Morgen Gerichtstermin?

Bergfex49  27.04.2025, 22:44

hat die Jugendgerichtshilfe Kontakt mit Dir aufgenommen?

Laraaapk 
Beitragsersteller
 27.04.2025, 22:46

nein mein Vater hat eine beantragt aber es kam nie was

Bergfex49  27.04.2025, 22:55

Hat es eine Anklageschrift gegeben und die Ladung zu einer Verhandlung oder bist Du zu einem "Zimmertermin" beim Jugendrichter vorgeladen?

Laraaapk 
Beitragsersteller
 27.04.2025, 23:04

Ladung zur Verhandlung

3 Antworten

Lass dir was von einem sagen, der mit seinen 39 Jahren schon paar Mal vor Gericht stand. Zweimal Bewährungsstrafen hatte. Einmal 11 Monate im Gefängnis war mit anschließendem Maßregelvollzug und nun seine Führungsaufsicht durchmacht. Dir passiert gar nichts....Punkt aus, gar nichts!! Der Richter wird dir nen kleinen Denkzettel verpassen. Ich gehe von ner Ermahnung aus, vielleicht ein paar Arbeitsstunden. Aber ich VERSPRECHE dir, mach dir keine Sorgen. Achte nur darauf dass du dem Gericht Morgen Respekt zeigst und alles eingestehst, und der Kuchen ist gegessen. Versprochen!

Hey,

keine Panik. Es ist gut, dass du dir Gedanken machst. Wenn du nichts sagen möchtest, hast du das Recht zu schweigen – auch ohne Anwalt. Sag einfach höflich, dass du von deinem Schweigerecht Gebrauch machst.

Das Gericht weiß, dass du jung bist und es um wenig Geld geht. Es kann gut sein, dass du mit einer kleinen Ermahnung oder einer geringen Strafe (z. B. Sozialstunden oder Verwarnung) davonkommst.

Falls du weinen musst, ist das auch nicht schlimm – die Richter kennen das. Bleib einfach ruhig, atme tief durch und sei höflich.

Alles Gute für morgen!

Woher ich das weiß:Recherche
Wie ist es im Gericht?

Aufgrund deines Alters findet die Hauptverhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Anwesend sind entsprechend ein Vertreter der Staatsanwaltschaft (Amts- oder Staatsanwalt für Jugendsachen), ein Jugendrichter, ggf. ein Protokollführer und ggf. ein Vertreter der Jugendgerichtshilfe.

Die HV startet mit dem Aufruf der Sache. Nach Verlesung der Anklageschrift erhältst du die Möglichkeit, dich zur Sache einzulassen. Anschließend findet die Beweisaufnahme durch Inaugenscheinnahme, Verlesung von Urkunden sowie Vernehmung von Zeugen statt – welche Beweismittel seitens der StA in deinem Fall benannt wurden, kannst du der Anklageschrift entnehmen.

In Jugendsachen wird eine Stellungnahme der Jugendgerichtshilfe verlesen, sofern diese keinen Vertreter zur HV geschickt hat. Nach Abschluss der Beweisaufnahme müssen dann noch die Schlussanträge gestellt werden, wenn es zu keiner Einstellung kommt. Die StA ist hierbei zuerst an der Reihe, danach die Verteidigung. Das letzte Wort hast in jedem Fall du.

Ohne Verteidiger zur HV zu erscheinen, ist äußerst unklug. Dies solltest du bitte mit deinen gesetzlichen Vertretern noch einmal schleunigst besprechen. Dass der anberaumte Termin bereits morgen ist, ist ungut, aber eine Bestellung ist weiterhin möglich (§ 137 I 1 StPO). Solltest du ohne Verteidiger für Gericht erscheinen und kein Fall der notwendigen Verteidigung bestehen, würde ohne einen Verteidiger verhandelt werden. Da du vorm Jugendrichter angeklagt bist, weise ich aber vorsorglich darauf hin, dass dieser derartige Situationen kennt und im Zweifel auch Dinge erklären kann, die du ggf. nicht verstehst.

Was wird mir passieren?

Ohne Vorsatz hast du auch keine Straftat begangen. Entsprechend wäre auf einen Freispruch hinzuarbeiten. Da die StA aber Anklage gegen dich erhoben und das Gericht diese zugelassen hat, geht erstere aktuell davon aus, dass eine Verurteilung überwiegend wahrscheinlich ist. Nicht zuletzt aus diesem Grund wäre es äußerst dringend anzuraten, dass du mit einem Verteidiger an der HV teilnimmst.

Gelingt es nicht, das Gericht von deiner Unschuld zu überzeugen – und das ist ohne Verteidiger leider umso wahrscheinlicher – hättest du im Fall einer Verurteilung angesichts des Schadenswertes und der Tatsache, dass bereits ein Ausgleich erzielt werden konnte, mit Erziehungsmaßregeln zu rechnen. Zuchtmittel sind unwahrscheinlich, allenfalls die Ermahnung durch den Jugendrichter käme hier in Frage.

LG

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Erfahrung als Wahlverteidiger (§ 138 II StPO)

Laraaapk 
Beitragsersteller
 27.04.2025, 22:55

Wir haben eine Jugendgerichtshilfe beantragt . Die wurde uns nie Angeboten, es kam auch nie eine Antwort auf die Beantragung :/

ruhrgur  27.04.2025, 22:58
@Laraaapk

Dies hat nichts mit einem Verteidiger zu tun. Darum musst du bzw. müssen deine gesetzlichen Vertreter sich selbst kümmern. Heißt konkret: Eine ausreichend fachkundige Person, die hierzu bereit ist, einen Rechtslehrer oder einen Rechtsanwalt (im Idealfall FA für Strafrecht) kontaktieren und mit der Vertretung betrauen. Ein RA ließe sich im Zweifel auch noch kurzfristig erreichen; ein Antrag auf Terminsverlegung sollte beim Gericht aber möglichst vor Beginn der HV per EGVP eingehen.

Die Jugendgerichtshilfe ist nicht dafür da, dich zu verteidigen. Beantragt werden muss hier nichts; es handelt sich um eine Abteilung des Jugendamtes. Du kannst dort einfach anrufen und einen Termin ausmachen.