Finde das Verhalten in Ordnung, weil er machen kann, was er will, so lange es nicht verboten ist (auch wenn ich selbst das Verhalten eher lächerlich finde). Wieso er sich über die Verbotspolitik aufregt, weiß ich allerdings nicht, weil er von den (geforderten) Verboten der CSU/CDU (Cannabiskonsum, Gendern, Tanzen am Karfreitag etc.) doch jedenfalls mit den genannten Beispielen gar nicht betroffen ist.

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Bei uns in der Familie war es kein Geheimnis, dass wir masturbieren, schon weil es ja Thema bei der Sexualaufklärung war. Das heißt NICHT, dass wir gemeinsam oder voreinander masturbiert haben, sondern nur, dass es eben kein Geheimnis war, dass wir es alle tun. Jetzt wohne ich aber nicht mehr zu Hause.

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Meinung des Tages: Wäre ein allgemeines Scooter-Verbot zur Unfallminimierung in Großstädten angebracht?

Oftmals praktisch, aber auch nicht ganz ungefährlich: Der E-Scooter! Während viele von uns den Scooter für den Weg in die Arbeit nutzen, verursachen andere wiederum tagein-tagaus Unfälle im Straßenverkehr. Hier stellt sich auch die Frage danach, ob ein Scooter-Verbot in Großstädten vertretbar wäre...

Diese Regeln für E-Scooter gelten im Straßenverkehr

Obgleich manch ein passionierter E-Scooter-Fahrer vielleicht denkt, mit seinem wendigen Gefährt nach Lust und Laune und natürlich überall fahren zu dürfen, gibt es auch für E-Scooter natürlich klare Regeln:

So ist das Fahren grundsätzlich nur auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen erlaubt. Fehlen diese, darf auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Auf dem Gehweg, in der Fußgängerzone sowie in Einbahnstraßen ist das - vor allem entgegengesetzte - Fahren mit dem E-Roller verboten.

Besonders große Hürden die für Nutzung oder das Leihen von E-Scootern gibt es zudem ebenfalls nicht; eine Mofa-Prüfbescheinigung oder ein Führerschein werden für die Nutzung des Gefährts nicht benötigt. Ebenso wenig gilt eine Helmpflicht. Das Mindestalter für E-Scooter liegt bei 14 Jahren. Allerdings gelten für alle Fahrer von E-Scootern im Straßenverkehr dieselben Alkoholgrenz- und richtwerte wie für Autofahrer. Und selbst wenn es dochr echt häufig vorkommt, dass zwei oder in manchen Fällen sogar drei Personen auf dem Scooter stehen: Elektroroller sind grundsätzlich nur für ausschließlich eine Person zugelassen.

Wenn der Scooter zum Unfallrisiko wird...

Im vorletzten Jahr ist die Zahl der E-Scooterunfälle mit Personenschaden um fast 50% gestiegen; hierbei war ein Gros der Beteiligten unter 25 Jahren und oftmals alkoholisiert. Insgesamt wurden 8260 Unfälle verzeichnet, bei denen 11 Personen ums Leben kamen, 1234 schwer und 7651 leicht verletzt worden sind. Die Zahlen für das Jahr 2023 liegen bislang nicht vor.

Ein gewichtiger Faktor für den rasanten Anstieg der Unfälle liegt in der inzwischen üppigen Verfügbarkeit von Leihscootern konkurrierender Anbieter in Großstädten sowie dem oft rigorosen Fahrverhalten der Scooter-Fahrer begründet. Häufig geschehen Unfälle zudem, da die Roller nicht ordnungsgemäß abgestellt werden und demnach Bürgersteige und Radwege blockieren. Siegfried Brockmann, Leiter der Unfallforschung der Versicherer, betonte, dass grundsätzlich zwischen Gelegenheitsfahrern und jenen unterschieden werden müsse, die einen eigenen Scooter besitzen würden; diese hielten sich weitaus häufiger an die vorherrschenden Regeln und wüssten mit ihren Fahrzeugen zudem besser umzugehen.

Wäre ein allgemeines Scooter-Verbot sinnvoll?

Da viele durch E-Scooter-Fahrer hervorgerufene Unfälle in Paris in der Vergangenheit vor allem auf Leihscooter-Fahrer zurückgeführt werden konnten, wurde der Verleih von E-Rollern in der französischen Hauptstadt im vergangenen Jahr komplett verboten. Wenngleich das Fahren im Straßenverkehr hierzulande bislang nicht verboten ist, wurde zumindest die Mitnahme in Bussen und Bahnen des Öffentlichen Nahverkehrs in Bayern jüngst untersagt. Als Gründe hierfür werden ausschließlich mögliche Sicherheitsbedenken angeführt, da es in London, Barcelona und Madrid im ÖPNV in der Vergangenheit gelegentlich zu Bränden & Explosionen, die durch mitgenommene E-Roller verursacht wurden, gekommen ist. In Deutschland wurde bislang kein derartiger Unfall verzeichnet.

Alleine das Verbot in Bus & Bahn allerdings betrifft vor allem jene, die mit dem eigenen E-Scooter auf dem Weg zur Arbeit, zur Schule, zur Uni oder zur Freizeitgestaltung sind und diesen - als Alternative zum Auto - in Kombination mit den öffentlichen Verkehrsmitteln nutzen. Einige Nutzer, die vom BR zum Thema befragt wurden, bemängelten die Entscheidung und verwiesen auf das bestehende Spannungsverhältnis zwischen der Bereitschaft mancher, auf klimaverträgliche Fortbewegung zu setzen, bei dieser im Alltag durch ein - wenig begründbares - Verbot wie dieses jedoch massiv eingeschränkt zu werden.

Unsere Fragen an Euch:

  • Würdet Ihr ein allgemeines (Leih- und Privatscooter) Verbot von E-Scootern in Großstädten befürworten?
  • Sollte ein Verbot ausschließlich für Leihscooter gelten? Welche Gründe sprechen dafür?
  • Welche Maßnahmen wären Eurer Meinung nach zur Reduzierung von Unfällen mit E-Scootern nötig?
  • Sollte es auch für Leihscooter eine Art "Führerschein"-Pflicht geben?
  • Fahrt Ihr selbst E-Scooter oder seid darauf angewiesen?
  • Welcher rechtliche / praktische Kompromiss zwischen Klimaschutz & Mobilität auf der einen und Unfallminimierung im Straßenverkehr auf der anderen Seite wäre sinnvoll?

Wir freuen uns auf Eure Antworten.

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/elektromobilitaet/e-kleinstfahrzeuge/e-scooter/

https://www.br.de/nachrichten/bayern/e-scooter-in-zuegen-erlaubt-in-der-u-bahn-nicht-warum,U93sONd

https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/escooter-elektroroller-unfaelle-100.html

https://www.tagesschau.de/ausland/europa/paris-e-scooter-verbot-101.html

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Andere Meinung und zwar...

Man sollte die E-Scooter nicht gleich verbieten, aber die Vergehen viel strikter verfolgen, zB bei Fahrten auf Gehwegen oder falsch geparkten Rollern. Letzteres wäre ja gerade bei Leihrollern leicht möglich.

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Pur ohne Angelus

Bete ihn fast immer ohne Angelus. Dem Rhythmus folge ich meist nicht, sondern richte mich nach geprägten Zeiten und Anlässen (Osterzeit, Gebet für Verstorbene etc.). Der Lichtreiche gehört bei mir überhaupt nicht zu Repertoire.

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F: ich schau ihm zu = geil, er schaut mir zu = geil

Gehört für mich zum Geilsten überhaupt.

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Meinung des Tages: Ist das Tanzverbot an Karfreitag noch zeitgemäß?

Viele von uns freuen sich sicherlich auf ein paar ruhige und besinnliche Osterfeiertage im Kreise der Familie. Für einige junge Menschen würde sich an Ostern jedoch die ideale Gelegenheit zum Feiern bieten. Wenn da nicht dieses Tanzverbot wäre…

Ein bundesweites Tanzverbot unterschiedlichster Ausprägung

Der Karfreitag gilt für viele Christen weltweit als der wohl wichtigste Feiertag überhaupt: Am besagten Freitag unmittelbar vor Ostern gedenken Gläubige dem Leiden und Sterben Jesu am Kreuz. In Kontrast zu manchen anderen christlich geprägten Ländern (z.B. Österreich) ist der Karfreitag in Deutschland allerdings ein gesetzlicher Feiertag. Und Karfreitag impliziert auch, dass gewissen weltlichen Freuden nicht gefrönt werden sollte. Typischerweise sind an diesem Tag öffentliche Tanzveranstaltungen, laute Musik, diverse Unterhaltungsveranstaltungen sowie manche Filmvorführungen ("Das Leben des Brian") verboten.

Das Tanzverbot besteht grundsätzlich in allen Bundesländern, hier allerdings in unterschiedlichen Ausprägungen. Während es beispielsweise in Baden-Württemberg von Gründonnerstag an ab 18:00 Uhr bis Karsamstag um 20:00 Uhr gilt, besteht das Tanzverbot in Berlin nur am Karfreitag von 04:00 Uhr bis 21:00 Uhr. In Bayern beginnt die sogenannte "stille Zeit" am Gründonnerstag um 02:00 Uhr und endet in der Nacht zum Ostersonntag um Mitternacht.

Da mittlerweile aber immer mehr (junge) Menschen nicht gläubig bzw. aus der Kirche ausgetreten sind, stellt sich auch die Frage nach der Verhältismäßigkeit solcher Verbote...

Sind Tanzverbote heute noch zeitgemäß?

In vielen deutschen Städten formieren sich Jahr für Jahr Widerstandsverbände gegen die Beschränkungen der tanzfreien Zeit, so auch in München: Assunta Tammelleo, Vorsitzende des religionskritischen Bundes für Geistesfreiheit (bfg), fragt sich, wieso Menschen, die nicht an Gott oder den Gottessohn am Kreuz glauben, nicht feiern / tanzen können sollten.

Auf seiten christlicher Vertreter hingegen verweist man auf die immense Bedeutung dieses christlichen Feiertags, der selbst Atheisten die Möglichkeit zur inneren Einkehr bieten könne. Die evangelische Landesbischöfin in Baden, Heike Springhart, erachtet die ruhige Zeit als heilsame Unterbrechung für die gesamte Gesellschaft. Die Beschränkungen an den "stillen Tagen" stünden zudem mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im Einklang und belasten Veranstalter sowie Bürger nicht über Gebühr.

In der stillen und tanzfreien Zeit zumindest sorgen die hiesigen Ordnungsämter in stichartigen Kontrollen dafür, dass es die vorgeschriebene Ruhe eingehalten und das Tanzbein nicht geschwungen wird. Nach Angaben des Innenministeriums wären bei Zuwiderhandlung Geldbußen bis zu 10.000 Euro möglich.

Unsere Fragen an Euch:

  • Ist das Tanzverbot heute noch zeitgemäß?
  • Inwieweit sollte religiöse Tradition Einfluss auf staatliche Gesetzgebung besitzen?
  • Steht das Tanzverbot im Spannungsverhältnis zur persönlichen Freizeitgestaltung oder dem Grundrecht der Religionsfreiheit?
  • Ist es ggf. gehässig, die Vorzüge des Feiertags zu genießen, aber die Befindlichkeiten gläubiger Menschen zu missachten?
  • Welche Alternativen zum Tanzverbot wären denkbar, um sowohl Gläubigen als auch Nichtgläubigen an solchen Feiertagen entgegenzukommen?
  • Und natürlich: Geht ihr an Ostern selbst feiern / tanzen? 💃🕺

Wir freuen uns auf Eure Antworten und wünschen Euch - egal, ob auf oder fernab der Tanzfläche - ein paar erholsame freie Ostertage 🐇🥚

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.br.de/nachrichten/bayern/protestpartys-gegen-tanzverbot-in-bayern-ausser-in-nuernberg,U8CUJgs

https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/karfreitag-tanzverbot-spd-haelt-lockerung-fuer-vorstellbar-100.html

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Ich finde das Tanzverbot in Ordnung, da...

Man kann schon sagen, dass das Tanzverbot nicht mehr zeitgemäß ist. Auf der anderen Seite schadet es der Gesellschaft nicht, wenn ein paar Tage im Jahr einmal etwas Ruhe herrscht und religiöse Traditionen in Erinnerung gerufen werden. Deshalb finde ich das Tanzverbot in Ordnung, verstehe jedenfalls die lächerliche Wallung nicht, die manche - von den Wirtschaftsliberalen bis zur Grünen Jugend - darum machen. (Und sie müssten dann konsequenter Weise auch die Sonntagsruhe - also den freien Sonntag und die beschränkten Ladenöffnungszeiten - in Frage stellen.)

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Keinen Geschlechtsverkehr im engeren Sinne, sondern intensives Petting, gegenseitiges Fingern und Oralverkehr, auch gleichzeitig (also "69").

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