Mein Vater ist tot?
Hallo, ich bin 21 und studiere in Berlin. Mein Vater wohnte in Thüringen allein, da Mutter verstorben.
Er ist vor 2 Tagen bei einem Autounfall verstorben. Ich werde am Wochenende nach Thüringen fahren.
Ich stelle die Frage, weil ich nicht weiß, wie ich was zu melden habe. Wie läuft das mit der Beerdigung? Wen muss ich wie kontaktieren?
Was soll aus dem Mietvertrag? Was soll aus dem Arbeitsvertrag? Er hatte einen Kredit von 8000€, davon etwa 6000€ bezahlt.
Hat er ein Testament?
Nein, er war 61
14 Antworten
Hallo,
auch von mir herzliches Beileid!
Auch mein Vater ist vor zwei Monaten verstorben. Bei ihm war es nicht unerwartet, und wir hatten ein gutes Verhältnis. Dennoch merken wir nun, dass viele Dinge auftauchen, die geregelt werden müssen, an die man gar nicht denkt.
Nachdem es keinen Ehepartner mehr gibt, stehst du als Kind (zusammen mit eventuellen Geschwistern) als Erbe an erster Stelle. Du wirst (wie die eventuellen anderen) vom Nachlassgericht angeschrieben werden und jeder muss dann innerhalb einer Frist erklären, ob er/sie das Erbe annimmt oder nicht. In meinem Fall haben meine Mutter, mein Bruder und ich jeweils gleichlautende Schreiben erhalten, in denen auch die anderen beiden Erben standen. In unserem Fall war das klar, aber so würdest du jedenfalls auch erfahren, wenn das Nachlassgericht noch andere Erben sehen würde, die du nicht auf dem Schirm hättest. Wer das Erbe annimmt, dem gehört (eventuell anteilig) alles, inklusive der Schulden. Insofern gibt es Fälle, in denen es besser ist, ein Erbe nicht anzunehmen. Du musst dir einen Überblick verschaffen, bevor du das entscheidest. Es gilt nun ohnehin, alle möglichen Unterlagen (Akten, Kontoauszüge, Post, Schriftverkehr, E-Mail,...) zu sichten. Möglicherweise finden sich Unterlagen zu Versicherungen (Auto, Krankenversicherung, Haftpflicht, Lebensversicherung, ...) Vereinsmitgliedschaften, etc. von denen du nichts weißt. Diese Institutionen müssen verständigt werden.
Die meisten Mitgliedschaften, Verträge (inklusive Zahlungsverpflichtungen!) sollten mit dem Tod beendet sein, eine eventuelle Lebensvericherung käme zur Auszahlung, aber die andere Seite muss natürlich davon erfahren.
Der Mietvertrag allerdings wird erst einmal weiterlaufen, wenn du nicht aktiv kündigst.
Der Arbeitgeber wird vermutlich schon vom Tod erfahren haben. Als Erbe kontaktieren solltest du ihn aber trotzdem, auch hier ist möglicherweise noch manches zu regeln, und wenn es nur um persönliche Dinge deines Vaters im Büro, in der Firma geht.
Mit der Bank musst du klären, ob es neben dem Gehaltskonto noch weitere gibt, neben dem bekannten Kredit weitere Verpflichtungen, etc.
Wie das nach einem Unfall läuft, weiß ich nicht. Möglicherweise wurde der Leichnam bereits einem Besttungsunternehmen übergeben. Falls nicht, suche ein Lokales. Lass dich von ihnen beraten, von dieser Seite kommen, so meine Erfahrung, möglicherweise auch Hinweise, was nun zu tun ist, die über ihre direkte Aufgabe hinausgehen.
Nachdem du erst 21 und im Studium bist, besteht ja noch Kindergeldanspruch. Setze dich unbedingt auch mit der Stelle in Verbindung, die das auszahlt, ebenso evtl Bafög etc. Ich kann mir vorstellen, dass es an der Uni eine Stelle gibt, Studentenwerk etc. die dich beraten kann, von welcher Seite dir was zusteht.
Ich habe nur von ganz profenen Dingen geschrieben, die jetzt anstehen. Daneben gibt es natürlich auch die persönliche Seite, mit der du klarkommen musst. Ich wünsche dir ganz viel Kraft und alles Gute!
Die Ausdrucksweise war nicht ganz korrekt an der Stelle, richtig! Setzte stattdessen "als Kind von..."
Aber weder der Arbeitgeber noch sonst wer kann dir Schulden anlasten, wenn du gegenüber dem Nachlassgericht erklärst, dass du das Erbe nicht annimmst. Egal, wie du dich bezeichnest.
Mein Beileid,
das Alter deines Vaters sagt nichts über ein mögliches Testament aus.
Du musst jetzt zuerst einmal herausfinden wem der Arzt den Totenschein übergeben hat.
Mit dem Totenschein kannst du die Sterbeurkunde beantragen. Manche Bestatter bieten aber auch dies als Leistung an.
Der Bestatter benötigt auch die Geburtsurkunde deines Vaters. Sofern dein Vater Geschwister hat - vielleicht gibt es ein Familienbuch- wird oft beim ältesten Kind aufbewahrt.
Kennst du den Kontostand des Vaters? Vielleicht kannst du auch Antrag auf Sozialbestattung stellen - als Student verfügst du vermutlich nicht über das Vermögen um eine Bestattung zu finanzieren. Dies musst du mir vor Beauftragung der Bestattung regeln.
wenn du das Erbe deines Vaters annehmen willst - beantrage beim Nachlassgericht einen Erbschein.
Danach musst du die Unterlagen deines Vaters sichten: AG informieren, Versicherungen kündigen, Mietvertrag, Konto.
Wenn du das Erbe nach deinem Vater ausschlägst - musst du dich nur um die Bestattung kümmern, dann hast du mit allen anderen Verträgen einschließlich der Schulden nichts zu tun.
Bei der Rentenversicherung deines Vaters - vielleicht steht dir noch Waisenrente zu.
Hoffentlich hast du noch ein soziales Umfeld welches dich unterstützen kann.
Mein Beileid.
Wen muss ich wie kontaktieren?
Wende dich am besten an einen Bestatter vor Ort, die können dich in allen relevanten Dingen beraten.
Was soll aus dem Mietvertrag? Was soll aus dem Arbeitsvertrag? Er hatte einen Kredit von 8000€, davon etwa 6000€ bezahlt.
Der Arbeitsvertrag ist beendet. Mietvertrag und Kredit gehen auf den oder die Erben über, ggf. weitere Verträge und Verbindlichkeiten auch. Du hast 6 Wochen nachdem du von einer möglichen Erbschaft erfahren hast zeit ein Erbe auszuschlagen.
Mein herzliches Beileid 🕯
Als Ansprechpartner für diese Fragen kann ich dir den zuständigen Bestatter empfehlen. Er hat schließlich Erfahrung in dem Bereich und kann dich bestimmt unterstützen bei der Abwicklung der Bestattung und dem drumherum.
Durch den Tod deines Vaters endete der Arbeitsvertrag. Dennoch solltest du es dem Arbeitgeber mitteilen, denn ich weiß nicht ob die Meldung automatisch an den AG erfolgt.
Bzgl. des Mietvertrages kannst du dich an den zuständigen Vermieter wenden. Dann klärt sich das schon.
Die Schulden gehören zur Erbmasse. Da wirst du wahrscheinlich noch Bescheid von Nachlassgericht bekommt, wo du auch entscheiden kannst, ob du das Erbe annimmst oder ausschlägst. Da kann man soweit ich weiß nicht nur die Rosinen rausrücken.
Gruß und alles Gute
Mein aufrichtiges Beileid!
Zu all den guten Ratschlägen zur Abwicklung kann ich nichts mehr hinzufügen, aber es wäre eventuell sinnvoll zu überprüfen inwiefern Dir eine Waisenrente zustehen könnte. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-Presse/Presse/Meldungen/2023/230502-wegfall-waisenrente.html
Alles Gute….
Man sollte nicht vorschnell irgendjemandem sagen, dass man Erbe ist.
Sonst kann man Schulden erben.