Mit den Nummernschildern vom Verkäufer fahren?
Guten Abend,
mein Auto Verkäufer hat mir angeboten das ich heute das Auto abholen gehen kann und bis zum Termin bei der Zulassungsstelle (am Montag) mit seinen Kennzeichen fahren darf.
Ist das tatsächlich so oder mach ich mich strafbar?
Danke
5 Antworten
Wenn das Auto noch zugelassen ist, dann darfst du damit aus Sicht der StVO fahren.
Falls rote Kennzeichen gemeint sind, die sind nur für Probe-/ Überführungsfahrten gedacht.
Du mußt das dann aber auch wirklich ummelden. Ich würde das aus meiner Sicht als Verkäufer nicht machen, daß ein Käufer mit meinem Kennzeichen & meiner Versicherung herumfährt & auf meine KFZ Steuer
Wenn der Verkäufer das erlaubt hat, dann darfst du das.
Du machst Dich strafbar, wenn Du mit Kennzeichen eines anderen Autos fährst. Kennzeichenmissbrauch ist auch keine Ordnungswidrigkeit. Über das Strafmaß entscheidet daher das Gericht.
Also wenn der Autoverkäufer mir das angeboten hat, geh ich mal davon aus dass ich darf
dann erkläre mal warum das dummes Zeugs sein soll. So wie es da zu verstehen ist, werden Kennzeichen verwendet, mit denen ein anderes Fahrzeug - das des Verkäufers - zugelassen ist. Das ist verboten.
...man darf jederzeit mit den Nummernschildern des Wagens herumfahren, die zum Zeitpunkt des Verkaufes für die dieses Fahrzeug vorgesehen war und zugelassen wurde.
das ja. Wenn man aber die Frage so versteht, dass der Verkäufer die Schilder von seinem Opel abschraubt um sie an einen Ford dranzuschrauben, dann ist das verboten.
Verkauft A jedoch seinen Ford und lässt diese Schilder dran, damit der Käufer zur Zulassungsstelle fahren kann, dann wäre das erlaubt.
Es kommt also darauf an wie man die Frage versteht, weil sie m.E. missverständlich gestellt ist.
Schreib also bitte nicht, dass es "Dummes Zeugs" ist.
...du hast das Problem, die Frage nicht zu verstehen, nicht ich!
wenn, dann hat der Fragesteller das Problem sich unmissverstänlich auszudrücken.
Wo genau steht in der Frage etwas von "Kennzeichen eines anderen Fahrzeugs" ?
Alles in Ordung. Das Vorgehen ist vollkommen legal.
Dummes Zeugs.