Sollte die AfD verboten werden?


02.01.2025, 23:06

gerne mit Begründung

Ja, weil 58%
Nein, weil 39%
andere Meinung, 3%

387 Stimmen

26 Antworten

Nein, weil

Wegen eines Parteienverbots verschwinden nicht die Denkweisen und die Unzufriedenheit der Wähler. Dann wird direkt die nächste Partei gewählt, die von denen gegründet werden und sie werden das via Social Media weiter ausschlachten nach dem Motto "Wir haben es euch ja gleich gesagt, dass die da oben uns unterdrücken wollen, jetzt wo wir gewachsen sind".

Das hat man doch bei der Bremer Bürgschaftswahl gesehen. Da war die AfD nicht zugelassen zur Wahl und stattdessen wurde die rechte Splitterpartei Bürger in Wut gewählt.

Nein, weil

Ein Verbot würde nichts ändern, das würde nur den rechten Flügel stärken.

Die anderen Parteien müssen endlich mal begreifen warum so viele mittlerweile der Meinung sind das die afd die einzige alternative für sie ist und eben das ändern.

Würde man die Partei jetzt verbieten würde man schlicht eine neue gründen und das Spiel ginge von vorne los.

Nein, weil

Ich frage mich was die Leute die dafür sind denken was dann passiert.. sind die wirklich so zurückgeblieben (Das kann man wirklich so nennen) und glauben ich würde dann weiter brav die Altparteien wählen.. was zum Teufel.. ich kann denen sagen was passiert.. Und zwar macht man damit die Leute nur noch aggressiver und spaltet noch mehr

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Finde das eigentlich nicht so leicht zu entscheiden. Aber jetzt, nach dem Wiedel-Unsinn mit Hitler als Kommunisten, dem unsäglichen Parteitag mit dem Abriss aller Windräder und "Remigration" sowie der Karlsruher Aktion mit den Abschiebetickets: Eindeutig ja.


Das vermag ich nicht zu beurteilen, da ich auch nur über diejenigen Informationen verfüge, welche der Öffentlichkeit bekannt sind. Keiner von uns weiß genau, welche Beweise die Verfassungsschutzbehörden vorliegen haben und welche nicht. Fakt ist jedenfalls, dass ein Parteiverbot ausschließlich durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE) mit Sitz in Karlsruhe ausgesprochen werden kann, was ein ordentliches Verbotsverfahren voraussetzt. Beantragt werden kann dieses von der Bundesregierung, der Mitte des Bundestages oder aber auch dem Bundesrat, also von den Ländern. Wenn die verfassungsrechtlichen Anforderungen, die an ein Parteiverbot gestellt sind vorliegen und die hierfür erforderlichen Beweise vorgebracht werden, dann ja, dann sollte es ein Verbot geben. Wenn nicht, dann nicht.

Mfg