Kunde will anwalt einschalten?
Hallo ich habe kürzlich Pokemon Blister verkauft wo insgesamt 50 booster verlorener ursprung drinne waren. Nun sagt der kunde mir das in allen 50 stk nur weiße code karten drinne waren mit einem beweis foto von 50 weißen code karten. Ich habe diese blister immer mal wieder gesammelt und kann mir auch nicht vorstellen das das so passiert ist. Er sagt mir nun die ganze zeit ich soll ihm das geld davon zurück überweisen oder er schaltet seinen anwalt ein. In meiner anzeige stand Privat verkauf keine rücknahme oder Garantie. Den artikel habe ich ihm original und ovp sealed übergeben. Kann er mir was anhaben?
Ich hoffe sie können mir helfen. Liebe grüße
3 Antworten
In meiner anzeige stand Privat verkauf keine rücknahme oder Garantie.
Ist halt Quatsch sowas zu schreiben. Garantie ist sowieso Freiwillig und du hättest Gewährleistung ausschließen müssen, um dich abzusichern. Und Rücknahme...naja wenn du falsche Dinge schickst musst du das natürlich zurücknehmen.
Den artikel habe ich ihm original und ovp sealed übergeben
Dann sollte ja drin sein was rein gehört.
Nun sagt der kunde mir das in allen 50 stk nur weiße code karten drinne waren mit einem beweis foto von 50 weißen code karten.
Das ist kein Beweis. Ich kann die richtigen Dinge erhalten und trotzdem solche Karten fotografieren.
Um welchen Betrag geht es? Naja ist die Frage wie das rechtlich gewertet wird. Wenn du vorgibst x zu verkaufen und y ist drin, dann ist das schon heikel. Bei geringen Beträgen wird da aber ohnehin kein Gericht beschäftigt und ein Anwalt ist auch nur eine Privatperson ohne irgendeine "Macht"
Die person hat das bekommen was er gekauft hat. Er hatte nur kein glück bei dem was er gezogen hatte. Es ging bei den speziellen boostern um 300€
Das klingt nach einer unangenehmen Situation, aber basierend auf den Informationen, die du gegeben hast, gibt es einige wichtige Punkte zu beachten:
1. Privatverkauf ohne Garantie, Rücknahme und keine GewährleistungWenn du ausdrücklich in deiner Anzeige angegeben hast, dass es sich um einen Privatverkauf handelt und keine Rücknahme oder Garantie angeboten wird, bist du in der Regel rechtlich geschützt. In Deutschland gilt bei Privatverkäufen das Prinzip „gekauft wie gesehen“, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
2. Originalverpackung & VersiegelungDa du die Blister original verpackt (OVP) und versiegelt verkauft hast, konntest du den Inhalt selbst gar nicht überprüfen. Das bedeutet, dass du keine Verantwortung dafür trägst, welche Code-Karten sich in den Boostern befinden. Es ist nicht dein Verschulden, wenn der Inhalt nicht den Erwartungen des Käufers entspricht.
3. Beweisfoto ist nicht genugEin Foto von 50 weißen Code-Karten allein beweist nicht zweifelsfrei, dass sie aus deinen verkauften Boostern stammen. Es könnte sich um Karten aus anderen Quellen handeln, oder eine zufällige Verteilung in den Boostern sein. Der Käufer müsste nachweisen, dass dein Artikel manipuliert war – was schwer bis unmöglich ist.
4. Anwaltliche Drohung – Realität checkenSolche Drohungen sind oft dazu da, Druck auszuüben, damit du freiwillig zahlst. Der Käufer müsste tatsächlich ein Verfahren einleiten, was Zeit und Geld kostet – und bei einem Privatverkauf mit klarer "Keine Rücknahme"-Klausel stehen die Chancen für ihn schlecht.
5. Anspruch nur bei arglistiger Täuschung oder BetrugDer Käufer hat nur einen Anspruch auf Rückerstattung, wenn arglistige Täuschung oder Betrug vorliegt.
- Arglistige Täuschung bedeutet, dass du den Käufer bewusst und vorsätzlich getäuscht hast, indem du falsche Angaben gemacht oder wichtige Informationen verschwiegen hast.
- Beispiel: Du verkaufst Blister, obwohl du weißt, dass sie manipuliert wurden.
- Da du die Pokémon-Blister original versiegelt verkauft hast und selbst nicht wissen konntest, was sich darin befindet, liegt keine arglistige Täuschung vor.
- Betrug setzt zusätzlich zur Täuschung voraus, dass du absichtlich gehandelt hast, um den Käufer finanziell zu schädigen.
- Beispiel: Du hast Booster manipuliert, um dem Käufer bewusst schlechte Karten zu verkaufen.
- Da du die Blister nicht geöffnet oder verändert hast und sie im Originalzustand verkauft wurden, gibt es keinen Betrug.
Der Käufer kann dich nur zur Rückzahlung zwingen, wenn er nachweisen kann, dass du ihn absichtlich getäuscht oder betrogen hast. Ein Foto von weißen Code-Karten ist dafür kein ausreichender Beweis. Seine Drohung mit dem Anwalt ist vermutlich ein Versuch, dich einzuschüchtern.
Was du tun kannst:- Sachlich bleiben – Lass dich nicht einschüchtern und bleibe höflich, aber bestimmt.
- Auf deine Anzeige verweisen – Erkläre, dass du den Verkauf unter Privatbedingungen abgeschlossen hast.
- Keine voreiligen Rückzahlungen leisten – Solange keine klare rechtliche Grundlage besteht, solltest du nicht vorschnell Geld zurücküberweisen.
Bleib ruhig, verweise auf die Bedingungen deines Privatverkaufs und reagiere sachlich. Falls er tatsächlich rechtliche Schritte einleiten sollte, stehen die Chancen gut, dass du im Recht bist.
Garantie ist freiwillig und basiert nicht auf gesetzlichen Verpflichtungen. Daher hätte er Gewährleistung ausschließen müssen, nicht die Garantie
Ja, das stimmt, was du sagst. Ich habe das Wort nicht verwendet, weil viele es nicht kennen und den Unterschied nicht verstehen.
Vergiss es .. der wird kaum ein paar hundert Euro für den Anwalt ausgeben.
Und wenn es so ist wie du schreibst passiert auch nichts.
Nur wenn du bewusst falsche Angaben gemacht Hast, dann wäre es Betrug.
Ja also er hat ein video wie er alles auspackt. Dort sieht man das alles wie auch beschrieben original und noch zu ist🤷 heißt er kann mir nix anhaben für sein kein glück haben?