Lästiger Pferdemist
Hallo ihr an alle
Ich habe da mal eine Frage.Weiß jemand wie weit entfernt ein Misthaufen vom Haus des Nachbarn entfernt sein muß. Mal vorweg genommen, ich habe nichts gegen Pferde.Ich liebe Pferde und reite auch selber.Natürlich muß man sich nicht gleich über einen kleinen Misthaufen aufregen, aber wir reden hier nicht über einen kleinen Haufen. Circa 8 Meter lang-2 Meter breit und 2,50 Meter hoch. Das ganze ist von unserem Haus nur 6 Meter entfernt.Uns graust es schon vorm Sommer.Dann können wir es vor Fliegen kaum noch aushalten.Grillen auf dem Grundstück ist fast unmöglich.Hängen wir Fliegenfänger auf, so kann man sie alle 2 Tage wechseln weil sie dann schwarz vor lauter Fliegen sind.Und den ganzen Tag mit der Chemichen Keule sprühen geht wegen der Haustiere nicht.Was kann man tun.Der Pferdebesitzer lacht nur
7 Antworten
wo wohnst du - in den doerfern waren misthaufen fruerh in jdedem hof angelgt und geduldet -da ist es dann schwer gegen an zu diskutieren.
heute gibt es entschieden mehr auflagen... du solltest dich neutral bei eurer gemeinde erkundigen und dann mit eurem nachbarn sachkundig die lage besprechen....
evtl musst du dich dann noch mal an die behoerde wenden, zweckauflagen fuer den nachbarn...
wir haben hier auch ab und an eine fliegeninvasion -bei uns liegt es daran, dass es einige haeuser weiter eine ciderfabrik gibt -wenn die die fruachtreste abladen -wird es schwarz von fliegen...
ich habe jetzt viele fliegenfenster anebracht und einmal wurde das haus von eine schaedlingsbekaempfer ausgeraeuchert - es waren fast 300 fliegen im haus :(((
diese prfessionelle reingung halet vor..alle brut wurde vernichtet..
draussen helfen dei raeucherkerzen mit zitrus duft gut!
Schau in den Bebauungsplan deiner Gegend, dort steht drin in was für eibem Gebiet du wohnst und wie die art der Nutzung geregelt ist.
Ich hab mal deine Tags ein bischen ergänzt, von den Hundeleuten wirst kaum Antowrten auf eine Pferdemistfrage bekommen ;).
Auf jeden Fall muß der Haufenbesitzer Vorschriften einhalten. Er muß z.B. dafür sorgen, daß seine Güllee nicht ins Grundwasser gelangen kann. Die genauen Vorschriften variieren sicher von Bundesland zu Bundesland oder sogar von Gemeinde zu Gemeinde - aber einfach so Mist ahäufen darf man nicht. Frag bei deiner Gemeinde, wer zuständig ist, vermutlich das Bauamt, und hol mal die bei euch zutreffenden Vorschriften ein. Dann kannst du beurteilen, ob du streiten kannst oder ob du eh nix machen kannst.
Ja, das mein ich doch, mit streiten. Dann hast du Argumente.
Die Frage ist ob der Misthaufen schon bei eurem Einzug vorhanden war. Denn dann hättet ihr ja wissen müssen, das es da Beeinträchtigungen geben wird.
Nein als wir vor 10 Jahren einzogen gab es ihn noch nicht.In den letzten Jahren wird der Mist vom Eigentümer nicht mehr weggefahren sondern buchstäblich gehortet.Das sich Ströme von Fäkalienbrühe in den Straßengraben ergießen stört ihn auch nicht
wende dich mal an die Gemeinde, auch, weil die Brühe im Staßengraben landet, das geht sowieso nicht. Das läuft unter Umweltverschmutzung.
Der lässt den Mist nicht mehr wegfahren, weil das teuer ist. Aber so gehts natürlich nicht, wenn die Brühe schon davonläuft nutzt ihm ja die schönste Mistplatte nichts mehr!
Es gibt da keine Regel wie weit weg der Haufen sein muss, allerdings könntest du mit deinem Nachbarn kommunizieren Hollerbüsche zu pflanzen, die "neutralisieren" den Geruch und halten Fliegen fern.
Streiten mit den Nachbarn möchte ich mich nicht unbedingt.Aber ihn höflich auf seine Verfehlung hinweisen und ihm die möglichkeit zur Abhilfe geben