Ladendiebstahl?
Hey Leute,
am Montag hatte meine Freundin mir erzählt, das sie bei einem Ladendiebstahl erwischt worden ist.
kurze Erklärung: Seit 29.03 wurde sie beobachtet wie sie Schokolade einsteckte, am Montag hat sie den selben Fehler begangen und stecke erneut was ein, woraufhin dies eine Mitarbeiterin bemerkt und sie, nachdem sie durch die Kasse ging, darum bittete sie mit ins Büro zu begleiten. Daraufhin wurde eine Anzeige im System erstellt, allerdings musste die Polizei ebenso vor Ort kommen, da sie keine melde Adresse hat und sie nur postalisch gemeldet ist. Sie musste mit auf das Polizei rewier , ihr wurden Abdrücke sowie Bilder gemacht( das wäre bei Diebstahl üblich) , sie hatte keine Aussage gemacht,sie meine sie würde ohne Anwalt nichts sagen, der Polizist bestätigte diese und sagte das müsste sie auch nicht. Sie unterschrieb das Papier das bei der Polizei erstellt worden ist und durfte wieder gehen.Sie hat über 100€ an wahre eingesteckt.
Meine Frage: wie verläuft es weiter? Bekommt sie nochmal Post von der Polizei oder geht es direkt an das Gericht? Wie lange dauert der ganze Prozess und wie sollte sie sich jetzt verhalten? Sollte sie direkt ihrem Anwalt Bescheid geben oder erstmal auf Post warten.welche Strafe wartet auf sie ?
zu ihr : sie hat keinerlei Vorstrafen was Diebstahl betrifft, sie ist zwar 2 mal Polizei bekannt aber wegen anderen „Kleinigkeiten“ die auch beide eingestellt worden sind.
würde mich über einige Antworten freuen,da sie sich bisschen Gedanken macht.
2 Antworten
Schokolade im Wert von 100 € eingesteckt? 10 Tafeln Dubai-Schoki?
Wenn der Beschuldigte die Gelegenheit zu einer Stellungnahme hatte und die Aussage verweigert hat, wird auch in der Regel kein Anhörungsbogen mehr verschickt. Dann geht die Akte direkt zur Staatsanwaltschaft zur Entscheidung.
Bis die Akte bei der Staatsanwaltschaft landet, vergehen meist zwischen 2 Wochen und 6 Monaten. Das kommt z. B. darauf an, ob der sachbearbeitende Polizist sich noch Kameraaufzeichnungen einholt, ob noch eine Zeugenvernehmung gemacht werden muss, etc. Die Staatsanwaltschaft entscheidet dann in der Regel sehr zügig, etwa nach 2-4 Wochen.
Entweder wird das Verfahren eingestellt (grauer Brief von der Staatsanwaltschaft), oder es wird eine Einstellung gegen Zahlung einer Geldauflage angeboten (grauer Brief von der Staatsanwaltschaft), oder es wird ein Strafbefehl beantragt (gelber Brief vom Amtsgericht). Sollte deine "Freundin" schon mehr als diese zwei Sachen auf der Liste stehen haben, kann die Staatsanwaltschaft auch Anklage erheben (gelber Brief vom Amtsgericht).
Der Einstellung gegen Zahlung einer Geldauflage muss man aktiv zustimmen (wenn man die Tat begangen hat, ist das in der Regel ratsam) und dann auch innerhalb der Frist zahlen. Einem Strafbefehl kann man innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung widersprechen.
Über graue Briefe kann man also in der Regel dankbar sein, mit gelben sollte man hurtig zum Anwalt gehen.
Wie es jetzt weiter geht, ist davon abhängig, welche anderen „Kleinigkeiten” noch im zentralen Verfahrensregister stehen. Sofern bereits wegen einer gleichartigen Tat ein Verfahren eingestellt wurde, wäre jetzt mit deinem Strafbefehl zu rechnen. Ist dies allerdings nicht der Fall, käme noch eine Einstellung – aufgrund des Schadenswertes aber wohl nur gem. § 153a StPO gegen Geldauflage – in Betracht.
LG