Mit wie viel Trennungsunterhalt ist zu rechnen?

7 Antworten

1600€ inklusive Mieteinnahmen

Und du hast welches Einkommen?

Der Selbstbehalt liegt bei 1200,- Euro. Hast du nichts, also gar nichts, dann dürften es max. 400,- Euro sein.

Bei der Scheidung muss aber dann ja auch das Vermögen auseinander gerechnet werden. Und da ihr Beide Hauseigentümer seid und somit Beide die Mieteinnahmen habt, müsst ihr sehen was für euch unterm Strich der bessere Weg ist. Also ob man das Haus verkauft und durch 2 teilt z.B. oder der Eine den Anderen entsprechend auszahlt.

Wenn du allerdings noch arbeitest und z.B. 2000,- Euro bereinigtes Netto hast, dann zahlst du an deinen Mann Unterhalt und nicht umgekehrt.

Bei der langen Ehedauer wird voraussichtlich auch nicht nach der Scheidung Schluss sein mit Unterhalt.

Aber wie gesagt: 1600,- Euro ist ja nun nicht die Welt und dabei handelt es sich ja auch um Einnahmen (teilweise zumindest), die dir eh zur Hälfte zustehen...

Eine genaue Aussage wird dann dein Anwalt treffen, nachdem er sämtliche Einkommensbelege prüfen konnte und die Besitzverhältnisse abgeklärt sind...

klaukenhof1010 
Fragesteller
 02.10.2019, 18:12

ich hab kein einkommen. Scheidung läuft momentan. Mein Mann bekommt aber noch mieteinnahmen von 4 Familien auf sein Konto. Außerdem wohnt er in seinem eigenen Haus wo für ihn keine Miete anfällt. ändert such damit der eigenbedarf von 1200€ ? Mein Anwalt hat nämlich gefragt ob er auch in seinem haus wohnt oder nicht

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Diese Frage solltest du deinem Anwalt stellen, den du unbedingt brauchst. Kannst du dir keinen Anwalt leisten, kannst du Prozesskostenhilfe beantragen.

Die Frage ist, wie lange bestand die Ehe, und aus welchen Mitteln wurden die Immobilien angeschafft?

klaukenhof1010 
Fragesteller
 02.10.2019, 14:38

Ein Anwalt wurde eingeschaltet. Die Immobilie wurde mit einem Kredit erworben wo wir beide als Bürge drin standen.

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klaukenhof1010 
Fragesteller
 02.10.2019, 14:40

die ehe bestand über 45 Jahre

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Das sollte Dir ein Anwalt beantworten können.

Was dir zusteht und mit wieviel du rechnen kannst bespricht man üblicherweise mit seinem Anwalt, nicht mit einem Laienportal.

Wenn du schon einen Anwalt hast, dann wird dieser auch all deine Belange klären, muss ja eh übers Gericht geklärt werden, dann steht auch zu 100 % fest was er an dich für Trennungsunterhalt zahlen muss.

Die Berechnung von Unterhalt kann hier kein Laie machen, weil man dafür alle relevanten Angaben braucht, nicht nur von ihm, auch von dir und auch nicht nur das er 1600 € an Rente hat.

Alleine das er auch Mieteinnahmen hat reichen hier auch nicht aus, diese muss er ja auch versteuern und die Kosten für Instandhaltung werden da sicher auch berücksichtigt werden müssen.