Kunde kommt rein obwohl Feierabend - Einzelhandel?

7 Antworten

Hier gibt es eine ganze Menge Punkte zu diskutieren. Der Reihe nach:

Zuerst einmal hat der Arbeitgeber ein Weisungsrecht gemäß §106 GewO, dh er kann Beginn und Ende der Arbeitszeiten und -pausen festlegen.

Einschränkung #1: Diese Festlegung kann aber nur im Rahmen des Arbeitszeitgesetzes erfolgen, dh max 8h Arbeit + 2 Überstunden pro Tag, rechtzeitiger Ausgleich von Überstunden, Ruhezeit 11h, max 6h ohne Pause, Pausenzeiten müssen im voraus feststehen, 35h-Direktive usw.

Nachdem ggfs auch Arbeitszeit vor und nach Ladenschluss anfällt (Ware einräumen, Aufräumen, Kassenabschluss usw) ist hier auf jeden Fall die maximale Arbeitszeit von 10h pro Tag zu beachten.

Einschränkung #2: Änderungen eines erstellten Dienstplans können ohne Zustimmung des Mitarbeiters nicht ohne weiteres gemacht werden. Nach hM ist entweder ein Vorlauf von 4 Tagen (vgl §12 TzBfG) oder die explizite Zustimmung des Mitarbeiters erforderlich.

Sollte also die Spätschicht unangekündigt nicht erscheinen, informiert der Mitarbeiter den Arbeitgeber ("Melden macht frei!") und kann dann um 16 Uhr den Laden schließen (zB weil er um 17 Uhr einen privaten Termin hat).

Noch interessanter wird es, wenn im Betrieb ein Betriebsrat vorhanden ist, denn Dienstpläne sind nach §87 BetrVG mitbestimmungspflichtig und können ohne Zustimmung des Betriebsrats nicht mehr geändert werden.

(obligatorischer Hinweis: Wenn kein Betriebsrat vorhanden ist, solltet ihr einen gründen!)

Kommen wir zur Vergütung: Prinzipiell ist es OK, geleistete Mehrarbeit "abfeiern" zu können, also an anderen Tagen weniger zu arbeiten.

Aber: Es stellt sich die Frage, ob die Situation nicht gerade dadurch entsteht, dass ein anderer Mitarbeiter seine Mehrarbeit a baut und somit diese Lücken sich kaskadierend durch den Dienstplan bohren. Auch hier hätte ein Betriebsrat Möglichkeiten.

Der andere Punkt bei Mehrarbeit: Je nach Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung und/oder Arbeitsvertrag werden für Mehrarbeit Zuschläge fällig. Als Beispiel: Laut Tarifvertrag der NGG sind für jede Stunde Mehrarbeit 33% des regulären tariflichen Stundenlohns vom Arbeitgeber zu entrichten.

Wie Du siehst, sind hier viele Punkte zu berücksichtigen. Prinzipiell gilt für die Arbeit wie für jeden anderen Vertrag:

Es ist ein Tauschgeschäft zu beiderseitigem Nutzen - und wie man in den Wald hinein ruft, so schallt es zurück!

Einfach gehen?

Also da stehen noch Kunden im Laden, um 19 Uhr gehen dann einfach alle und die Kunden bleiben alleine? Oder wie soll das in der Praxis aussehen?

Also - wer zahlt das Gehalt derer, die da arbeiten? Wo kommt der Schotter her?

Na? Kommst Du drauf?

Klar, der Chef bezahlt das......?

Leider falsch. Das Geld kommt von denen Leuten, die da im Laden stehen und um 19 Uhr nerven - auch Kunden genannt. Diese bezahlen die Gehälter der Mitarbeiter.

Und jetzt? Willst Du immernoch einfach gehen?

Das Überstunden mit Freizeit ausgeglichen werden, ist rechtlich einwandfrei. Hauptsache sie werden entweder ausgeglichen oder aber bezahlt.

clemensw  13.05.2022, 19:03
Einfach gehen?

Ja. Es ist nicht Aufgabe des Arbeitnehmers, die fehlende Kompetenz des Arbeitgebers bei der Personalplanung zu kompensieren.

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feinerle  13.05.2022, 19:11
@clemensw

Ich weiß eins, solange es Arbeitnehmer mit dieser Einstellung gibt, sollte man besser kein Unternehmen aufmachen. Sollen sich die doch alle ihre Arbeitsplätze selbst schaffen, vielleicht sehen sie dann, was es bedeutet......

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clemensw  13.05.2022, 19:14
@feinerle

Vielleicht sollte man kein Unternehmen aufmachen, wenn man von elementaren Dingen wie Personalplanung keine Ahnung hat und glaubt, man könne eine Firma wie ein Gutsherr im 19. Jahrhundert regieren?

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die Zeit ist nicht unbezahlt, die Zeit wird vergütet. das sind sozusagen Überstunden. auch wenn es für dich nicht so toll ist, ist das absolut nachvollziehbar von der Firma her

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Beratung in beruflichen Fragen

Ich würde das Problem ansprechen und notieren wie oft Du länger bedient hast.

Sollte darauf nicht eingegangen werden, kündigen und neuen Job suchen.

Ja, das ist leider normal. Der Fachkräftemangel ist allgegenwärtig.

Und wenn deine Überstunden in Freizeit abgegolten werden, ist das eine Regelung, die vollkommen in Ordnung ist.

clemensw  13.05.2022, 18:59

Und die Zuschläge für Mehrarbeit soll der Arbeitnehmer einfach so abschreiben?

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florestino  13.05.2022, 19:04
@clemensw

Was sollte das für ein Zuschlag sein? In Teilzeit steht einem kein Zuschlag zu, es sei denn, er ist vertraglich vereinbart.

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clemensw  13.05.2022, 19:11
@florestino

Beispiel Tarifvertrag NGG: 33% Zuschlag ab der ersten Stunde Mehrarbeit.

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