Mach ich mich strafbar?

6 Antworten

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Ihr habt Euch alle strafbar gemacht.

  • Gewerbsmäßige Nutzung einer Wohnung
  • Illegale Prostitution
  • Zuwiderhandlungen der AGB von markt.de
  • Prostitution mit Minderjährigen
  • Freier ist minderjährig

Aufgrund der Summe der Anklagepunkte, endet das nicht mehr mit Geldstrafen.


KathrinStuggi  08.06.2024, 15:14

Ein minderjähriger Freier macht sich nicht strafbar.

Eine Zuwiderhandlung gegen eine AGB ist auch nicht strafbar.

Tweedlerx 
Beitragsersteller
 08.06.2024, 12:26

Das wird aber keiner erfahren und heute bin ich auch in der Stimmung

Jupp, das ist strafbar.

(2) Ebenso wird eine Person über achtzehn Jahren bestraft, die eine Person unter achtzehn Jahren dadurch missbraucht, dass sie gegen Entgelt sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt.

Quelle

Damit haben sich aber hauptsächlich die Frauen strafbar gemacht.


Tweedlerx 
Beitragsersteller
 08.06.2024, 12:13

Ich hab sie doch angelogen und mache das immer noch

Soweit ich sehe die Damen, weil Du minderjährig warst…


Wiesel  08.06.2024, 12:26

Dann klingelt trotzdem das Jugendamt

Von Experte Schauspieler691 bestätigt

Nach 182 (2) StGb verboten.


Wiesel  08.06.2024, 12:25

Da ist noch viel mehr verboten 🤣

Ich glaube Nicht das Du dich dabei strafbar gemacht hast ... Aber die Damen haben sich auf jedenfall Strafbar gemacht : Denn Sie müssen beim Verdachtsfall Überprüfen, ob Du schon 18 + Jahre alt bist ... Ist doch genauso wie beim Alkohol & Tabak : Der Verkäufer macht sich dadurch Strafbar / aber Nicht der Minderjährige Käufer ...