Meine Freundin (17) will nicht nachhause und Mutter droht mit Polizei?

hubmonia  11.03.2022, 17:48

Laut deinen widersprüchlichen Angaben, dürfte es sich doch um dich handeln?

das sie aus Österreich kommt und jetzt bei ihrem Freund in Wien wohnt
somebodywhoasks 
Fragesteller
 11.03.2022, 17:51

Nein es handelt sich nicht um mich, ihr freund wohnt in deutschland da hab ich mich nur verschrieben, das ist ja menschlich fehler zu machen

5 Antworten

Da deiner Freundin keine Gefahr droht, wird die Polizei ganz normal Kontakt aufnehmen, bzw. sie zur Fahndung ausschreiben. Handyortung ist ebenfalls denkbar, aber hat ja keine Eile, weil es hier um eine Erziehungsfrage geht ; - )

Den Rücktransport muß übrigens die Mutter bezahlen.

Abhauen ist nicht strafbar, dem Freund passiert auch nichts da die Mutter informiert ist das die Tochter sich bei ihrem Freund auf hält. Wie lange die Polizei braucht, keine Ahnung, wahrscheinlich bis sie am Bahnhof, in der Stadt oder so von der Polizei erkannt wird.

Ich bin kein Jurist, aber ich denke nicht dass dem Freund etwas droht, denn sie ist freiwillig bei ihm und er ist nicht verpflichtet sie nach Hause zu fahren. Da es dem Mädchen offenbar gut geht und sie nicht zurück zu ihrer Mutter will und sie zudem schon 17 ist, wird die Polizei das vermutlich nicht als höchste Priorität ansehen. Im Grunde ist es eine private Familienangelegenheit und es liegt keine Straftat vor.

Zudem ist das eher etwas fürs Jugendamt, wenn das Mädchen sich in der Familie so unwohl fühlt dass sie nicht nach Hause will.

Allgemein eine sehr schwierige Frage, weil es sich um zwei unterschiedliche Länder mit jeweils anderer Rechtslage handelt. In Deutschland ist es so, dass grundsätzlich bis zur Volljährigkeit die Eltern das Aufenthaltsbestimmungsrecht haben, also über den Aufenthaltsort ihrer minderjährigen Kinder entscheiden. Auch Minderjährige haben jedoch ein allgemeines Persönlichkeitsrecht nach dem Grundgesetz (GG) und nach Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) sind die Eltern dazu verpflichtet, ihren Kindern mit zunehmendem Alter mehr Selbstbestimmung zu ermöglichen und eine 17 jährige, befindet sich natürlich kurz vor der Volljährigkeit. Meine Antwort als nicht- Jurist lautet:

1.) Unterschiedlich, die Beamten haben da soweit ich weiß einen Ermessensspielraum. Bei einer 17 jährigen jedoch später als bei einer 13 oder 14 jährigen,

2.) Fraglich, aber ich denke, sofern der Aufenthaltsort auf anderem Wege nicht ermittelt werden kann, dann irgendwann schon,

3.) Zunächst würde die Polizei sie wohl versuchen davon zu überzeugen, dass es besser ist, wenn sie wieder zurück zu ihrer Mutter nach Österreich fährt und ihr die Konsequenzen aufzeigen. Auch eine Meldung an das zuständige Jugendamt, welches dann seinerseits Schritte einleiten würde, ist möglich,

4.) Ich denke eher nicht, denn 8 Stunden sind einfach zu lange und hinzu kommt, dass die deutsche Polizei in Österreich grundsätzlich erstmal keine hoheitlichen (polizeilichen) Aufgaben wahrnehmen darf und dass die deutsche Polizei auch nicht mal einfach so eben mit ihren Dienstwaffen in ein anderes Staatsgebiet fahren darf. Wenn überhaupt, würde sie daher von der deutschen Polizei bis an die österreichische Grenze gefahren und dort an die österreichische Polizei übergeben werden. Denkbarer wäre jedoch, dass sie von der deutschen Polizei bis an den nächsten Bahnhof gebracht wird und die Beamten dort warten, bis sie in einen Zug nach Österreich eingestiegen ist,

5.) Naja, auch das ist fraglich. Er könnte allerdings im schlimmsten Fall wegen Entziehung Minderjähriger bestraft werden und das bedeutet eine mehrjährige Freiheitsstrafe soviel ich weiß (§235 Strafgesetzbuch- StGB) und

6.) Möglich theoretisch schon, sofern der Polizei der Name ihres Freundes nicht bekannt wird, denn dann ließe sich natürlich dessen Meldeadresse herausfinden. Durch die Möglichkeit einer Handyortung, ist es jedoch äußerst unwahrscheinlich, dass sie sich auf Dauer irgendwo langfristig verstecken kann.

Mfg

Die Freundin ist noch nicht volljährig und somit hat die Mutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Die Polizei wird sich zügig darum kümmern.