Mit welcher Begründung soll die AfD verboten werden?

8 Antworten

Der AfD wird ja vorgeworfen, verfassungsfeindlich zu sein. Ich persönlich sehe das auch so, aber das tut prinzipiell nichts zur Sache.

Ich bin kein Rechtsexperte! Bitte korrigiert mich, wenn ich mich ab hier irre!

Neben der Verfassungsfeindlichkeit muss (nach meinem Verständnis der Sache) auch nachgewiesen sein, dass von der Partei eine echte Gefahr für unsere Gesellschaft ausgeht.

Wichtig ist dabei, dass es nicht reicht, wenn irgendjemand das einfach nur meint, sondern diese Verfassungsfindlichkeit und Gefährlichkeit muss gerichtlich offiziell festgestellt werden.

Die Festellung wird dabei (wieder nach meinem Verständnis) nicht von den Gerichten initiativ durchgeführt sondern nur per Auftrag aus dem Bundestag.

Das klingt alles sehr umständlich, aber aus gutem Grund. Die Möglichkeit eines Parteiverbots ist bei uns rechtlich genau festgelegt und das nicht erst seit gestern. Das Verbotsverfahren soll auch umständlich sein. Andernfalls wäre es zu leicht, unliebsame Opposition einfach aus dem Weg zu räumen. Wichtig ist, dass da Gerichte mitwirken, die von den Parlamenten unabhängig sind und es auch bleiben sollen. Leute, die die Rufe nach dem Verbotsverfahren als undemokratisch bezeichnen, blenden das auch gerne aus.

An einer Sicherung der oben genannten Unabhängigkeit wird auch parteiübergreifend gearbeitet. Demnächst dürfen wir wahrscheinlich in den USA beobachten, was passiert, wenn Gerichte nicht gegen Einflussnahme von außen gesichert werden. Es ist bezeichnend, dass lediglich die AfD diese Absicherung für nicht notwendig hält.

Die Einzigen die ein AfD Verbot aussprechen könnten und überprüfen, ob die AfD verfassungsfeindliche Ziele verfolgt, wäre das Bundesverfassungsgericht. Die können das aber nicht von sich aus überprüfen, sondern da müsste von Bundestag oder Bundesrat ein Verbotsverfahren eingeleitet werden. Dieses Verbotsverfahren würde ca. 5 bis 6 Jahre dauern, bis es hier eine juristische Entscheidung gäbe.

Aktuell wird lediglich diskutiert, ob es ein Verbotsverfahren geben sollte. Ein Parteiverbot ist ja keine politische Entscheidung, sondern eine rein Juristische.

Aber ginge das überhaupt?

Ja das geht.

Wäre sie nachweislich verfassungsrechtlich, würde sie doch verboten?

Ja deshalb will man das auch prüfen lassen. Die verfassungswidrigkeit und das verbit sind eine Feststellung des Bundesverfassungsgerichts keine Entscheidung.

Mit welcher Begründung soll das passieren?

Weil die AfD eine verfassungsfeindliche rechtsextreme Partei mit Verbindung zu Rechtsterroristen siehe Freie Sachsen oder Gruppe Reuß, Chinesischen und russischen Geheimdiensten siehe Krah und Bystron. Und das ist ja nur das was wir normale Bürger wissen. Wer weiß was der Verfassungsschutz alles über deren tun weiß. Die sind ja Verdachtsfall, zweifach durch Gerichte bestätigt.

Welche Gesetze müssten dafür geändert werden?

Keine.


xNevan  16.11.2024, 18:16
Weil die AfD eine verfassungsfeindliche rechtsextreme Partei

Wäre sie das wäre sie bereits verboten. Der Beleg fehlt jedoch, aber manche halten von der in der deutschen Rechtssprechung geltenden Unschuldsvermutung halt nichts.

SPDFanboy  17.11.2024, 00:47
@xNevan

Du verstehst wohl nicht was inschuldsvermutung heißt nach deiner Logik dürfte man niemanden verklage, weil alle unschuldig sind solange sie nicht verurteilt qurden und die AfDler wurden schon odt genug verurzeilt. Dass die AfD ein Verdachtsfall ist wurde schon zwei mal vor Gericht bestätigt

xNevan  17.11.2024, 08:16
@SPDFanboy
Du verstehst wohl nicht was inschuldsvermutung heißt nach deiner Logik dürfte man niemanden verklage, weil alle unschuldig sind solange sie nicht verurteilt wurden

Falsch, du verstehst die Unschuldsvermutung nicht. Natürlich kann man jemanden anklagen well er unter Verdacht steht. Zwischen "Person X wird verdächtigt seinen Nachbarn umgebracht zu haben" und "Person X hat seinen Nachbarn umgebracht" besteht nämlich ein großer Unterschied. Das eine ist der Verdacht und das andere die festgestellte Tatsache. Und solange nur der Verdacht besteht gilt die Unschuldsvermutung.

die AfDler wurden schon odt genug verurzeilt

Richtig EINZELNE Personen wurden verurteilt nicht jedoch die Partei.

Dass die AfD ein Verdachtsfall ist wurde schon zwei mal vor Gericht bestätigt

Und genau hierin liegt der Unterschied. Verdacht auf Verfassungsfeindlichkeit und "Die AgD ist Verfassungsfeindlich" sind zwei verschiedene Dinge.

xNevan  17.11.2024, 08:18
@SPDFanboy

Eventuell solltest du dich weniger in Onlineforen aufhalten und mal ein wenig Zeit in deine Allgemeinbildung, insbesondere in Hinblick auf unsere Geschichte und das Rechtssystem in dem wir leben, investieren.

Aber ginge das überhaupt? Wäre sie nachweislich verfassungsrechtlich, würde sie doch verboten?

Der CDU-Politiker Marco Wanderwitz hat seinem Namen alle Ehre gemacht. Was aber wirklich bedenklich ist, ist, das diesem Antrag 113 MdB folgten. Die Latte für Parteiverbote ist nicht grundlos extrem hoch, ein Verfahren beim Bundesverfassungsgericht dauert Jahre und ist wenig bis gar nicht erfolgversprechend.

Aber selbst wenn es zu einem Verbot käme, würde sich sofort eine Nachfolge Partei gründen, alter Wein in neuen Schläuchen.

Analyse/Studie

Warum die AfD verboten werden könnteEmpfehlungen an Staat und Politik

Die Analyse untersucht die Gefahr, die die AfD für die freiheitliche demokratische Grundordnung darstellt, am rechtlichen Maßstab für das Verbot einer Partei nach Art. 21 GG.

Das Verhältnis der AfD zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung ist über die Frage ihres möglichen Verbots hinaus auch relevant für den Umgang mit ihr auf politischer Ebene. Insofern richten sich die Überlegungen nicht nur an die Antragsberechtigten für ein Verbotsverfahren, sondern auch an die demokratischen Parteien und den Staat. Denn die Wehrhaftigkeit des Grundgesetzes verlangt in jeder Hinsicht ein klares Einstehen gegen Bestrebungen, die auf die Beseitigung des Schutzes der gleichen Menschenwürde aller Menschen und damit auf das Fundament der demokratischen Grundordnung abzielen.

Eine Gruppe von 113 Bundestagsabgeordneten hat nach SPIEGEL-Informationen den Antrag für ein AfD-Verbotsverfahren im Parlament eingereicht. Das Dokument sei am Mittwochvormittag bei Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) übergeben worden, hieß es aus den Reihen der Unterzeichner.

Der Antrag wurde monatelang von einer Gruppe um den sächsischen CDU-Politiker Marco Wanderwitz erarbeitet.

Neben ihm waren an dem Antrag maßgeblich die Bundestagsabgeordneten Carmen Wegge (SPD), Martina Renner (Linke) und Till Steffen (Grüne) beteiligt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Es gibt sehr hohe Hürden gegen ein Parteiverbot. Es soll verhindern, dass Konkurrenten andere Parteien ausschliessen.

Nicht immer sollen Parteien ausgeschlossen werden, weil sie staatsfeinlich sind, sondern weil sie dem Machterhalt der Herrschenden im Weg stehen.

Siehe in Russland die Nawalny Partei und in der Türkei.als die Opposition keinerlei Möglichkeiten bekamen sich in der Öffentlichkeit und im TV zu präsentieren.

Ausserdem dann würden die AfD Wähler einfach eine neue Partei gründen.