Mit leichtem Herzklappen Fehler Justizvollzugsbeamter werden?
Guten Tag, Ich bin 20 Jahre alt und arbeite zurzeit aber bin immer noch auf der Suche nach einer Ausbildung.
Ich wollte zur Bundeswehr gehen doch wurde bei der Musterung direkt heim geschickt als die Ärztin meinen Befund gelesen hat, ich habe einen leichten Herklappen Fehler, genauer gesagt leichte Herzklappen Insuffizienz. Ich habe aber keinerlei Beschwerden, noch nie Medikamente genommen und muss einmal im Jahr zur Vorsorge und der Arzt mein auch immer alles bestens soweit. Ich habe keine Einschränkungen ich gehe von 7 bis 17 Uhr körperlich arbeiten und direkt danach noch 2 Stunden ins Fitnesstudio hart trainieren. Ich habe bald eine Führung in der Jva und meine Frage ist, wenn in denn vorstellungs gespräch nach Erkrankungen gefragt wird, sollte ich das angeben, das ich dies beim Amtsarzt angeben muss ist mir bewusst. Denkt ihr ich habe überhaupt eine Chance damit bei dem Beruf angenommen zu werden? Es belastet mich schon ein wenig das ich die Berufe die ich gerne machen würde nicht ausüben kann obwohl ich dadurch keine Einschränkungen habe und der Herzfehler im Kindesalter nur gefunden wurde da meine Schwester Beschwerden hatte und ich sicherheitshalber gecheckt wurde. Mir ist bewusst die Antwort wird mir hier eventuell keiner genau geben können, aber vielleicht war einer in einer ähnlichen Sitaution, weil dann kann ich mir für Führung in der Jva auch sparen und muss mir dafür keinen Urlaub nehmen
6 Antworten
Bevor du für eine Ausbildung zugelassen wirst, musst du dich immer bei einem Betriebsarzt untersuchen lassen. Dieser entscheidet dann normalerweise über deine Eignung.
Ich habe einen Kollegen, der damals wegen Rückenproblemen vom Betriebsarzt abgelehnt wurde. Da sein Hausarzt ihm jedoch die Eignung bescheinigte konnte es dennoch die Ausbildung beginnen.
Also sprich am besten Mal mit deinem Haus- oder Facharzt wie er das beurteilt.
wenn in denn vorstellungs gespräch nach Erkrankungen gefragt wird, sollte ich das angeben,
Es darf danach gefragt werden, ob Du eine akute oder chronische gesundheitliche Beeinträchtigung hast,
- die dich dauerhaft bzw. immer wieder in Deiner Tätigkeit einschränkt,
- wegen der Du gleich nach Arbeitsantritt arbeitsunfähig sein wirst (z. B. geplante OP oder Kur)
- die Dich zwar nicht selbst bei Deiner Tätigkeit einschränkt, die aber ansteckend ist und für andere Personen gefährlich sein kann (infektiöse Erkrankung)
Auf Deinen Herzklappenfehler trifft keines dieser Kriterien zu. Daher musst Du diese nicht angeben.
IANAL
Alex
Deine Chancen sind sehr gering.
Für die Beamtenlaufbahn sehe ich ganz schwarz. Der jeweilige Dienstherr, ob Land oder Bund, ist da rigoros.
Was heißt "leicht"?
Bevor du in das Beamtenverhältnis übernommen wirst, musst du genauso überprüft werden. Der Staat garantiert dir ja keine lebenslange Alimentation, wenn du absehbar z.B. mit 40 dienstunfähig werden könntest.
Es konnte?