richtlinie für die Neuhomologation von Zweirädern sind mechanische Leistungsänderungen auf 35 kW ausgeschlossen.
alpha Technik hat dafür eine elektronische Drossel auf den Markt gebracht:
MCR (Micro Controlled Restriction)Die MCR nimmt das Signal am Gasgriff auf und verarbeitet es so weiter, dass das Bike in allen Fahrzuständen maximal 35 kW an Leistung abgibt.
Für den Fahrer kommt eine Besonderheit hinzu:
War bei den bislang bekannten mechanischen Drosselungen der Weg des Gasgriffes sehr begrenzt, wird mit der alpha Technik MCR Leistungsänderung auf 35 kW der Weg des Gasgriffes unverändert bleiben, der volle Drehwinkel bleibt erhalten und dem Fahrspaß sind keine Grenzen mehr gesetzt.
Errr... Genau andersherum. :D
Wenn sie NUR per Gaszugdrossel gedrosselt ist -> Drehzahl begrenzt, nicht der Ansaugtrakt.
Natürlich kannst du kein Vollgas geben - genau das ist ja die Funktion der Blokade. Genau das ist ja das Problem bei den gedrosselten 600er und 1000er Supersportler (gewesen): Bevor ansprechendes Drehmoment anliegt ist schon Schluss weil man erst gar nicht in den Drehzahlbereich kommen kann.
Hallo Tobi,
was theoretisch oder vielleicht auch praktisch möglich ist, spielt keine Rolle.
Man muss für jedes Motorrad einen geprüften und genehmigten Drosselsatz verwenden, der dann eingebaut und vor allem von einem Sachverständigen eingetragen werden muss.
Wenn du selbst irgendwie drosselst, dann bekommst du das nicht eingetragen und die Drossel ist nutzlos. Rein rechtlich ist das dann wie nicht gedrosselt!
Vor allem bei den Drosselsätzen der Motorradhersteller kann man davon ausgehen, dass diese schon so drosseln, wie es technisch sinnvoll ist.
Sich daher eventuell ein Motorrad nur nach der Art der Drosselung auszusuchen, die die eigenen Vorstellungen entspricht, macht wenig bis keinen Sinn.
Kaufe dir ein Motorrad, das dir gefällt und deinen Vorstellungen entspricht und dazu den passenden Drosselsatz - oder ein bereits gedrosseltes Motorrad - fertig!
Noch ein kleiner Hinweis: Wenn du den A2 noch nicht oder nach dem 27. Dezember 2016 gemacht hast, dann darfst du nur noch auf 35 kW / 48 PS gedrosselte Motorräder fahren, deren ursprüngliche Leistung nicht mehr als 70 kW / 96 PS beträgt.
Viele Grüße
Michael
Aber man kann doch trotzdem kein Vollgas geben, oder? Sorry falls ich mich falsch ausgedrückt habe. Weißt du denn ob ein elektronischer DZB dabei legal ist? Danke für die Antwort